Bei "entsprechender juristischer Verteidigung" ...
Hauptverdächtiger soll Jonny K. nicht berührt haben
Onur U. soll nicht an den tödlichen Verletzungen des 20-Jährigen beteiligt gewesen sein. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Ermittlerkreisen.
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Ein Begleiter von Jonny K. wollte einen dritten, stark betrunkenen, Freund auf einen Stuhl setzen. Den soll Onur U. dann zur Seite gezogen haben. In der Folge soll es deswegen zu einer handfesten Schlägerei zwischen dem Freund von Jonny K. und dem Boxer gekommen sein, in deren Verlauf der in Kämpfen erfahrene 21-Jährige seinem Kontrahenten durch eine Vielzahl von Schlägen gegen den Kopf und den Oberkörper erheblich zugesetzt haben soll.
Dem 29-Jährigen war bei der Gewaltorgie das Jochbein und die linke Hand gebrochen worden. Drei Begleiter von Onur U. sollen versucht haben, diesen zu stoppen. Als Jonny K. ebenfalls seinem Freund zu Hilfe eilen wollte, sei er von einem dieser drei Begleiter durch einen Tritt gestoppt worden.
Tod durch Blutgerinsel im Gehirn
Laut mehreren Aussagen sei Jonny K. anschließend von Melih Y. und Bilal K. zu Boden geworfen und misshandelt worden. Besonders der immer noch flüchtige Bilal K. – er wird in Griechenland vermutet – soll mehrfach gegen den Kopf von Jonny K. getreten haben. Nach Informationen der Berliner Morgenpost ergab die Obduktion, dass Jonny K. an einem Blutgerinnsel im Gehirn starb.
Ermittler gehen davon aus, dass Onur U. sich kurz vor Prozessbeginn stellen wird, damit hätte er die Zeit der Untersuchungshaft für sich verkürzt. Zudem könne er bei entsprechender juristischer Verteidigung mit einer Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen an dem Begleiter von Jonny K., rechnen.
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http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell ... haben.html Die bringen das fertig und verhängen auch in dem Fall noch Bewährungsstrafen ...
Der Typ ist ein erfahrener Kampfsportler, hat die eigentliche Schlägerei angefangen und eine massive gefährliche Körperverletzung gegen jemand anderen aus der mit willkürlicher Gewalt überzogenen Gruppe des Getöteten begangen.
So jemand ist also nach der Auffassung unserer mainstream - Presse ein Kandidat für eine Bewährungsstrafe.
Da hilft wirklich nur noch eine klare gesetzliche Regelung, die Bewährungsstrafen für Gewalttaten von der gefährlichen KV aufwärts in der Öffentlichkeit gegen dem Täter völlig unbekannte Menschen kategorisch ausschließt und den unteren Teil des Strafrahmens sperrt. Die deutschen Richter - jedenfalls die in Berlin - sind der gesellschaftlichen Verantwortung, die ihre derzeitigen Ermessenspielräume ihnen zuweisen, beim besten Willen nicht mehr würdig.