Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » So 20. Feb 2011, 20:39

Das habe ich auf dem Forum realization zu dem aktuellen Fall geschrieben:

shakespeare hat geschrieben:Brutaler Überfall auf U-Bahnhof sorgt für Entsetzen

bei wem?

(doch nicht etwa bei denen die anwesend + weggeschaut haben)
sorry, aber da überkommt mich ne ungeheure wut!!

das hatte ich noch vergessen!!



Der unverletzte bzw. nicht schwer verletzte 2. Handwerker ist in diesem Fall durch das Eingreifen eines außenstehenden Dritten gerettet worden:

Während der Berliner Maler zusammengeschlagen und -getreten auf einem unterirdischen Bahnsteig liegenblieb, habe es sein Kollege aus Rostock noch geschafft, sich zunächst zu verstecken, hieß es bei den Ermittlern. Doch die Angreifer hätten ihn aufgespürt und zurück auf die Straße getrieben, wo sie auf ihn einschlugen.

Erst durch das verbale Eingreifen des Unbekannten hätten die Schläger von dem zweiten Maler abgelassen und die Flucht ergriffen. «Der Mann wird dringend als Zeuge gesucht», sagte Steltner. Erste Angaben, wonach der Mann mit seinem Auto angehalten habe und eingeschritten sei, relativierte die Staatsanwaltschaft später. Es gebe mehrere Versionen, hieß es nun. Der Mann könne auch ein Fußgänger gewesen sein.


http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Ueberfall-in-U-Bahn-Station-Dringend-Zeugen-gesucht;art1157828,843735

Wenn der Helfer allerdings gezwungen worden wäre, Gewalt anzuwenden (das gilt auch für Dich und Dein Erlebnis an der Bushaltestelle), dann hätte er ein Riesenproblem mit der deutschen Rechtsprechung zum Notwehrrecht bekommen. Dazu haben wir auf dem GG-Aktiv - Forum einiges geschrieben:

Grundgesetz Aktivierer > Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Ich glaube trotz der Vereinzelung in unserer Gesellschaft eher nicht, dass die deutschen Normalbürger eine so geringe Bereitschaft zur Nothilfe hätten, wenn sich die Gerichte nicht regelmäßig mit völlig unverständlichen Urteilen gegen Nothelfer und Notwehrübende richten würden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon GasGerd » Di 8. Mär 2011, 13:16

Ricarda hat geschrieben:Dieselbe Richterin hat unlängst ein zweites Mal zugeschlagen:

http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2011/02/12/fall-neuwiedenthal/hier-grinst-der-polizisten-schlaeger-ueber-seine-freilassung.html


Ihr Gunsterweis in Form einer Haftverschonung gilt dieses Mal dem 17 mal vorbestraften Amor S. , bei dem sie keine Fluchtgefahr zu erkennen vermag. Sein Anwalt hält ihn auch für „sozial integriert“.

Aus dem Bericht:

„Am 26. Juni 2010 hatte eine Streife am Bahnhof einen „Wildpinkler“ angesprochen. Die Situation eskalierte. Ein Mob warf mit Steinen und Flaschen, fünf Beamte mussten ins Krankenhaus. Ein Polizist erlitt durch einen Fußtritt lebensgefährliche Schädelbrüche. Mutmaßlicher Täter: Amor S.!
Derzeit muss er sich deswegen vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft.“

Dass er trotzdem auf freien Fuß gesetzt wurde, bestätigt seinem Umfeld sicherlich, dass auch weiterhin auf Milde gehofft werden kann, wenn man es schafft, sein Umfeld in Angst und Schrecken zu versetzen.


Ich glaube kaum, dass dem Antrag der StA entsprochen werden wird. Der Herr ist ja "sozial integriert".

Als Kontrast dazu der Fall des "Böhse Onkelz" - Sängers Kevin Russel, der für eine Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht 2 Jahre und 3 Monate ohne Bewährung bekommen hat und dessen Revision gestern vom BGH zurückgewiesen wurde:

http://www.gmx.net/themen/musik/klatsch ... ss-in-haft

Dazu habe ich heute auf gmx einen Beitrag geschrieben:

Ganz unabhängig von anderen Straftaten betrachtet ist es ja o. k., wenn jemand in den Knast geht, der besoffen fährt und Menschen schwer verletzt.

Aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung für FAHRLÄSSIGE Körperverletzung bei unzähligen frei herumlaufenden Gewalt - Intensivtäter mit einer Latte von vorsätzlichen Körperverletzungen einschließlich schwerer KV`en auf dem Kerbholz macht schon einen irgendwie seltsamen Eindruck.

Vielleicht ändert sich das in Deutschland erst, wenn durch vorsätzliche Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen mehr Steuerzahlknechte ausfallen als durch Verkehrsunfälle. Soweit ich weiß, entwickeln sich die beiden Statistiken in diese Richtung.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/11419689?sp=140
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Do 21. Apr 2011, 18:23

Neue Strafzumessungsregeln:

Gegen ihren Willen

Bild: Gegen ihren Willen . Ingolstadt Ingolstadt (reh) Vergewaltigung ja, aber nicht so schlimm. So lässt sich das Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt gegen einen 35-jährigen Nigerianer von gestern zusammenfassen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts eine 24-jährige Ingolstädterin im Klenzepark zum Sex gezwungen.

Ingolstadt (reh) Vergewaltigung ja, aber nicht so schlimm. So lässt sich das Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt gegen einen 35-jährigen Nigerianer von gestern zusammenfassen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts eine 24-jährige Ingolstädterin im Klenzepark zum Sex gezwungen.


Doch dass es soweit kam, hat sich die junge Frau auch selbst zuzuschreiben, sagte Landgerichtsvizepräsident Paul Weingartner.

Vergewaltiger und Opfer waren schon auf einer Sitzbank im Park auf Tuchfühlung gegangen. "Da konnte er sich schon berechtigte Hoffnungen machen", erklärte Weingartner.

(...)

Verteidiger Hans Günter Huniar forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, weil für ihn Zweifel bleiben, ob der den angeblichen Widerstand der Frau überhaupt mitbekommen hat. Auch Weingartner ist überzeugt: "Er hat es nicht so ernst gesehen, wie es das Gesetz sieht." Es sei nicht der erste aus dem afrikanischen Kulturkreis, den er in einem Prozess habe. Weingartner: "Ihn plagte kein schlechtes Gewissen."


Quelle: donaukurier.de

Aha, nicht so ernst gesehen, wie es das Gesetz sieht... :roll:

Offen bekundete Uneinsichtigkeit in das eigene Unrecht wird normalerweise bei der Strafzumessung strafverschärfend berücksichtigt.

Scheinbar meint der Vize die mangelnde Fähigkeit, Art und Ausmaß des eigenen Unrechts einzusehen, anders ist für mich die Bewährung nicht erklärbar.

Letztendlich sagt diese Begründung nicht mehr und nicht weniger aus, als dass Neger zu blöde seien, die Tragweite ihres Handelns richtig zu beurteilen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » So 24. Apr 2011, 19:07

Diese Meldung dokumentiert in beeindruckender Weise, wie gefährlich die gegenwärtige Tendenz zur Restriktion im Notwehrrecht wirklich ist:

Aus dem BMW stiegen nun vier männliche Personen und gingen in bedrohlich wirkender Art und Weise auf den Mercedes zu, dessen Fahrer ebenfalls ausstieg. Plötzlich hielt neben dem BMW ein weiterer Kleinwagen an, dessen vier Insassen offenbar zu den BMW-Insassen gehörten. Gemeinsam ging man nun mit Schlägen, Tritten und Waffeneinsatz (Schlagstock, Knüppeln) auf den Mercedes-Fahrer los. Als dessen Bruder ihm zu Hilfe eilte, zog einer der Angreifer ein ca. 20 cm langes Messer und stieß damit ins Gesicht des Mercedes-Fahrers. Als sein Bruder daraufhin eine Abschleppstange zur Hand nahm, ergriffen sämtliche Angreifer die Flucht, wobei sie den BMW offen stehend zurückließen.


http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/51056/2031682/polizei_gelsenkirchen

Das zeigt sehr deutlich, dass diese ständig als hohe politische Moral herausgestellte "Gewaltlosigkeit" geeignet ist, Gewalt erst zu provozieren. Die Aussage des Gesetzes, dass Notwehr = Recht sei, wird von unzähligen Dummschwätzern mit Medienmacht und politischen Sonntagsrednern verwässert und von den Machos nicht mehr verstanden. Die sehen da nur eine kollektive Opferausstrahlung der Dummschwätzer.

Hier hat die durch einen Verteidiger demonstrierte Bereitschaft, die Angreifer notfalls einfach totzuschlagen, wahrscheinlich Menschenleben gerettet. Und sowas wollen sie durch systemwidrige Restriktionen im Notwehrrecht unterdrücken.

Wer riskiert schon sein Leben, um seine schlechte Laune abzureagieren? Wegen nichts und wieder nichts schlägt man nur zu, wenn man überhaupt kein Risiko für sich selbst sieht.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Hase » So 24. Apr 2011, 22:50

AlexRE hat geschrieben:Neue Strafzumessungsregeln:

Gegen ihren Willen

Bild: Gegen ihren Willen . Ingolstadt Ingolstadt (reh) Vergewaltigung ja, aber nicht so schlimm. So lässt sich das Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt gegen einen 35-jährigen Nigerianer von gestern zusammenfassen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts eine 24-jährige Ingolstädterin im Klenzepark zum Sex gezwungen.

Ingolstadt (reh) Vergewaltigung ja, aber nicht so schlimm. So lässt sich das Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht Ingolstadt gegen einen 35-jährigen Nigerianer von gestern zusammenfassen. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts eine 24-jährige Ingolstädterin im Klenzepark zum Sex gezwungen.


Doch dass es soweit kam, hat sich die junge Frau auch selbst zuzuschreiben, sagte Landgerichtsvizepräsident Paul Weingartner.

Vergewaltiger und Opfer waren schon auf einer Sitzbank im Park auf Tuchfühlung gegangen. "Da konnte er sich schon berechtigte Hoffnungen machen", erklärte Weingartner.

(...)

Verteidiger Hans Günter Huniar forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, weil für ihn Zweifel bleiben, ob der den angeblichen Widerstand der Frau überhaupt mitbekommen hat. Auch Weingartner ist überzeugt: "Er hat es nicht so ernst gesehen, wie es das Gesetz sieht." Es sei nicht der erste aus dem afrikanischen Kulturkreis, den er in einem Prozess habe. Weingartner: "Ihn plagte kein schlechtes Gewissen."


Quelle: donaukurier.de

Aha, nicht so ernst gesehen, wie es das Gesetz sieht... :roll:

Offen bekundete Uneinsichtigkeit in das eigene Unrecht wird normalerweise bei der Strafzumessung strafverschärfend berücksichtigt.

Scheinbar meint der Vize die mangelnde Fähigkeit, Art und Ausmaß des eigenen Unrechts einzusehen, anders ist für mich die Bewährung nicht erklärbar.

Letztendlich sagt diese Begründung nicht mehr und nicht weniger aus, als dass Neger zu blöde seien, die Tragweite ihres Handelns richtig zu beurteilen.


Und wieder ein Fall, bei dem man nur ungläubig den Kopf schütteln kann. So ein schwachsinniges Urteil, das jegliche gesetzliche Grundlage außer Acht lässt, wundert mich allerdings schon lange nicht mehr.

Ich kann mich allerdings nicht entscheiden was ich widerlicher finde. Vergewaltiger, oder eine Justiz die offensichtlich die Opfer nochmals zu Opfer macht und es billigend in Kauf nimmt das es weiter Opfer geben wird.

Ich für meinen Teil hab die Anzeigenerstattung bei der Polzei, wo man rumdruckste, da ja der Angezeigte geschädigt werden könnte und die Gerichtsverhandlung hinter mir, wo er dann milde bestraft, grinsend rauslief.

Für mich ist heute klar, das ich ohne Strafanzeige, sondern mit einem "wie du mir, so ich dir" viel weiter gekommen wäre.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon GasGerd » Mo 20. Jun 2011, 15:54

Heute hat die StA das Plädoyer im Fall des Doppelmordes von Bodenfelde gehalten. Ich habe auf dem gmx - thread geschrieben:

Lebenslänglich war also angeblich in diesem Fall nicht möglich:

"Der Staatsanwalt unterstrich, dass Jan O. unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leide, deshalb vermindert schuldfähig sei. Eine lebenslange Freiheitsstrafe komme deshalb juristisch nicht in Frage."

http://www.bild.de/news/inland/kindesmord/plaedoyers-bodenfelde-jan-o-18442066.bild.html

Das ist der die verminderte Schuldfähigkeit betreffende StGB - §:
---
§ 21

Verminderte Schuldfähigkeit.Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
---

Die Strafe KANN gemildert werden, lebenslänglich kommt also durchaus "juristisch in Frage".

Na ja, was soll`s. So sitzt er 15 statt 25 Jahre (= lebenslänglich mit dem Vermerk der besonderen Schwere der Schuld) im Knast und kommt 10 Jahre früher in die Sicherungsverwahrung.

Raus kommt er da nur, wenn ein Psychologe seine Ungefährlichkeit attestiert. Das wird aber in dem Fall kaum einer riskieren. Wenn der Killer dann doch wieder zuschlägt, riskiert der Gutachter eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12360952?sp=91#jump
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon GasGerd » Fr 29. Jul 2011, 16:01

Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall des Rentners, der einen jugendlichen Räuber auf der Flucht erschossen hat, das Verfahren eingestellt:

Das Verfahren gegen den Rentner ist tatsächlich wegen NOTWEHR und nicht etwa wegen einer entschuldigten Überschreitung des Notwehrrechts aus Furcht oder Verwirrung (§ 33 StGB) eingestellt worden, was viele Leute einschließlich meiner Geringfügigkeit bislang vermutet hatten:

"Der Rentner Ernst B. habe in Notwehr gehandelt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. „Er hat sein Eigentum verteidigt.“

(...)

Die Räuber flüchteten, und der Rentner zückte eine Pistole. Als Jäger besitzt er mehrere Waffen und weiß, wie er damit umzugehen hat. Er drückte mehrmals ab. Ein Jugendlicher brach auf der Terrasse zusammen. Er hatte die Geldbörse des Rentners bei sich, in der sich 2000 Euro befanden."

http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Todesschuesse-von-Sittensen-aus-Notwehr-_arid,606339_puid,1_pageid,52.html

Danach durfte er also töten, obwohl die 2000 € als der verteidigte Eigentumswert für einen Millionär leicht zu verschmerzen ist.

Das hatte ich nicht ganz so gesehen, aber es dokumentiert, wie sehr das Notwehrrecht die Rechtspositionen des Angreifers vernachlässigt, an einer Rechtsgüterabwägung kann eine Notwehrhandlung wirklich nur scheitern, wenn der verteidigte Wert objektiv absolut unerheblich ist (typisches Beispiel: aus dem Baum geklaute Kirschen).

In einer akuten Notwehrsituation können die Gerichte angesichts der klaren Rechtslage also dem Verteidiger sein Notwehrrecht nur dann absprechen, wenn sie sich angeblich zur Verfügung stehende mildere Mittel aus den Fingern saugen und daraus die lebensfremde Unterstellung ableiten, Verteidiger wie der Informatikstudent hätten problemlos und ohne nennenswerte Gefahr für sich selbst auf nicht tödliche Mittel zurückgreifen können.

Diese lebensfremden Unterstellungen sind also unter dem Strich das einzige gravierende Problem für wehrhafte Bürger, die sich erfolgreich selbst verteidigen.

Eine andere Frage ist natürlich, ob es richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft den Wert der 2000 € isoliert von den Vermögensverhältnissen des Verteidigers sieht.

Für einen Millionär sind 2000 € auch kein herberer Verlust als für einen vermögenslosen Kleinrentner der Verlust der meisten Kirschen von dem einzigen Kirschbaum in seinem Schrebergarten.


gmx.de > Verwirrspiel um`s Notwehrrecht
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Fr 21. Dez 2012, 23:58

Im Fall des Sittenser Rentners wollte die Generalstaatsanwaltschaft nach einer Beschwerde der Angehörigen des getöteten Jugendlichen zwischenzeitlich Anklage wegen Totschlags erheben, aber das Landgericht Stade hat die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt:

Der 78-jährige Rentner Ernst B., der in Sittensen einen flüchtenden Räuber erschossen hat, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Stade habe die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Montag mit. Eine Verurteilung sei nach einer vorläufigen Bewertung der Beweislage unwahrscheinlich. Die Kammer gehe davon aus, dass ein Angriff auf das Eigentum des Angeklagten vorgelegen habe und die Schüsse als Notwehrhandlung gerechtfertigt gewesen seien.


http://www.mopo.de/umland/nach-toedlichen-schuessen-in-sittensen-rentner-ernst-b---78--muss-nicht-vor-gericht,5066728,21132912.html

Es wird also auf Notwehr erkannt, obwohl die Täter alle auf der Flucht waren und die Bedrohungslage für die Persönlichkeitsrechte des Rentners - also Leben / Gesundheit / Freiheit - eindeutig beendet war. Allein die Verteidigung einer Eigentumsposition im Wert von 2.000 Euro rechtfertigt schon einen Todesschuss, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Das (!) ist also das wirkliche deutsche Notwehrrecht (wobei ich immer noch Zweifel habe, ob tödliche Mittel zur Meidung eines im Einzelfall leicht verschmerzbaren wirtschaftlichen Schadens verhältnismäßig sind). Wenn man dieser Entscheidung den Fall des Informatikstudenten Sven G. gegenüberstellt, der für einen Messerstich in den Hals des Vorturners einer typischen Tottreter - Gang zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, kann man sich nur noch an den Kopf fassen.
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon Staber » Sa 22. Dez 2012, 14:09

Auch das noch! Das Verdienstkreuz sollten Sie dem Mann verleihen!!! ;)
…wenn ich schiessen könnte (also schiessen kann ich schon – nur `ne Waffe hab ich nicht) hätte ich mich auch zur Wehr gesetzt…
…aber schiessen dürfen hier nur unsere kulturbereichernden Fachkräfte, sobald einer ihre Ehre beschmutzt hat…
..Man kann Teile des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit – Man kann aber nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen
Keine Sorge – Deutschland wacht noch auf, ich hoffe, das endet dann nicht so wie vor rd. 70 Jahren.

gruß staber
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Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitragvon AlexRE » Sa 22. Dez 2012, 14:15

Auch das noch! Das Verdienstkreuz sollten Sie dem Mann verleihen!!!
…wenn ich schiessen könnte (also schiessen kann ich schon – nur `ne Waffe hab ich nicht) hätte ich mich auch zur Wehr gesetzt…


Du hättest nach Beendigung der Bedrohungslage für Dein Leben und Deine Gesundheit einem flüchtenden Jugendlichen in den Rücken geschossen, um 2 Promille Deines Vermögens zu retten (2.000 €, der Rentner ist Millionär)?

Ich nicht.
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