Ein 23-jähriger Mann ist wegen vorsätzlicher Tötung eines Türstehers in Grenchen SO zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Solothurn Lebern ordnete gegen den Kosovaren zudem eine ordentliche Verwahrung an.
Der Mann wurde schuldig befunden, in der Nacht auf den 3. April 2011 um drei Uhr bei der "Luxory"-Disco in Grenchen siebenmal auf einen deutschen Türsteher eingestochen zu haben. Der 22-jährige erlitt Stichwunden an Bauch, Brustkorb und Lende. Er verstarb durch inneres Verbluten.
"Es war eine ausgesprochen feige und brutale Tat", sagte Amtsgerichtspräsident Rolf von Felten bei der Urteilseröffnung am Freitag. "Man kann es kaum anders sagen: Das Opfer ist regelrecht abgeschlachtet worden."
Der Türsteher habe auch seelisch leiden müssen, weil er nach der Tat noch fast eine Stunde am Leben gewesen sei. Der Täter weise eine hohe kriminelle Energie und Skrupellosigkeit auf, hielt von Felten fest. Es bestehe kein Zweifel, dass dieser den Türsteher habe töten wollen.
Serie von StraftatenDas Amtsgericht befand den Kosovaren auch des bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Hehlerei und der mehrfachen Körperverletzung schuldig. Der Mann hatte die lange Reihe der Straftaten seit Juli 2010 verübt.
Der Täter muss zudem die Verfahrenskosten von rund 123'000 Franken übernehmen. Er muss einen Schadenersatz von 5000 Franken und Genugtuung von 40'000 Franken an die Mutter des Opfers bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans kantonale Obergericht weitergezogen werden.
Drogenkonsum und ErinnerungslückenNur vier Tage nach dem Tötungsdelikt war der Messerstecher an seinem Wohnort Grenchen festgenommen worden. Er sitzt seit Juni 2011 im vorzeitigen Strafvollzug.
Im mehrere Tage dauernden Prozess hatte er versucht, sich herauszureden. Er habe keine Erinnerungen an den genauen Ablauf der Tat. Der Kosovare hatte bis zu seiner Verhaftung viel Alkohol und Drogen konsumiert.
Gerichtspräsident von Felten sagte in der Urteilsbegründung, die Erinnerungslücken des Täters im Prozess seien unglaubwürdig. Die Neigung des Täters, sich selbst als Opfer zu sehen und die Tat nie ganz zuzugeben, zeige, dass dieser "die Tat nicht wirklich bereut".
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