Alex hat geschrieben
Die Sozialleistungen für Schweizer Bürger sind aber gleich hoch wie in Deutschland oder sogar höher, oder? Das Preisniveau in Deutschland und damit der Sozialleistungssatz liegen jedenfalls in Europa nicht an der Spitze.
Die Sozialhilfe liegt in der Schweiz gemäss Artikel 115 BV in der Kompetenz der Kantone. Sie umfasst in der Regel eine genaue Abklärung der sozialen Situation der Hilfe suchenden Person, einen gemeinsam mit ihr ausgearbeiteten Hilfsplan und ein auf ihre Situation zugeschnittenes Hilfsangebot. Dabei darf die Rechts- und Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Andererseits sind die unterstützten Personen verpflichtet, wahrheitsgetreu über ihre Verhältnisse Auskunft zu geben und bei der Abklärung mitzuwirken.
Sozialhilfe im Asylbereich
Mittellose Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und anerkannte Flüchtlinge werden durch die öffentliche Sozialhilfe unterstützt. Sie erhalten ein (soziales) Existenzminimum und sind gegen Krankheit versichert. Asylsuchende mit einem rechtskräftigen ablehnenden Entscheid (Wegweisung, Nichteintretensentscheid, ab 2008 auch materiell-negativer Entscheid) haben kein Anrecht auf Sozialhilfe. Sie haben aber Anspruch auf Nothilfe gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung.
http://www.ch.ch/private/00045/00048/00 ... ml?lang=de
Die Nothilfe für abgewiesene Asylanten beträgt CHF 8.- pro Tag oder Gutscheine.