"Genauso isses. Und Frau Dinkel kann froh sein, dass der Prozess nicht in den USA stattfindet."
Wenn die USA der Schauplatz dieses Theaters wären, könnte die Anzeigeerstatterin und zu Unrecht Dauerbeklagte den rechtlosen ("unlawfull") Dauerkläger wegen "law hunting" verklagen und ihm sein gesamtes Restvermögen abknöpfen.
"Besonders wenn wie im vorliegenden Fall, die angebliche Straftat strafrechtlich nicht bewiesen werden konnte. Und es sich deshalb um eine Falschbeschuldigung handelt."
So so, wenn es nach einer umfassenden Beweisaufnahme vor einem Strafgericht nicht für eine Verurteilung reicht und "in dubio pro reo" freigesprochen werden muss, dann liegt automatisch eine Falschbeschuldigung vor ....
DAS ist hier das eigentliche Problem. Ihr habt wirklich NULL Ahnung. Und die Litigations - Experten der Kachelmann - Crew führen die ohnehin verwirrte Laien - Öffentlichkeit kaltblütig und völlig gewissenlos weiter systematisch in die Irre.
Dass der Oberlitigator mit dem "großen Buch der Rechtsirrtümer" bekannt geworden ist, entwickelt sich so langsam zu einem Treppenwitz der Rechtsgeschichte.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/16702541?sp=420#jump