Versagen freie Foren?

Wie ist es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt? Gibt es eine bedenkliche Konzentration von Medienmacht?

Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 9. Nov 2012, 11:16

Auf dieses Urteil habe ich gewartet und bin erstaunt, dass es (allerdings noch ohne Rechtskraft) tatsächlich SO ausgefallen ist:

Wegen Inzest, sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner eigenen Tochter ist ein Allgäuer Familienvater zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Kemptener Landgericht ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.
:
:

[b]"In seinen Augen sind Frauen nur Schlampen",
sagte sie und bezeichnete den Angeklagten als unbeherrscht, gewalttätig und sexbesessen.[/b]
:
:
:
Der Richter schloss sich der Ansicht der Sachverständigen an, dass von dem voll schuldfähigen Mann eine erhebliche Gefahr ausgehe. Wegen seines emotionslosen Verhaltens sei eine Sicherungsverwahrung unumgänglich, so der Richter. Ob der 45-Jährige gegen das Urteil in Revision geht, ist offen.


http://www.br.de/radio/bayern1/sendunge ... rg100.html
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 9. Nov 2012, 11:41

Was für eine verrückte Welt!? :roll:

Jürgens: Vaterschafts-Streit geht weiter
Mutmaßliche Tochter zweifelt DNA-Test an. Udo soll noch eine Probe abgeben!

Nun legt die Fitness-Trainerin gegen das Test-Ergebnis Berufung beim Familiengericht Dieburg ein. Sie fordert, dass der Aber bitte mit Sahne-Star eine Blutprobe in Deutschland abgibt und nicht wie zuvor in der Schweiz. Ihrer Meinung nach sei die Probe manipuliert gewesen.

Schon im Jänner hatte Trippel das negative Testergebnis angezweifelt. "Die Nachricht hat mich aus den Socken gehauen. Glauben kann und will ich das nicht. Udo Jürgens ist ein einflussreicher Mann, da gibt es genug Möglichkeiten, die Sache irgendwie positiv für sich enden zu lassen“, tobte Jennifer damals gegenüber RTL Exklisiv und sprach von "Manipulation."

Jürgen selbst will sich auf das DNA-Spielchen nicht einlassen. Er hat im Gegenzug Strafanzeige gegen Trippel wegen Beleidigung gestellt.


http://www.oe24.at/leute/international/ ... r/80295636
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon AlexRE » Fr 9. Nov 2012, 11:43

DieLara hat geschrieben:Auf dieses Urteil habe ich gewartet und bin erstaunt, dass es (allerdings noch ohne Rechtskraft) tatsächlich SO ausgefallen ist:

(...)

Der Richter schloss sich der Ansicht der Sachverständigen an, dass von dem voll schuldfähigen Mann eine erhebliche Gefahr ausgehe. Wegen seines emotionslosen Verhaltens sei eine Sicherungsverwahrung unumgänglich, so der Richter. Ob der 45-Jährige gegen das Urteil in Revision geht, ist offen.


http://www.br.de/radio/bayern1/sendunge ... rg100.html


Dabei frage ich mich allerdings, wieso Emotionslosigkeit ein Grund für Sicherungsverwahrung ist, Hassmotive für schwere Verbrechen aber nicht.

Wer schon einmal zur hasszerfressenen tollwütigen Bestie mutiert ist, ist ebenso vertrauensunwürdig hinsichtlich seiner zukünftigen Haltung gegenüber den höchstrangigen Rechten anderer Menschen wie ein empfindungsunfähiger Psychopath.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 9. Nov 2012, 12:00

Dabei frage ich mich allerdings, wieso Emotionslosigkeit ein Grund für Sicherungsverwahrung ist, Hassmotive für schwere Verbrechen aber nicht.

Wer schon einmal zur hasszerfressenen tollwütigen Bestie mutiert ist, ist ebenso vertrauensunwürdig hinsichtlich seiner zukünftigen Haltung gegenüber den höchstrangigen Rechten anderer Menschen wie ein empfindungsunfähiger Psychopath.


Ja, darüber kann man spekulieren und ICH habe eigentlich nur eine Erklärung dafür im Kopf: Das ist ein Urteil aus BAYERN. ;)
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 9. Nov 2012, 13:50

An m198:

Gerne will ich mit dir "über den Zaun" kommunizieren, aber bitte nur das, was auch nachvollziehbar von dir gepostet wird. Nachvollziehen kann ich nämlich nicht alles, sorry.

Ok, dann will ich mal auf dein Posting eingehen; bitte aber zu berücksichtigen, dass ich ca. ein halbes Jahrhundert älter bin als du und somit wahrscheinlich nicht immer deine "Wellenlänge" treffen werde:

Mir ist dabei ein schwerwiegender Fehler bezüglich der Bedeutung des Freispruchs des LG Mannheim in der Sache D.-K. aufgefallen. Es wird unterstellt, dass man ja nicht wissen könne, was in Abendstunden und Nacht in Schwetzingen passiert sei. Das hätte das LG in seiner mündlichen Zusammenfassung ja auch so formuliert. Das ist m.E. aus mehreren Gründen so nicht richtig.


Ich sehe überhaupt keinen Fehler, weder einen schwerwiegenden noch einen leichten. Ich unterstelle auch nichts; warum sollte ich?

Fakt ist, dass NIEMAND von uns unterm Bett gelegen hat und deshalb mit absoluter Sicherheit sagen kann, dies oder jenes IST passiert oder IST NICHT passiert.

1. Die Anklage lautete auf Vergewaltigung schweren Grades weil mit Messerbedrohung.


Soweit ich das verstanden habe, ja.

2. Gerade das Messer als angebliche Tatwaffe konnte aber nicht nachgewiesen werden. Fazit wenn es benutzt worden wäre, dann hätten Spuren gefunden werden müssen, was aber gerade nicht gelang.


Richtig, der engültige Beweis konnte nicht erbracht werden.

3. Damit kann die sog. Tat wie angeklagt nicht passiert sein, deshalb ist K. i.S. der Anklage freizusprechen. Und nur darum geht es.


Nein, diese Schlussfolgerung kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Es wurde in den Medien widersprüchlich darüber berichtet. Einmal las ich, dass die Frau das Messer aufgehoben, woanders hingelegt und dann wieder zurück gelegt haben soll. Ein anderes Mal konnte man lesen, dass Spuren abhängig vom Material sein können. Dann wieder, dass das Messer im Abtropfkorb gelegen haben soll (Wasser?) und so weiter und so weiter. Diesbezüglich müsste man Akteneinsicht haben, um sich selbst ein Bild machen zu können. Haben wir aber nicht.

Meine Meinung zu dem Messer ist somit zwiegespalten; allerdings tendiere ich eher dazu, dass es ausreichend Gründe geben könnte, um das Fehlen des eindeutigen Beweises erklären zu können.
Somit wirst du verstehen, warum ich nicht (wie du) zu dem eindeutigen Ergebnis kommen kann, dass die sog. Tat, wie angeklagt, nicht passiert sein kann.
Allerdings gebe ich zu: Da spielt wohl dann doch mein schon fortgeschrittenes Alter und die dementsprechende Lebenserfahrung eine Rolle. Ich habe schon "Pferde vor der Apotheke kotzen sehen". "Geht nicht, gibts nicht"... ist auch noch so eine "Weisheit". ;)
Fakt ist nur, dass kein juristisch relevanter Beweis von der Staatsanwaltschaft beigebracht werden konnte.

4. Ich kann nachvollziehen, dass es schmerzlich für die Anzeigeerstatterin D. ist, dass gegen sie entschieden werden konnte, obwohl ihre Darstellung ja nicht widerlegt worden sei, zumal auch niemand ausser ihr und K. dabei war. Für D. ist es wahr, dass K. ihr gedroht hat, wenn du..., dann bring ich dich um. In Mannheim wurde alles versucht, die behauptete Gewalttätigkeit von K. mit etlichen Zeugen zu beweisen, was jedoch ebenfalls scheiterte. Einzig die D. hat solche Drohungen erlebt. Sie und z.B. Ali & Die Lara können offenbar nicht mehr differenzieren, auf was es ankommt. Auf eine Tat mit Messer. Genau das hatte D. angezeigt. Aber gerade das so substantiell wichtige Messer wurde nicht nachgewiesen. Das für sich beweist NICHT, dass damals gar nichts passiert ist, sondern nur das so nicht.


Was die von dir angegebene Gewalttätigkeit angeht, weiß ich nicht, was dabei rausgekommen ist. Dazu müsste man einfach Akteneinsicht haben. In den Medien, wenn ich das richtig verstanden habe, war wohl zu lesen, dass es zu irgenwelchen "Grenzüberschreitungen" gekommen sein soll und dies ein oder zwei (?) "Lausemädels" ausgesagt haben sollen.
Andere wiederum sollen das verneint haben. Keine Ahnung, was da nun wirklich in den Akten steht.

Richtig, das Messer spielte nur eine verschärfende Rolle der Anklage. Was das "Nur das so nicht" angeht: siehe meine obige Meinung dazu.

5. In unserem Rechtsystem und für den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft wird untersucht und geurteilt ob eine Anklage zutrifft und nicht, was u.U. sonst noch alles passierte. Das muss nach Abschluß der Verfahren auch die Anzeigeerstatterin akzeptieren. Es stimmt mich traurig, dass jetzt aus Frustration der ganze Fall so verdreht wird, als wenn K. das Messer weggezaubert hätte. Er hat auch nicht die Anzeige mit Messer tückisch vorformuliert. Für mich zeichnet sich bedauerlicherweise eine Realitätsverkennung ab, denn sobald man den obigen Punkt 3 ignoriert oder vergißt, sind viele Szenarien denkbar, was alles passiert sein könnte. Nimmt man noch so etwas wie Autosuggestion hinzu oder glaubt man gar an Verschwörungen (gegen Frauen allgemein), dann befindet man sich schnell in einem selbstquälerischen Denken.


Traurig? Frustration? Verdrehung? Messer weggezaubert? Selbstquälerisches Denken?

???????????

Also: Wenn der Fall DICH traurig macht, so muss ich dir sagen, dass mich eher traurig macht, wie man mit Frauen umgeht, die sich in Deutschland trauen, eine mm Vergewaltigung anzuzeigen. Und noch viel trauriger macht es mich, wenn ich lesen muss, dass man solche Frauen nicht nur durch die juristische "Mühle" jagt (was kaum zu ändern sein wird) sondern auch noch im Internet mit den hässlichsten Mobbing-Attacken überhäuft. Dass man vor ihrer Haustür steht; dass man Fotos ins Netz stellt und auch noch das Auto ablichtet, damit auch ja jeder das KfZ-Kennzeichen erkennen kann. DAS macht mich traurig und auch wütend.
Ich weiß ja nicht, wie frustriert du bist und was in deinem Kopf alles so verdreht und/oder weggezaubert werden kann und selbstquälerische Gedanken sollte man doch nun wirklich nicht für einen Justiz-Fall aufwenden, der einen gar nicht direkt betrifft. Sorry, da liegen unsere beiden Realitäten wohl auf verschiedenen Planeten. :)

6. Ich hoffe inständig für Frau D., dass sie die Fakten aus der Prozessakte veröffentlicht, wenn sie der Meinung ist, dass damit irgendeine tragische Verstrickung sie zu der Anzeige gebracht hat. Es müßte klar sein, was ich andeuten will. Nur mit solchen Details könnte D. auch jetzt noch nachweisen, dass sie keinem Plan gefolgt ist zum Nachteil von K. Denn genau das versucht ja K. verständlicherweise jetzt nachzuweisen, weil er sich unschuldig fühlt und den Freispruch vom LG bekommen hat. Es müssen jetzt sofort Fakten vorgetragen werden, die zu der ganzen Anzeige neu hinzukommen, weil sonst Punkt 3 (s.o.) allein D. ins Unrecht setzt.


Da stimmte ich dir voll und ganz zu. Allerdings gehört für mich persönlich zuallererst einmal ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit und Aussagetüchtigkeit eines K. dazu. Er hat im Strafprozess -zumindest im öffentlichen Teil- von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Das durfte er; er durfte auch lügen wie er wollte. Alles legitim und nicht zu beanstanden.

Aber JETZT, vor dem Zivilgericht, wäre es wirklich mal an der Zeit, dass ER alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und da sehe ich bei ihm ganz viele Fragezeichen.

7. Liebe ali & Die Lara, ich hoffe, dass ich mich neutral genug geäußert habe. Bitte versteht doch, dass ihr eurer Sache und D. nur dann helfen könnt, wenn ihr nicht in wahnsinnige Szenarien abdriftet. Ich verspüre keinerlei Druck, für mich Deutungshoheit zu erlangen, ich schreibe aus Respekt für euer Engagement, habe jedoch auch deutlich gemacht, was jetzt hinzukommen müßte, weil sonst mit Punkt 3 alles nur für K. spricht. D. muss jetzt mit Herrn Zipper prüfen, ob sie eventuell Drogen genommen oder literweise Kaffee getrunken hat. Jedes Detail ist wichtig.


Du verkennst die Sachlage. Es ist NICHT MEHR eine D und ein Herr Zipper, die irgendetwas noch hinzufügen müssten. Über die Frau wurden etliche Gutachten erstellt, sie wurde über Stunden verhört. Alles in den Akten. Was jetzt noch fehlt, ist doch wohl endlich mal etwas von juristisch relevanter Bedeutung von K. oder siehst du das wirklich anders?

Und ja, jedes Detail ist wichtig. Jedes Detail, was K. jetzt von sich geben muss. Aussageverweigerungsrecht hat er nicht mehr.

8. Bitte zeigt doch auch etwas mehr Respekt für K. Oder glaubt ihr, dass der sich pudelwohl fühlen kann nach den schrecklichen Erlebnissen im Knast und vor Gericht, immer unterstellt, er ist unschuldig, wie das Urteil ja auch lautete.


http://libertalia.forumieren.com/t93p54 ... eil-2#9729

Sorry sm198, ein Mindestmaß sollte für jeden Poster selbstverständlich sein; aber dann bitte auch der Frau gegenüber. Gleiches Recht für BEIDE.

Allerdings vermisse ich viel eher den notwendigen Respekt eines K. vor einer Frau, mit der er schließlich 11 Jahre lang liiert war; die er nachweislich belogen und betrogen hat. Und nicht nur sie... auch ihre Eltern.

Was ich von dem momentan stattfindenden "Rachfeldzug" (sorry, sehe ich so) halte, habe ich an anderen Stellen schon kommentiert.


Mahlzeit! :)
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon AlexRE » Fr 9. Nov 2012, 14:24

DieLara hat geschrieben:Richtig, das Messer spielte nur eine verschärfende Rolle der Anklage. Was das "Nur das so nicht" angeht: siehe meine obige Meinung dazu.


Nein, das Messer spielt eine Hauptrolle für die Beurteilung der Beweislage insgesamt. Die Kachelfans behaupten ständig, dass nachgewiesen sei, dass die Nebenklägerin in diesem Punkt gelogen habe. Da es sich dabei um einen wesentlichen Teil des Hauptgeschehens handelt, hätte eine solche nachgewiesene Lüge zu einem "Freispruch 1. Klasse" und auch zu einer Anklage wegen falscher Verdächtigung führen müssen, weil mit diesem Beweis alle anderen Behauptungen der NK auch völlig unglaubhaft gewesen wären. Auch müsste Kachelmann die zivilgerichtliche Schadensersatzklage gewinnen, wenn das Zivilgericht in der Messerfrage einen Beweis gegen die Beklagte sehen würde.

Das Problem (der Kachelfans) ist nur, dass sie sich da auf eine irrige Annahme versteift haben. Da die vollständigen Gründe des Freispruches nicht veröffentlicht wurden, kann ich nicht sagen, wieso das Gericht keinen Beweis gegen die Nebenklägerin in dem Fehlen für den behaupteten Tathergang hinreichender DNA - Spuren gesehen hat. Die StA hat in ihrem Plädoyer nur festgestellt, dass der Angeklagte die Spuren vermutlich abgewischt habe. Aber selbst wenn ein Gutachter dieses Argument zurückweisen würde, würde das Messer noch keinen Strengbeweis gegen die Nebenklägerin ergeben.

Dazu wäre nämlich erforderlich, dass alle anderen Erklärungen für das Fehlen der Spuren als eine falsche Verdächtigung so abwegig und lebensfremd wären, dass keine begründeten Zweifel an der Falschaussage bleiben. Dass ein Täter geistesgegenwärtig genug ist, eine Tatwaffe einzustecken und dafür einen identischen oder sehr ähnlichen Gegenstand zu platzieren, ist mindestens so wahrscheinlich wie die Wahl einer total ungeeigneten Tatwaffe innerhalb eines in vielen Wochen gereiften Tatplanes einer falschen Verdächtigung. Meiner Meinung nach ist erstere Variante sogar um ein Vielfaches wahrscheinlicher als die dümmstmögliche Falschaussage trotz durchdachtem und tückischem Gesamt - Tatplan der falschen Verdächtigung. Als Beweis gegen die Anzeigeerstatterin reicht das also auf keinen Fall.

Mal sehen, vielleicht äußert sich das Zivilgericht öffentlich und konkret dazu.
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Thema Messer

Beitragvon Ali » Fr 9. Nov 2012, 15:37

Schöner Zufall, das ich jüngst über Beiträge von fleetwood gestolpert bin. Sollte wohl so sein. ;)

zitat:

Die Doku greift mehrere Stolpersteine auf, die die Aussage der Nebenklägerin unglaubwürdig erscheinen lassen. Zentral ist im Film das sogenannte Tatmesser. Es fehlen Kachelmanns Spuren am Griff. Hätte er es seiner Ex-Freundin über viele Minuten an die Kehle gedrückt, müsste seine DNA nachweisbar sein, zitiert der Film den Experten des Landeskriminalamts (LKA), Gerhard Bäßler.

Dass die Ex-Freundin in der Nacht aufräumte und das Messer noch einmal anfasste, fehlt im Film. Dass der Messergriff eine Mischspur von Kachelmann aufweist, bleibt unerwähnt. Von 22 Merkmalen entsprechen 14 seiner DNA. Das sind zu wenige Merkmale für eine eindeutige Zuordnung. Jedoch teilte der Experte Bäßler dem Gericht nachträglich mit, er habe von dem nachträglichen Anfassen nichts gewusst und wolle seine Aussage gegebenenfalls ergänzen.

Auch der Gerichtsmediziner Markus Rothschild kommt im Film nur unvollständig zu Wort. Das Messer könne nicht so eingesetzt worden sein, wie es die Ex-Freundin angebe, sagte er in dem Film. Aber auf die Nachfrage, ob die Halsverletzung überhaupt vom Küchenmesser stammen könne, war seine Antwort: "Das Messer ist denkbar. Ich kann das Messer nicht generell ausschließen. Bedingung ist aber, dass das Messer dann ganz anders eingesetzt worden sein muss als (von der Frau) geschildert."



und jetzt kommt für die ganz harten und dieses mädle die lüge,aber nicht als link,da guckt die eh nicht hin,sondern als ganzer text.

Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission
zur Bewertung von DNA-Mischspuren

P.M. Schneider1*, R. Fimmers4, W. Keil2*, G. Molsberger6*, D. Patzelt7*, W. Pflug8*, T.
Rothämel9*, H. Schmitter3*, H. Schneider10*, B. Brinkmann5*#
*

als Mitglieder der Spurenkommission, der gemeinsamen Kommission
rechtsmedizinischer und kriminaltechnischer Institute

1
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Köln, Melatengürtel 60-62,
D-50823 Köln

2
Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität, Frauenlobstr. 7a,
D-80337 München

3
Bundeskriminalamt, Thaerstr 11, D-65193 Wiesbaden

4
Institut für Medizinische Biometrie, Informatik und Epidemiologie, Universität
Bonn, Sigmund-Freud-Str. 25, D-53105 Bonn

5
Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Münster, Röntgenstr. 23,
D-48149 Münster

6
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Völklingerstr. 49, D-40221 Düsseldorf

7
Institut für Rechtsmedizin der Bayr. Julius-Maximilians-Universität,
Versbacher Str. 3, D-97078 Würzburg

8
Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstr. 85, D-70372 Stuttgart

9
Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule, Carl-Neuberg-Str. 1,
D-30625 Hannover

10
Hessisches Landeskriminalamt, Hölderlinstrasse 5, D-65187 Wiesbaden

# Korrespondenzautor

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Bernd Brinkmann
Vorsitzender des Spurenkommission
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Münster
Röntgenstr. 23
D-48149 Münster

Fax.: +49-251-83-55158
eMail: [Links nur für registrierte Nutzer]

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


Zusammenfassung

Die in der forensischen DNA-Analytik auftretenden Mischspuren, also beim Nachweis
von Zellmaterial von mehr als einer einzelnen Person, weisen eine zunehmende
Bedeutung auf, wohingegen die biostatistische Bewertung bislang durch keine
Empfehlungen von Expertenkommissionen geregelt war. Daher hat die
Spurenkommission, eine gemeinsame Kommission rechtsmedizinischer und
kriminaltechnischer Institute, auf der Basis von veröffentlichten biostatistischen
Verfahren eigene Empfehlungen für den deutschsprachigen Raum entwickelt, um die
Bewertung im Strafverfahren zu vereinheitlichen.

Schlüsselworte: STR-Typisierung; Biostatistische Analyse; Likelihood Quotient;
Ausschluss-Chance; Mischspur

Abstract

In the course of forensic DNA analysis mixed stains, i.e. cell material from more than a
single donor, have become increasingly important. The German Stain Commission, a
joint commission of Institutes for Forensic Science and Legal Medicine, has therefore
developed guidelines aiming to harmonize the evaluation of mixed stains in German
criminal cases.

Keywords: STR typing; Biostatistical analysis; Likelihood ratio; Probability of exclusion;
Mixtures

0. Präambel
Schon immer werden in der forensischen Spurenanalytik [1,2] Mischspuren
beobachtet. Sie haben in den letzten Jahren aufgrund der verbesserten
Analysetechniken und des gesteigerten Untersuchungsaufkommens eine
zunehmende Bedeutung als Beweismittel im Strafverfahren [3,4] erlangt. Während
die Bewertung von Einzelpersonenspuren [5] i.d.R. unproblematisch ist, erfordert
die Auswertung und biostatistische Bewertung von DNA-Mischspuren [6-8]
besondere Aufmerksamkeit. Die vorliegenden Empfehlungen sollen den Rahmen
für eine angemessene Vorgehensweise in typischen Standardfällen bilden, können
jedoch nicht auf alle Sonderfälle eingehen.

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


1. Allgemeine Definition
Eine Spur, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweist, kann i.d.R. als
Mischspur bezeichnet werden, sofern keine genetischen Besonderheiten (z.B.
Trisomie, somatischer Mosaizismus, Duplikation) vorliegen. Wenn mehr als zwei
Allele in mindestens zwei DNA-Systemen auftreten, ist von einer Mischspur
auszugehen.

Bei Mischspuren muss – sofern möglich – die Zahl der unterschiedlichen
Spurengeber geklärt werden:

– im Allgemeinen lässt der Nachweis von max. vier Allelen pro System auf
mindestens zwei unterschiedliche Spurengeber schließen.
– im Allgemeinen lässt der Nachweis von max. sechs Allelen pro System auf
mindestens drei unterschiedliche Spurengeber schließen.
– im Allgemeinen ist die Festlegung auf die genaue Anzahl der Spurengeber bei
mehr als sechs Allelen pro System nicht sinnvoll und nicht möglich.
1.1 Klassifizierung von Mischspuren
Typ A: kein eindeutiger Hauptverursacher, keine Ergebnisse im stochastischen
Bereicha.

Typ B: deutlich unterscheidbarer Haupt-und Nebenverursacher; durchgängiges
Mindest-Verhältnis der Peakhöhen von ca. 4:1 (Haupt-zu Nebenkomponente) für
alle heterozygoten Systeme; keine stochastischen Phänomene.

Typ C: Mischspuren ohne deutliche(n) Hauptverursacher und mit Ergebnissen im
stochastischen Bereicha.

2. Bewertungskriterien
2.1 Peakauswertung
Die Morphologie eines Peaks muss typisch sein und dieser Peak muss eindeutig
im gegebenen STR-System einem Allel entsprechen.

Reproduzierbare Peaks mit RFUb> 50 können im Allgemeinen als echte Peaks

a

Durch Amplifkation von Proben mit geringer DNA-Quantität und/oder Qualität

entstandene DNA-Profile, bei denen Verdacht auf allelic drop out und/oder locus drop out

besteht.

b RFU-Relative Fluorescence Unit

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


angesehen werden, sofern die Grundlinie rauscharm ist und die vom Hersteller
empfohlene Anzahl an Zyklen eingehalten wurde.

Schwach ausgeprägte Peaks (i.d.R. kleiner als 100 RFU) und/oder deutlich
unterschiedliche Peakintensitäten müssen durch eine spezielle Kennzeichnung der
entsprechenden Allele in der Befundtabelle angezeigt werden.

Tabellen im Gutachten müssen mit einer Legende versehen werden.

2.2 Stutter-Problematik
Es gibt n–1 und n+1 stutter peaks; ihre Höhe kann abhängig vom DNA-System
und von den Amplifikationsbedingungen sein; stutter peaks können im Einzelfall
bis zu 15% des Hauptpeaks betragen.

Bei der Beurteilung des Vorliegens eines stutter peaks sind darüber hinaus zu
beachten:


die relativen stutter-Intensitäten innerhalb eines DNA-Systems, zwischen
verschiedenen DNA-Systemen in einer Multiplex-Amplifikation,

die Möglichkeit der Überlagerung eines Spuren-Allelpeaks mit einem stutter
peak.
In begründeten Fällen muss ein stutter-verdächtiger Peak als echtes Allel mit
entsprechender Kennzeichnung in die Mischspuren-Berechnung einbezogen
werden.

3. Einschluss-/ Ausschluss-Kriterien
3.1 Einschluss
Wenn in Mischspuren alle DNA-Merkmale der fraglichen Person durchgängig
nachweisbar sind, dann kommt diese Person als Spurenmitverursacher in
Betracht.

3.2 Ausschluss
Wenn in Mischspuren DNA-Merkmale der fraglichen Person nicht nachweisbar
sind, kommt diese Person als Spurenmitverursacher nicht in Betracht.

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


3.3 Grauzone zwischen 3.1 und 3.2
Bei Typ C-Mischspuren ist aufgrund der Komplexität der Mischung hinsichtlich der
Mengenverhältnisse mit den folgenden Phänomenen zu rechnen, die eine
eindeutige Festlegung in Bezug auf Ein-oder Ausschluss über alle betrachteten
DNA-Systeme erschweren können:

– locus drop-outs und allelic drop-outs (z.B. verursacht durch Empfindlichkeit des
Amplifikationssystems und stochastische Effekte).
– allelic drop-outs sind im Allgemeinen bei sehr langen Allelen wahrscheinlicher
als bei kurzen Allelen, dabei insbesondere bei DNA-Systemen mit größeren
Amplikonlängen.
3.4 Weitere Kriterien
Die Entscheidung zwischen Einschluss und Ausschluss muss im Einzelfall unter
Einbeziehung und Abwägung der unter 3.3 aufgeführten Problempunkte erfolgen
und verbal präzisiert und differenziert dargestellt werden; ggf. muss ausgedrückt
werden, dass eine eindeutige Entscheidung zwischen Einschluss und Ausschluss
nicht möglich ist.

4. Biostatistische Berechnungsweisen für Mischspuren
4.1 Grundlagen
Grundlage der Berechnungen ist die Kenntnis der Allelhäufigkeit in der
gegenständlichen Population.

4.2 Ausschluss-Chance [P(E)] / Einschluss-Chance [P(I)]
P(I) gibt die gemeinsame Wahrscheinlichkeit (relative Häufigkeit in der Population)
für alle Genotypkombinationen an, die im Sinne von 3.1 nicht von der Beteiligung
an der Spur ausgeschlossen werden können (engl. probability of inclusion). P(I)
entspricht der match probability im Fall von Einzelpersonenspuren.

Die Berechnung von P(I) ist prinzipiell unabhängig von der Anzahl der möglichen
Spurenverursacher und den Genotypen sowie der Populationszugehörigkeit der
verfahrensbeteiligten Personen. Dieser Wert entspricht der Häufigkeit, dass eine
beliebig ausgewählte Person als Spurenleger in Betracht kommt (= RMNEc).

P(E) = 1 – P(I) gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine beliebige Person als

c engl.: RMNE – random man not excluded

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


Spurenleger ausgeschlossen werden kann (engl. probability of exclusion).

4.3 Likelihood-Quotient – LQ
Die Berechnung des LQ beruht auf der Annahme von zwei sich gegenseitig
ausschließenden Hypothesen; sie zwingt daher zur Beschreibung eines
eindeutigen Szenarios für den Spurenfall:

Beide Hypothesen beschreiben dabei eindeutige, alternative Szenarien für das
Zustandekommen der Spur. Für jede dieser Hypothesen muss klar festgelegt
werden, wer unter dieser Hypothese an der Spur beteiligt ist und wie viele
unbekannte Spurenbeteiligte angenommen werden. Berechnet wird dann die
Likelihood (Wahrscheinlichkeit) für das Zustandekommen der Spur unter Annahme
der jeweiligen Hypothese L(Spur|H).

Der Likelihood-Quotient

L(Spur
| H1 )

LQ
=

L(Spur
| H
)

2

erlaubt die Angabe des Beweiswertes einer Spur in Bezug auf eine konkrete
verfahrensbeteiligte Person, z.B. einen beschuldigten Spurenleger.

Bei einer 2-Personen Mischspur M, in der sich alle beobachteten Allele durch die
Genotypen Go des Opfers O und die Genotypen Gb des Beschuldigten B erklären
lassen, können die Hypothesen wie folgt formuliert werden:

Hypothese HA (Sichtweise der Anklage): Die Spur M stammt vom Opfer O und
vom Beschuldigten B.

Hypothese HV (Sichtweise der Verteidigung): Die Spur M stammt vom Opfer O
und von einer unbekannten und mit dem Beschuldigten unverwandten Person.

L(M
| H
) L(M
| Go
,Gb
)

LQ
= A
=

L(M
| H
) L(M
| G
)

Vo


Der resultierende LQ gibt an, um wie viel wahrscheinlicher das beobachtete DNA-
Profil der Spur M bei Annahme der Hypothese HA in Verhältnis zur Hypothese HV
ist.

4.4 Vorgehensweise
4.4.1 Berechnung einer Mischspur als Einzelpersonen-Spur (Hauptkomponente
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


eindeutig erkennbar)

Die Ableitung des Hauptspurenlegers ist nur bei Mischspuren vom Typ B bei einem
durchgängigen Mindest-Verhältnis der Peakhöhen von Hauptkomponente zu
Nebenkomponente von ca. 4:1 für alle heterozygoten DNA-Systeme zulässig (vgl.
1.); der Hauptspurenleger kann dann wie bei einer Einzelpersonenspur angesehen
und berechnet werden.

4.4.2 Berechnung als Likelihood Quotient
Wenn die Voraussetzungen für die Festlegung eindeutiger Hypothesen gegeben
sind:

-die Anzahl der beteiligten Personen ist eindeutig bestimmbar,
-eindeutige DNA-Profile über alle DNA-Systeme (Mischspuren des Typs A
sowie des Typs B, wenn die Merkmale der betrachteten Person, z.B. des
Beschuldigten, sich im geringeren Anteil der Mischspur nachweisen lassen;
[vgl. 1.]),

so ist die Berechnung eines LQ sinnvoll.

4.4.3 Berechnung als Ausschluss-/ Einschluss-Chance
Wenn keine konkreten DNA-Profile ableitbar sind oder die Zahl der beteiligten
Personen nicht bestimmbar ist, dann ist die Berechnung der Ausschluss-Chance
P(E) bzw. die Einschluss-Chance P(I) für beliebige Personen angemessen.

Die Berechnung von P(E) und P(I) ist grundsätzlich immer auch bei Spuren vom
Typ A und B (vgl. 1.1) anwendbar.

5. Ergänzende Empfehlungen
Zusätzliche Berechnungen, die zu fehlerhaften Interpretationen der Befunde führen
könnten, sind zu vermeiden (z.B. die Angabe der Genotyp-Frequenz eines nicht
ausschließbaren tatverdächtigen Spurenlegers, wenn die Mischspur selbst unter
den vorgenannten Bedingungen keine Berechnung zulässt).

Zur Berechnung komplexer Mischspuren existieren valide Computer-Programme.

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


Anhang:

A. Beispiel für die Berechnung von P(I) und P(E)
Die Einschluss-Chance P(I) beruht auf der Summe der Genotypen aller möglichen
in Betracht kommenden Spurenleger. Für einen Spurenfall, bei dem in einem DNA-
System die Allele a, b, c nachgewiesen werden, ergibt sich bei Vorliegen des
Hardy-Weinberg-Gleichgewichtes die Summe der möglichen Genotypen wie folgt:

P(I) = a2+b2+c2+2ab+2bc+2ac
Dieser Term lässt sich mit Hilfe der binomischen Formel vereinfachen in:
a2+b2+c2+2ab+2bc+2ac = (a+b+c)2
Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c ergibt sich somit:
P(I) = 0,32 = 0,09
Dies entspricht der Erwartung, dass 9% einer Gruppe beliebiger Personen als

Spurenleger in Betracht kommt (= RMNE), d.h. eine von 11 beliebig ausgewählten
Personen.
Die Ausschluss-Chance entspricht der Differenz

P(E) = 1 – P(I) = 1 – 0,09 = 0,91

Dies entspricht der Erwartung, dass 91% einer Gruppe beliebiger Personen als
Spurenleger ausgeschlossen werden kann.
Für mehrere DNA-Systeme 1...n lässt sich bei Vorliegen eines Kopplungs


gleichgewichts zwischen diesen Systemen P(E) in allgemeiner Form aus dem
Produkt der einzelnen Einschluss-Chancen P(I)1...n ermitteln:
P(E)1...n = 1 – [ P(I)1 · P(I)2 · … · P(I)n]

B. Beispiel für die Berechnung des Likelihood Quotienten LQ
B.1 Einfaches Szenario
Betrachten wir einen Fall mit einer Täter/Opfer-Mischspur M mit drei Allelen a, b, c.
Das Opfer O besitzt den Genotyp AB, und der Beschuldigte B den Genotyp BC.
Die Hypothesen sind wie folgt zu formulieren:

Hypothese HA: Die Spur M stammt vom Opfer O und vom Beschuldigten B.

Hypothese HV: Die Spur M stammt vom Opfer O und von einer unbekannten und
mit dem Beschuldigten nicht-verwandten Person.

Betrachten wir zunächst den Zähler des Likelihood-Quotienten. Aus Sicht der
Anklage lässt sich die Spur allein aus den Genotypen des Opfers und des

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Beschuldigten erklären, es gibt keine nicht-zuzuordnenden Allele. Also wird der
Ausdruck

L(M | HA) = L (M | Gb, Go) = 1

Aus Sicht der Verteidigung jedoch kann nur der Genotyp des Opfers nicht
angezweifelt werden. Der Genotyp des Beschuldigten spielt hier keine Rolle, denn
die Anwesenheit des Allels c muss durch einen unbekannten Spurenleger erklärt
werden. Da das Allel c sowohl homozygot als auch heterozygot mit a oder b
auftreten kann, ergibt der Nenner aus der Summe dieser möglichen Genotypen als

L(M | HV) = (M | Go) = 2ac + 2bc+ c2

und somit der gesamte Ausdruck als

1
LQ = ––––––––––––––
2ac + 2bc + c2


Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c ergibt sich:

11
LQ = ––––––––––––––––– = –––– = 20
0,02 + 0,02 + 0,01 0,05


Das Ergebnis dieser Betrachtung kann durch die folgende Aussage zusammengefasst
werden: Das DNA-Profil der Spur lässt sich 20-mal besser dadurch
erklären, dass es von O und B stammt, als dass es von O und einer unbekannten
(und mit B nicht-verwandtend) Person stammt.

B.2 Komplexes Szenario
Betrachten wir einen Fall mit einer Sekret-Mischspur M mit vier Allelen a, b, c, d
von der Kleidung des Opfers. Die Allele des Opfers O sind e, f und somit nicht in
der Spur vertreten. Es gibt einen Beschuldigten B1 mit dem Genotyp AB, allerdings
keine 2. Person, denen die Allele c, d zugeordnet werden könnten. Die Hypothesen
sind daher wie folgt zu formulieren:

Hypothese HA: Die Spur M stammt vom Beschuldigten B1 und einer unbekannten
Person.

Hypothese HV: Die Spur M stammt von zwei unbekannten Personen.

Aus Sicht der Anklage lässt sich die Spur aus dem Genotyp von B1 und einer
unbekannten Person erklären, die den Genotyp CD besitzt:

d Die Annahme einer Verwandtschaft des unbekannten Spurenlegers mit B lässt sich ebenfalls
berechnen. Dabei muss jedoch der Grad der Verwandtschaft berücksichtigt werden.

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L(M | HA) = (M | Gb1) = 2cd

Aus Sicht der Verteidigung gibt es keinen bekannten Genotyp, vielmehr muss die
Summe aller möglichen heterozygoten 2-Personen Genotyp-Kombinationen aus a,
b, c, d zu Grunde gelegt werden:

Person 1 Person 2 Komb. Frequenz
ab cd 2ab x 2cd
= 4abcd
ac bd 4abcd
ad bc 4abcd
bc ad 4abcd
bd ac 4abcd
cd ab 4abcd
L (M | HV) = 24abcd

und nach Kürzen somit der gesamte Ausdruck als


2cd 1
LQ = –––––––– = –––––
24abcd 12ab

Bei einer angenommenen Allelfrequenz von 0,1 für a, b, c, d ergibt sich:

1
LQ = –––––– = 8,3
0,12


Damit lässt sich das DNA-Profil der Spur 8-mal besser dadurch erklären, dass es
von B1 und einer unbekannten Person stammt, als dass es von zwei unbekannten
Personen stammt.

Wenn das gleiche Szenario mit zwei Beschuldigten B1 und B2 mit den Genotypen
AB und CD betrachtet wird, ändert sich der LQ dadurch, dass es jetzt keine
unbekannten Personen mehr im Szenario HA gibt.

Hypothese HA: Die Spur M stammt von den Beschuldigten B1 und B2.

Hypothese HV: Die Spur M stammt von zwei unbekannten Personen.

Damit nimmt der LQ im Zähler den Wert 1 an. Der Quotient kann dann nicht mehr
gekürzt werden, so dass der LQ sich wie folgt ergibt:

11

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LQ = –––––––– = ––––– = 416,7
24abcd 0,0024


Damit lässt sich das DNA-Profil der Spur 416-mal besser dadurch erklären, dass
es von B1 und B2 stammt, als dass es von zwei unbekannten Personen stammt.

Hinweis: Für dieses Beispiel sind noch weitere Szenarien zu betrachten, die hier
nicht dargestellt sind, aber im Einzelfall von erheblicher Bedeutung sein können,
wie z.B. a) HA: Spur stammt von B1 und B2; HV: Spur stammt von B1 und
Unbekannt, bzw. b) HA: Spur stammt von B1 und B2; HV: Spur stammt von B2 und
Unbekannt. Je nach Häufigkeit der jeweiligen Genotypen von B1 und B2 können
hieraus sehr unterschiedliche LQ's resultieren.

Danksagung

Für die konstruktive Mitarbeit an den hier vorgestellten Empfehlungen zur Bewertung
von DNA-Mischspuren sei K. Anslinger (München), P. Berschick (Düsseldorf), M. Eckert
(Wiesbaden), C. Hohoff (Münster), S. Jung (Würzburg) und J. Schnee-Griese (Stuttgart)
herzlich gedankt.

Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung


Literatur

[1] Wiegand P, Rolf B (2003) Analyse biologischer Spuren, Teil 1, Rechtsmedizin 13:
103-113
[2] Hohoff C, Brinkmann B (2003) Trends in der forensischen Molekulargenetik.
Rechtsmedizin 13: 183 – 189
[3] Pflug W, Nguyen TMH, Merkel J (1997) Zuordnung von Schußwaffen mittels DNA-
Analyse, Kriminalistik 12: 799-802
[4] Schöneberg A, Gerl L, Oesterreich W, Bastisch I, Gerhard M, Kärgel HJ, Fesefeldt A,
Pflug W (2003) DNA-Analyse von Hautabriebspuren, Kriminalistik 8-9: 497-499
[5] National Research Council (1996) The evaluation of forensic DNA evidence. National
Academy Press, Washington DC
[6] Evett IW, Weir BS (1998) Interpreting DNA evidence: Statistical genetics for forensic
science. Sinauer, Sunderland, MA
[7] Buckleton J, Triggs CM, Walsh SJ (2005) Forensic DNA Evidence Interpretation,
CRC Press, London
[8] Gill P, Brenner CH, Buckleton JS, Carracedo A, Krawczak M, Mayr WR, Morling N,
Prinz M, Schneider PM, Weir BS (2006) DNA Commission of the International Society of
Forensic Genetics (ISFG): recommendations on the interpretation of mixtures, Forensic
Sci Int (doi:10.1016/j.forsciint.2006.04.009)
Empfehlungen zur Mischspuren-Bewertung



http://www.politikforen.net/showthread. ... 2Fpage4266

und dort bitte weiterlesen.

Ich bin auch heute noch nicht wirklich schlauer. ;)

Andere Meinung ( mir bekannt ) dazu:

"Er warf ja nochmal ein, nachdem feststand ,dass keine DNA am Messer festzustellen war, wohl aber Blut an der Schneide - die Schneide aber gar nicht in Frage kam, dass es eben dann der Messerrücken gewesen sein kann, aber am Messerrücken war widerrum nichts zu finden . . . alles blablabla eines Gutachter, der er einmal sagte Ich weiß ja nicht was der Richter von mir hören will.

Also konnte Rothschild ohne den Befund vom Messer zu kennen im April 2010 dieses eben wahrheitsgemäß nicht völlig ausschließen, was das LKA dann aber tat."


Wie auch immer, für eine Verurteilung jedenfalls hat es nicht gereicht.
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild und wunderbar.
Astrid Lindgren
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 9. Nov 2012, 20:08

AlexRE hat geschrieben:
DieLara hat geschrieben:Richtig, das Messer spielte nur eine verschärfende Rolle der Anklage. Was das "Nur das so nicht" angeht: siehe meine obige Meinung dazu.


Nein, das Messer spielt eine Hauptrolle für die Beurteilung der Beweislage insgesamt. Die Kachelfans behaupten ständig, dass nachgewiesen sei, dass die Nebenklägerin in diesem Punkt gelogen habe. Da es sich dabei um einen wesentlichen Teil des Hauptgeschehens handelt, hätte eine solche nachgewiesene Lüge zu einem "Freispruch 1. Klasse" und auch zu einer Anklage wegen falscher Verdächtigung führen müssen, weil mit diesem Beweis alle anderen Behauptungen der NK auch völlig unglaubhaft gewesen wären. Auch müsste Kachelmann die zivilgerichtliche Schadensersatzklage gewinnen, wenn das Zivilgericht in der Messerfrage einen Beweis gegen die Beklagte sehen würde.

Das Problem (der Kachelfans) ist nur, dass sie sich da auf eine irrige Annahme versteift haben. Da die vollständigen Gründe des Freispruches nicht veröffentlicht wurden, kann ich nicht sagen, wieso das Gericht keinen Beweis gegen die Nebenklägerin in dem Fehlen für den behaupteten Tathergang hinreichender DNA - Spuren gesehen hat. Die StA hat in ihrem Plädoyer nur festgestellt, dass der Angeklagte die Spuren vermutlich abgewischt habe. Aber selbst wenn ein Gutachter dieses Argument zurückweisen würde, würde das Messer noch keinen Strengbeweis gegen die Nebenklägerin ergeben.

Dazu wäre nämlich erforderlich, dass alle anderen Erklärungen für das Fehlen der Spuren als eine falsche Verdächtigung so abwegig und lebensfremd wären, dass keine begründeten Zweifel an der Falschaussage bleiben. Dass ein Täter geistesgegenwärtig genug ist, eine Tatwaffe einzustecken und dafür einen identischen oder sehr ähnlichen Gegenstand zu platzieren, ist mindestens so wahrscheinlich wie die Wahl einer total ungeeigneten Tatwaffe innerhalb eines in vielen Wochen gereiften Tatplanes einer falschen Verdächtigung. Meiner Meinung nach ist erstere Variante sogar um ein Vielfaches wahrscheinlicher als die dümmstmögliche Falschaussage trotz durchdachtem und tückischem Gesamt - Tatplan der falschen Verdächtigung. Als Beweis gegen die Anzeigeerstatterin reicht das also auf keinen Fall.

Mal sehen, vielleicht äußert sich das Zivilgericht öffentlich und konkret dazu.


Nun ja, wenn es wirklich so einfach wäre, einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld zu erhalten, würden wohl alle verurteilten Mörder, nur weil die Tatwaffe nicht gefunden werden konnte, frei rumlaufen, oder? :lol:
20 Messerstiche, Blut des Opfers an der Kleidung, auf den Schuhen, im Abfallkorb eine blutverschmierte Mütze des Angeklagten... aber die Tatwaffe fehlt. Schwuppdiwupp... Freispruch erster Klasse. :lol: :lol: :lol:

Klar, das ist jetzt sehr übertrieben. :twisted:

Im konkreten Fall scheitern alle Überlegungen an der fehlenden Akteneinsicht. Die Schlussfolgerung: Ohne Messer-Spuren Freispruch wegen erwiesener Unschuld ist für mich einfach nur ein Grund zu lächeln. :)
DieLara
 
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 9. Nov 2012, 21:17

Zur Info:

Die Fb-Seite der Ostseewelle wurde gesperrt. Man hat der Verurteilung also Rechnung getragen und nicht zugelassen, dass sich trotzdem einige Verirrte immer noch über die angebliche Unschuld eines Japke austauschen wollten.

Es gibt auch noch gute Nachrichten; das ist so eine für mich. :D
DieLara
 
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Sa 10. Nov 2012, 02:10

Antwort an m198:

Zuerst einmal das LETZTE an ERSTER Stelle:

ali, Die Lara, AlexRE, ich hoffe, dass ihr diese zaunübergreifende Debatte zwischen zwei Foren n Ordnung fandet. Vielleicht geht es ja noch ein Stück weiter. Ich kann das ja nicht beurteilen, aber ich meine, ihr wäret eine Bereicherung für libertalia. Eure spezielle Ausrichtung fehlt momentan hier.


Also, was mich angeht, finde ich eine forenübergreifende Debatte in Ordnung.

Was allerdings Libertalia angeht, solltest du eigentlich wissen, dass Oldy als Forenbetreiber spezielle Einladungen verschickt hat. Da waren weder Ali noch ein AlexRE oder meine Wenigkeit gefragt.

Davon aber mal ganz abgesehen: Nie und nimmer würde ich mich in einem Forum anmelden, in dem jemand postet, der von K. höchstpersönlich auf twitter "gelobt" wird. So viel Selbstachtung und Eigenstolz hat sogar eine alte Frau wie ich. :D

So, aber jetzt zu deinen Fragen:

An oberster Stelle steht das LG Mannheim, wenn sie nicht verurteilten, weil es nicht genug Beweise gab, dann nützt es nichts uns hier gegenseitig mit angeblich möglichen Beweisen platt zu machen.


Ach du meine Güte!
Wie kommst du denn auf die Idee, dass ich dich auf irgendeine Art und Weise „plattmachen“ will?

Für mich ist das eine normale Diskussion, bei der jeder seine Meinung äußern darf und sei sie noch so abwegig. Zu einer guten Diskussion gehört für mich, dass man keinesfalls die Person an sich angreifen darf. Das beobachte ich aber auch nur bei euch drüben; speziell bei einer blauen Blume und einer anderen Userin.

Wenn sie doch Dinge wüßte, die gegen Kachelmann nur mal eben veröffentlicht zu werden bräuchten, um seine Schuld zu beweisen, glaubst du echt, dass sie die immer noch verstecken würde??


Das kann ich dir nicht beantworten, aber wenn du schon danach fragst, würde ich beiden Seiten einen Deal vorschlagen: Sie veröffentlicht weitere Details und er im Gegenzug die 1400 Chat-Protokolle. ;-)
Ich bin nämlich der Meinung, dass in diesen Protokollen eine ganze Menge an Wahrheit steckt, die uns Außenstehenden die ganze Tragweite der „Verbindung“ aufzeigen würde.

Na ja, Träume sind erlaubt, gelle? ;-)


Wir trennen uns, wenn du sagst, das LG hat das nicht genug erforscht, sonst wäre das fehlende Messer als unerheblich für einen Schuldspruch nicht mehr zu bedauern, weil andere oder sie selbst es ja angepackt und gespült haben.


Oh nein, das habe ich nicht und das würde ich auch niemals dem LG Mannheim vorwerfen! Ganz im Gegenteil: Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das LG wirklich ALLES versucht hat, um zu einem klaren Ergebnis zu kommen! Wirklich ALLES! Wer als „Stolperstein“ agiert hat, war für mich einzig und allein der ehemalige Angeklagte durch sein (juristisch erlaubtes) Schweigen. Nur deshalb musste m. E. das Gericht zu anderen Mitteln greifen, um sich ein Gesamtbild zu verschaffen.
Was hätte das Gericht deiner Meinung nach denn tun sollen, wenn der Angeklagte von seinem Aussageverweigerecht Gebrauch macht? Einfach danach urteilen, was es alles über die Frau gibt?

Zu dem Messer gibt es nichts mehr weiter zu sagen. Das, was es an Medienberichten gegeben hat, müssen wir alle so hinnehmen. Die Akten kennen wir nun mal nicht. Mich würde auch interessieren, ob ein Bäsler oder wie der heißt, seine Expertise noch einmal geändert hat, als er erfuhr, dass die Frau das Messer noch einmal aufgehoben und später wieder hingelegt haben will. Ich meine, seine ganze Expertise war ja gar nicht darauf ausgelegt, oder ist so ein Umstand nicht wichtig? Keine Ahnung!

Wir können doch nicht etwas konträr diskutieren, wenn selbst das LG - auf Verurteilungskurs - die Tat nicht beweisen konnte.


Ich weiß nicht, ob das Gericht auf Verurteilungskurs gewesen ist. Das konnte man zwar überall lesen; ob es tatsächlich so gewesen ist, bleibt mir zumindest verborgen. Wer für mich auf Verurteilungskurs gewesen ist, ist einzig und allein die Staatsanwaltschaft.


Übrigens seid ihr beide ali & Lara auf den Photos aus Frankfurt? Du bist nlcht diese Frau mit dem Kopfaufsatz a la Alien?


Nein, leider (oder Gott sei Dank für dich? ;-)) konnte ich nicht in Frankfurt dabei sein.


Bin auch nicht wegen mir traurig, sondern meinte damit eure Pein und Qualen. Deshalb wundert es mich, dass du jetzt hier so locker darüber weggehst. Ich hatte euch so verstanden, dass ihr als Frauen deswegen verzweifelt, weil ihr fest der Meinung seid, dass Männer mit dem System sogar solche Kriminalfälle manipulieren und mit ihrem Geld und der Macht vorteilhafte Urteile erkaufen. Sorry, wenn ich euch da jetzt auch etwas in einen Topf stecke. Dabei bist du doch viel reifer als ali. Habe ich das denn alles falsch gelesen auf den Seiten 210 bis 215? Oder sind das nur so verbale Lästereien über böse Männer, insbesondere Kachelmann?


Nein und ja!

NEIN, ich erleide gewiss keine Pein und Qualen und NEIN, ich verzweifle auch nicht wegen eines Systems, das in meinen Augen in angezeigten Vergewaltigungsfällen stark verbessert werden müsste.

JA; ich protestiere gegen eine Justiz, die sich meines Erachtens immer mehr von einer aggressiv geführten PR-Litigation beeinflussen lässt. Und JA, ich sehe Männer mit Macht und Geld im enormen Vorteil, wenn es um angezeigte Vergewaltigungsfälle geht und der Frau solche Mittel fehlen.

Also: Ich sitze ganz bestimmt nicht voller Pein und Qualen zu Hause und verzweifle deswegen. :lol:

Ich nehme aber das Recht wahr, meine Meinung äußern zu dürfen. :D


In der Frage Kachelmann's Glaubwürdigkeit prüfen, da gehen wir wieder unterschiedliche Wege. Schau doch mal, er ist trotz seines Schweigens freigesprochen worden.


Hm… sehe ich anders. Für mich ist er freigesprochen worden, weil man ihm die angeklagte Tat nicht nachweisen konnte. Jeder, der schweigt, wird doch nicht automatisch verurteilt!?


In einem Strafprozeß, aber D. ist als Falschbeschuldigerin und Lügnerin überführt worden.


Wie bitte? Hab ich da etwas verpasst? Ich wüsste nicht, dass eine Frau D. im Strafprozess als Falschbeschuldigerin überführt wurde!? WO steht das bitte???

Und was die Lügen angeht: BEIDE sollen gelogen haben… laut Urteilsbegründung. Warum wird das immer wieder „vergessen“???

Im Rahmen der Urteilsbegründung im engeren Sinn hat der Vorsitzende die Komplexität der Beweislage, aber auch das Erfordernis der umfangreichen Beweisaufnahme betont und darauf hingewiesen, dass gerade die Plädoyers der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin dies eindrucksvoll belegt hätten.
Er führte aus, dass der Schuldspruch auf einer tragfähigen Beweisgrundlage aufbauen muss, die die hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Beweisergebnisses ergibt.
Er wies daraufhin, dass nicht nur die Nebenklägerin, sondern auch der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer in einigen Punkten die Unwahrheit gesagt haben. Er hob jedoch in diesem Zusammenhang hervor:

„Dass sie in einzelnen Punkten die Unwahrheit gesagt haben, macht sie unter Berücksichtigung der weiteren Beweisergebnisse angreifbar; dass sie deshalb insgesamt die Unwahrheit gesagt haben, lässt sich mit dieser Feststellung nicht belegen.“

In diesem Zusammenhang verwies er auf die Ausführungen in einem juristischen Lehrbuch, in dem sich bezogen auf das Sprichwort „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht“ folgender Hinweis findet:

„Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, stets anzunehmen, dass jemand der in einem Nebenpunkt lügt, auch im Kernpunkt die Unwahrheit sage.“



http://www.landgericht-mannheim.de/serv ... OT=1160629


Du hast selbst zugestimmt, dass sie jetzt noch ergänzen muß, um überhaupt wieder als Frau mit Reputation ernstgenommen zu werden.


Nein, damit habe ich nicht die Frau gemeint, sondern einen Herrn K.
Falls ich mich da falsch ausgedrückt haben sollte: Sorry. Gemeint war auf jeden Fall nicht die Frau.


Das ist doch die Situation. Momentan steht sie als Lügnerin da.


Noch einmal: BEIDE haben gelogen, nicht nur die Frau.

Ihre Chuzpe schockiert mich deshalb so. Wer glaubt ihr denn noch?


Oh, ganz viele, ich denke, viel mehr als du dir wahrscheinlich vorstellen kannst? ALLE, die BEIDE kennenlernen durften???… und nein, da gehöre ich nicht zu.

Meine Wenigkeit ist da auch völlig bedeutungslos. Die Frau ist, davon bin ich überzeugt, eingebunden in ein sicheres soziales Netz (aus Familie, Freunde, Bekannte und Arbeitgeber), welches K. in seinem Buch für mich wiederum nicht nachvollziehbar… als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Für mich kommt da ganz klar Neid durch. Aber so ist es halt.

Wir können ja auch geduldig abwarten, aber ist das nicht Wahnsinn?


Wie definierst du Wahninn in dieser Sache? Als Krankheit? Nein, glaube ich nicht.
Also als „unglaublich, was da abgegangen ist und immer noch abgeht?
Da stimme ich dir voll und ganz zu!


Sie hat doch schriftlich ihren ganzen Plan kommentiert, wie will sie davon loskommen?


Wie bitte? Wie kommst du darauf?
Es gibt einen ganzen Plan, der beweist, dass sie sich das alles nur ausgedacht hat?
Du machst mich neugierig. Klär mich mal bitte auf! ;-)


Übrigens Die Lara, ich bin m198, nicht sm198.


Stimmt. Sorry!


Dazu wäre nämlich erforderlich, dass alle anderen Erklärungen für das Fehlen der Spuren als eine falsche Verdächtigung so abwegig und lebensfremd wären, dass keine begründeten Zweifel an der Falschaussage bleiben. Dass ein Täter geistesgegenwärtig genug ist, eine Tatwaffe einzustecken und dafür einen identischen oder sehr ähnlichen Gegenstand zu platzieren, ist mindestens so wahrscheinlich wie die Wahl einer total ungeeigneten Tatwaffe innerhalb eines in vielen Wochen gereiften Tatplanes einer falschen Verdächtigung. Meiner Meinung nach ist erstere Variante sogar um ein Vielfaches wahrscheinlicher als die dümmstmögliche Falschaussage trotz durchdachtem und tückischem Gesamt - Tatplan der falschen Verdächtigung. Als Beweis gegen die Anzeigeerstatterin reicht das also auf keinen Fall.


Das sind Überlegungen eines Juristen.

Die mangelhafte Spurenlage am Messer kann seines Erachtens keineswegs allein beweisen, dass die Anzeigeerstatterin ohne Zweifel einer bewussten Falschbeschuldigung überführt werden könnte.

Alex, falls ich das nicht gut genug wiedergegeben haben sollte, berichtige mich bitte.


(1) in einem Film oder Report wird Material vermisst - mein Kommentar: das LG wird vor seinem Urteil wohl mehr Material gesichtet haben und? --- richtig, es hat nicht gereicht zu einer Verurteilung. Was heisst das also? Dass in dem vermissten Material etwas der Beweis für die Schuld von K. steckte?


Falsch! Ich glaube nicht, dass Material „vermisst“ wird. Aber durch diesen „Rachefeldzug“ durch die Instanzen könnte der Film meines Erachtens immer weiter an Brisanz zunehmen. Und stell dir mal vor, die Frau D. unterliegt in Frankfurt. Au weia... das wäre meines Erachtens für den Film ein Szenario, das Albträume bei allen Frauen auslösen dürfte, welche Anzeige erstattet haben.

Das Thema des Films ist ja nicht der Fall K. … er soll aufzeigen, was jeder X-beliebigen Anzeigeerstatterin passieren kann, wenn sie zur Polizei geht und eine mm Vergewaltigung anzeigt.
Die Personen sind ja beliebig austauschbar und einen Bezug zum Fall K. zu sehen, bleibt jedem selbst überlassen.

Der Mann könnte Becker oder Meier heißen, die Frau vielleicht Müller oder Kunze. Alles egal. Diese Maschinerie, in welche eine Frau durch ihre Anzeige hineingepresst wird, ist es, was der Film verdeutlichen will.
Ich denke, dass zuerst einmal deutlich wird, was es eigentlich bedeutet, wenn eine Anzeigeerstatterin plötzlich zum „Beweismittel“ der Staatsanwaltschaft wird.

Mal abwarten, ich denke, der Film wird wirklich gut.


(2) zur Schweizfahrt des LG Mannheim. hier ist die Wahrheit ganz einfach zu verstehen! es war nichts mit den angeblich für die Gewalttätigkeit von K. relevanten Aussagen der Zeugin! es waren lediglich Gerüchte, oder glaubt jemand die versammelte Gerichtsmannschaft einschließlich der StA hätte das nicht herausbekommen, wenn es etwas relevant gegeben hätte??


Hm… jetzt muss ich doch stark nachdenken. Da war irgendetwas, was auch jemand mitgeschrieben hat, der vor Ort zum Prozess gewesen ist. Ich habe da was in Erinnerung von einem Verteidiger-Einwand, dass diese „Reise“ ja völlig umsonst gewesen sei. Und der Staatsanwalt soll daraufhin auf eine Seite XY des Schweiz-Protokolls hingewiesen haben, welches etwas anderes aufzeigen würde. Sorry, ich kann das nicht korrekt wiedergeben, ist einfach zu lange her.

Ach ja, die berüchtigte fehlende Akteneinsicht ist immer wieder ein Hemmschuh. Da steht doch alles, menno. ;-)


(3) jetzt nochmal zu den DNA Spuren am Messer. Auch da findet ein irrelevantes Techtelmechtel statt. Ich gebe zu, das muss für Dinkelanhänger fürchterlich deprimierend sein.


Deprimierend? Nein, das deprimiert mich keineswegs. Deprimiert zu sein, bedeutet ja, sich den Fall zueigen machen zu wollen und da denke ich nicht dran. Für mich ist das eine Diskussion; nicht mehr und nicht weniger. Mit meinem realen Leben hat der Fall absolut nichts zu tun und andersherum auch nicht.


Jetzt ist der Moment gekommen, wo jeder nach seinem Gehirn sich entscheidet. Will er an der Idee festhalten, dass K. vergewaltigt hat, aber nicht verurteilt werden konnte, oder, nach unserem Grundsatz, wenn das nicht gelang, wenn in dubio pro reo gilt, dass dann aber nach dem Freispruch K. auch als unschuldig zu betrachten ist.


Nicht alles zu einem Einheitsbrei vermengen wollen! Differenzieren!

Das EINE ist die juristische Entscheidung, die man akzeptieren muss. Und die lautet nun eben mal Freispruch mit dem Zusatz „In dubio pro reo.“
Damit hat der Freigesprochene den Anspruch erwirkt, als juristisch unschuldig zu gelten.

Die andere Seite ist die eigene Meinung und diese kann ich, wie schon so oft, immer nur so beschreiben: Das Recht wurde gesprochen; die Gerechtigkeit ist auf der Strecke geblieben.
Diese Meinung erlaube ich mir und ich erlaube auch anderen, dass sie es anders sehen.
Nur Eines verbitte ich mir: Persönliche Angriffe und Versuche, meine Meinung manipulieren zu wollen.
Und nein, du bist damit jetzt nicht gemeint, m198. ;-)


Für Kachelmann geht es längst nicht mehr um Frau D. allein. Er will m.E. aufklären, welche Art von Korruption noch in B/W möglich war nach all den Machenschaften mit Mappus.


Sehe ich anders. Für mich ist das genau DER „Rachefeldzug“, den eine Frau D. in dem einzigen Interview vorausgesagt bzw. befürchtet hat.


Welche Frau kann denn glauben, wenn sie nicht geisteskrank ist, dass vor Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht, selbst wenn dann der Mann in dubio pro reo freigesprochen wird, dass dann in einem Anfall von gesellschaftlichem Wahnsinn, der unterlegenden Frau rechtgegeben wird? ? In Verdrehung aller Rechtsprinzipien unserer Kultur?


http://libertalia.forumieren.com/t93p56 ... eil-2#9754

Eine Frau D. hat den Zivilprozess nicht angestrengt oder was meinst du jetzt? Meinst du, weil der Strafprozess zum Freispruch führte; sie also unterlag und sie deshalb jetzt automatisch auch unterliegen müsste?
Sowas wie "doppelte Bestrafung", weil sie angezeigt hat?

Nicht wirklich, oder?


Ok, genug jetzt. :ugeek:

Gute Nacht!
DieLara
 
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