AlexRE hat geschrieben:Ali hat geschrieben:Ja, obiger Satz ist einfach too much!
Ist noch nicht einmal eine Tatsachenbehauptung.
Richtig, während umgekehrt die Formulierung "Falschbeschuldigerin" im Kontext eines konkreten Prozesses und einer bestimmten Strafanzeige ganz eindeutig eine Tatsachenbehauptung ist, die das Zivilgericht in Mannheim total verkannt hat.
Nach dem jetzige Stand erlaubt also ein Gericht eine nicht beweisbare öffentliche Behauptung einer Straftat der Anzeigeerstatterin und ein anderes Gericht verbietet ihr, dem ebenso öffentlich zu widersprechen.
Das wird so natürlich nicht rechtskräftig werden, aber es erlaubt einen bemerkenswert klaren Blick auf den Grad der geistigen Verrottung unserer Justiz und wird allein deshalb Rechtsgeschichte schreiben.
Volle Zustimmung!!!
hier geht`s weiter:
http://de.scribd.com/doc/112423530/2012 ... serklarung