Angenommen, ich zeige wahrheitsgemäß eine Vergewaltigung an, der Täter wird in U-Haft genommen, weil die Staatsanwaltschaft und das Gericht das veranlasst, und der Täter lässt irgendein Gutachten erstellen (entweder weil er Geld dazu hat oder weil er von Kachelmanns Stiftung unterstützt wird), welches aus irgendeinem Grund sagt, dass ich unglaubwürdig wäre. Draufhin wird er aus U-Haft entlassen. Nun, würde ich da an der Stelle es als sehr unfair finden, wenn ich dann noch für diese Gutachterkosten aufkommen müsste. Zumal wenn ich genug Geld gehabt hätte, hätte ich meinerseits vielleicht ein Gutachten dagegen erstellen lassen können. So soll ein Strafverfahren eigentlich nicht laufen.
Und nun, wie will da das Gericht differenzieren?
Im Gutachten wurden eben nicht belegt, dass die Frau gelogen hat oder dass es sich 100% um eine Vortäuschung gehandelt hat. Wenn ich meinetwegen eine tatsächliche Vergewaltigung anzeige und das Gutachten mich als unglaubwürdig einstuft (z.B. der Gutachter sich in Frage stellt, dass die Verletzungen zur Aussage passen, oder dass die Aussage als nicht glaubwürdig genug eingestuft wird), dann sind diese zwei Fälle rechtlich gesehen noch auf der gleichen Stufe.
Die Fakten bezüglich Lüge und vorsätzliches Täuschen müssen im Zivilprozess erst noch belegt werden. Dieser Prozess hat erst jetzt begonnen. Da ist noch nichts bewiesen.
Und ich hoffe, dass das Gericht da eine rechtlich korrekte Entscheidung trifft. Ein Freispruch oder ein Gutachten alleine reicht nicht zum Schadensersatz.
Und vor allem die Kachelmanns Argumentation im Buch, dass es sich bei einer Anzeige ohnehin meist um Falschbeschuldigung handeln würde, kann ich so nicht zustimmen. Im Strafverfahren wegen Vergewaltigungsvorwurf wird Haarspalterei betrieben, Anzeigen werden deshalb eingestellt oder führen zum Freispruch. Und dann umgekehrt im Schadensersatzprozss lasch gegen den Anzeigeerstatter entscheiden, das wäre nicht korrekt.
"Wir diskutieren hier den Fall Kachelmann"
Nein. Es geht auch und vor allem um sein Buch und die Thesen, die da aufgestellt werden. Ich weiß nicht, ob die Kachelanns nur deswegen das Buch geschrieben hat, um seine weiteren Prozesse günstig zu beeinflussen. Aber die Thesen sind zum Teil falsch, und sie schaden anzeigenden tatsächlichen Vergewaltigungsopfern.
Und der Zivilprozess ist auch deshalb interessant, weil es dort vor allem um die jurisische Feinheiten bei der Hürde der Beweiswürdigung geht, und weil es diesbezüglich auch Präzedenzcharakter für andere Prozesse haben wird (und damit auch bei freigesprochenen tatsächlichen Vergewaltigern).
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