maxikatze schrieb
Spinner - das könnte ich auch über jeden sagen, der an einen Gott glaubt.
Dem kann ich auch zustimmen. Aber die Gläubigen richten eher weniger Schulden an als das von Däniken gemacht hat.
Der Schuldenberg wächstErich von Däniken, inzwischen 33-jährig und Vater einer Tochter, geht auf Vortragsreisen, hält Lesungen, nimmt weitere Darlehen auf, muss Bürgschaften eingehen - der Schuldenberg wächst auf insgesamt 400 000 Franken. Aber er sagt sich: «Wenn ich jetzt die Chance meines Lebens nicht nutze, bin ich selber schuld.» Er setzt alles auf eine Karte, auf sein Buch.
Die Zeit ist reif für EvDs Idee: Die erste Reise zum Mond wird vorbereitet. In der damals angesehenen Zeitung «Die Weltwoche» wird von Dänikens Buch als Serie vorab publiziert. Die erste Buchauflage ist innerhalb weniger Tage ausverkauft. Bis Ende August gehen 42 000 Bücher über den Ladentisch.
Dann aber kommt es zum Eklat, die Justiz Graubündens schreibt Erich Anton von Däniken im November 1968 wegen Betrugs international zur Fahndung aus. EvD befindet sich in Wien. Er wird verhaftet und muss 85 Tage lang im Gefängnis auf die Auslieferung warten. Im Februar 1969 wird er von Feldkirch aus in einem Taxi nach Chur ins Gefängnis Sennhof verbracht. Es erwartet ihn eine 452 Tage dauernde Untersuchungshaft. Inzwischen hat der Econ-Verlag sämtliche Schulden beglichen und ausstehende Rechnungen bezahlt. EvD wird dennoch angeklagt, der Staatsanwalt fordert nicht weniger als vier Jahre Zuchthaus.
Eine Art verbale HinrichtungDas Tribunal tagt im Grossratssaal in Chur. Zwei Wochen lang muss Erich von Däniken vor Gericht stehen, internationale Medien sind anwesend. Die Vorgänge in Chur sind beschämend. Selbst der psychia-trische Gutachter, Dr. Ernst Weber von der Psychiatrischen Klinik Beverin, führt am Angeklagten eine Art verbaler Hinrichtung durch. Er meint, von Däniken verfüge zwar «über eine oberflächliche Denk-Eleganz, aber es fehlt ihm an Tiefe». Bezeichnet ihn als «geltungssüchtigen, lügnerischen, haltlosen und kriminellen Psychopathen mit hysterischem Charakter», dessen «Zukunftsaussichten wenig günstig zu beurteilen sind, so dass vorsorgliche Massnahmen im Sinne einer Beistandschaft erwogen werden sollten».
Erich von Däniken versucht sich zu wehren. Er sagt dem Gericht: «Es ist richtig, dass ich Notlügen gebrauche. Der Mensch, der behauptet, er lüge nicht, der lügt. Ich habe oft keine andere Wahl gesehen, als zu lügen, um Zeit zu gewinnen.»
Das Urteil ist niederschmetternd: Gerichtspräsident Rolf Raschein verhängt dreieinhalb Jahre Zuchthaus, die Untersuchungshaft wird nur halb angerechnet, die Kosten für den Strafvollzug muss Erich von Däniken zur Hälfte selber bezahlen.
Heute gibt sich Erich von Däniken versöhnlich, für ihn seien diese Verletzungen vergeben. Bis heute nicht vergessen kann von Däniken allerdings die eine Schikane: Der Untersuchungsrichter hatte angeordnet, dass am 21. Juli 1969 der Radioempfänger aus der Zelle zu entfernen sei. Es war der Tag der Mondlandung.
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