Der folgende Fall demonstriert eindrucksvoll die Ohnmacht eines angeblichen Rechtsstaats und das anscheinende Unvermögen und/oder den Unwillen seiner Vertreter dessen Regeln durchzusetzen, natürlich auf Kosten der betroffenen Bürger, die sich der Kriminalität und den Staatsvertretern hilflos ausgeliefert sehen:"Gewalttäter bedroht Familie
Wir haben Angst!Von C. WEINGÄRTNER und F. SCHNEIDER 20.04.2011, 23.41Uhr
Weil die Polizei sie nicht vor einem Gewalttäter beschützen kann, verschanzt sich eine Familie seit sechs Wochen in ihrem Haus.
Ibbenbüren – Mutter Susanne (44) und Vater Uwe (44) müssten eigentlich bei der Arbeit sein, die Töchter Saskia (11) und Sophie (14) in der Schule.
Doch die Familie aus Ibbenbüren (NRW) sitzt schwer bewaffnet zu Hause.
Eltern und Kinder sagen: „WIR HABEN ANGST! TODESANGST VOR EINEM SCHWERVERBRECHER! UND NIEMAND KANN UNS HELFEN!“
Seit sechs Wochen verschanzt sich Familie D. im Eigenheim, verlässt das Haus nur noch in Notfällen und mit Gaspistolen.
Die Mädchen wurden sogar von der Schule freigestellt! Behörden geben ihnen zwangsfrei!
Die Vorgeschichte: Susanne D. pflegt seit Jahren eine wohlhabende, ältere Dame. Als deren mehrfach vorbestrafter Sohn Martin M. (40) verdächtigt wird, sie zu misshandeln, kommt die Frau ins Heim.
Doch auch dort lässt Martin M. nicht von ihr ab, bedroht die Pfleger.
Seine Mutter zieht um. Familie D. kennt die Adresse, Martin M. nicht. Susanne D.: „Er will an ihr Geld, bedroht uns und unsere Kinder, um an sie ranzukommen!“
Anfang des Jahres zeigt Uwe D. den Erpresser an, erwirkt eine einstweilige Verfügung: Martin M. darf seiner Familie nicht näher als 20 Meter kommen.
Doch daran hält sich der Kriminelle nicht, immer wieder steht er vor dem Einfamilienhaus, donnert und rüttelt nachts an Türen und Fenstern. Staatsanwalt Stefan Lechthape (55): „Wir dürfen den Verstoß gegen die Auflagen nur mit Geldstrafen ahnden. Auch die Drohungen reichen nicht für einen Haftbefehl.“
Dabei verfügt der Mann über eine lange Akte, saß bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Knast, wurde erst im März erneut zu 18 Monaten Haft verurteilt!
Nur weil er in Berufung ging, ist er noch immer auf freiem Fuß.
„Wir nehmen die Bedrohung sehr ernst, sind regelmäßig bei der Familie“, sagt Polizeihauptkommissar Jochen Laschke (52).
Uwe D. ist trotzdem krank vor Sorge: „Der Mann ist eine tickende Zeitbombe! Es kann doch nicht sein, dass er erst hinter Gitter kommt, wenn uns etwas passiert ist!“"
Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/stalking/gewalttaeter-bedroht-familie-17527648.bild.html[b]
Kommentar:
Vorab sei bemerkt: Das ist eines Rechtsstaats unwürdig...
Hier erkennt man wieder einmal überdeutlich eine erhebliche Schwachstelle (von mittlerweile sehr vielen) des angeblichen Rechtsstaats. Bei § 241 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html), der strafbaren Bedrohung, handelt es sich lediglich um ein Vergehen, das grds. allein keine Haft ermöglicht. Es wird den Vorgaben entsprechend mit Verbrechen gedroht und die Betroffenen müssen sozusagen tatenlos darauf warten bis tatsächlich das angedrohte Verbrechen begangen wird, dass der vormals Drohende in Haft genommen werden kann... Ergo sind wider einmal diejenigen, zu deren Schutz die Staatsvertreter verpflichet sind, den Kriminellen faktisch ungeschützt ausgeliefert. Wie schon erwähnt, erscheint das eines Rechtsstaats unwürdig...