Versagen freie Foren?

Wie ist es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt? Gibt es eine bedenkliche Konzentration von Medienmacht?

Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Sa 27. Okt 2012, 20:05

Warum darf Kachelmann CSD eine Falschbeschuldigerin nennen?

Höcker schreibt:

Meinungsfreiheit

Irrtum:
Wenn ein Gericht eine bestimmte Äußerung für zulässig erklärt, dann ist sie richtig.

Richtig ist:
Man darf vieles äußern, auch wenn es nicht stimmt.

Wer einer bestimmten Äußerung zu besonderer Glaubwürdigkeit verhelfen will, verweist manchmal darauf, dass irgendein Gericht genau diese Aussage für zulässig erklärt habe. Man kann dann zum Beispiel lesen: Nach einem Urteil des Landgerichts XY darf der Finanzminister als Abzocker bezeichnet werden, der die Bürger belügt und betrügt. "Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält den Finanzminister fortan für einen Abzocker, Lügner und Betrüger. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.

Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Wenn der Finanzminister tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob der klagende Minister wirklich ein Abzocker, Lügner und Betrüger ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.

Dass man den Finanzminister möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Abzocker bezeichnen darf, heisst also nicht, dass er tatsächlich einer ist oder das Gericht ihn auch nur dafür hält.

viewtopic.php?f=21&t=579&p=41743&hilit=+finanzminister#p41743


Und kriminell ist sie nun mal nicht, weil das nicht rechtskräftig ist. Daher verbietet sich das also.

So hat das Gericht eben einer sehr negativen Meinungsäußerung eines pöbelnden Schmierfinks stattgegeben.
Und dies auch erst nach 2 turbulenten Stunden, da das Gericht die Verfügung zunächst nicht aufheben wollte, aber dann doch den entsprechenden Anwälten, die sich in meinen Augen für nichts zu schade sind, nachgegeben hatte.

Das ist sozusagen ein Recht oder eine Einladung, die sich eigentlich zukünftig jedes Charakterschwein zu nutze machen kann.
Lügen ist strafrechtlich ja nicht verboten. :mrgreen:
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild und wunderbar.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Sa 27. Okt 2012, 20:12

Lügen ist strafrechtlich ja nicht verboten.


Nee, aber sie haben verdammt kurze Beine! :lol:

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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Sa 27. Okt 2012, 22:30

Beitragvon Ali » Sa 27. Okt 2012, 21:05
Warum darf Kachelmann CSD eine Falschbeschuldigerin nennen?


Höcker schreibt:

Meinungsfreiheit

Irrtum:
Wenn ein Gericht eine bestimmte Äußerung für zulässig erklärt, dann ist sie richtig.

Richtig ist:
Man darf vieles äußern, auch wenn es nicht stimmt.

Wer einer bestimmten Äußerung zu besonderer Glaubwürdigkeit verhelfen will, verweist manchmal darauf, dass irgendein Gericht genau diese Aussage für zulässig erklärt habe. Man kann dann zum Beispiel lesen: Nach einem Urteil des Landgerichts XY darf der Finanzminister als Abzocker bezeichnet werden, der die Bürger belügt und betrügt. "Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält den Finanzminister fortan für einen Abzocker, Lügner und Betrüger. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.

Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Wenn der Finanzminister tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob der klagende Minister wirklich ein Abzocker, Lügner und Betrüger ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.

Dass man den Finanzminister möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Abzocker bezeichnen darf, heisst also nicht, dass er tatsächlich einer ist oder das Gericht ihn auch nur dafür hält.

viewtopic.php?f=21&t=579&p=41743&hilit=+finanzminister#p41743


Nun, dann erlaube ich mir mal, den oben genannten Beitrag auf das Urteil von Donnerstag zu beziehen:

Nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim darf Frau C. D. als Falschbeschuldigerin bezeichnet werden.
"Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält Frau C. D, fortan für eine Falschbeschuldigerin. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.


Selbstverständlich gehen alle K.-Befürworter davon aus, dass eine CSD als Falschbeschuldigerin verunglimpft werden darf. Schließlich sieht es das Gericht ja genauso, denken sie.

Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.


Sorry, aber das ist Juristendeutsch für mich. Aber... wieder etwas dazu gelernt. Immerhin...
Wenn der Ausdruck Falschbeschuldigerin noch nicht einmal auf seine inhaltliche Richtigkeit geprüft wurde... ist in meinen Augen eine, für Frau CSD, unerträgliche Situation entstanden. Man braucht nur mal in diversen Foren und Blogs zu lesen, wie man sich darüber ergötzt, dass man sie nun als Falschbeschuldigerin betiteln darf. :roll:

Wenn eine CSD tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob CSD wirklich eine Falschbeschuldigerin ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.


Na, da kann man ja nur hoffen, dass diese Erklärung auch bis in die hinterwäldlerischen Gehirne gewisser Foristen und Anwälte gelangt.

Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.


So so, also fällt es unter Meinungsfreiheit, wenn ein gewissenloser Hetzmob im Internet eine CSD als Falschbeschuldigerin bezeichnet? Schon mal an die Folgen für die Betroffene gedacht? Es geht nicht um irgendeine Politikerin... es handelt sich um eine Frau, die Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hat. Das sollte man doch bitte immer berücksichtigen. Hier zu pauschalieren mit irgendwelchen anderen Personen, finde ich absolut deplaziert.
In dieser Hinsicht sehe ich absoluten Handlungsbedarf. Keine Frau, die angezeigt hat; der Angeklagte aber freigesprochen wurde, sollte automatisch als Falschbeschuldigerin tituliert werden dürfen!

Dass man eine CSD möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Falschbeschuldigerin bezeichnen darf, heisst also nicht, dass sie tatsächlich eine ist oder das Gericht sie auch nur dafür hält.


Das dürfte bei einigen Leutchen ins eine Ohr rein und ins andere sofort wieder hinausgehen.

Und bei einer Lobelie und einem Eichhörnchen sowieso. ;)

Aber wenn es Juristen gefällt, einer Frau CSD so richtig noch nachträglich eins unter die Gürtellinie zu geben, schrecken sie auch da nicht mehr zurück. Ich jedenfalls werfe sie zusammen mit dem Mob in einen Topf. Leider kann ich diesen nicht auf die Herdplatte stellen. :twisted:
Zuletzt geändert von DieLara am Sa 27. Okt 2012, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon AlexRE » Sa 27. Okt 2012, 22:37

Wenn "Falschbeschuldigerin" eine zulässige Meinungsäußerung ist, weil so eine Wertung nicht inhaltlich geprüft werden muss (was ich für totalen Blödsinn halte), dann müsste eigentlich "XY ist ein Vergewaltiger - Typ" auch so eine nicht nachprüfbare Wertung sein. Und da das von dem Gericht aus dem Kontext des aktuellen Konflikts herausgelöst wurde, kann CSD auch Kachelmann öffentlich als Vergewaltiger - Typ einschätzen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Sa 27. Okt 2012, 22:46

AlexRE hat geschrieben:Wenn "Falschbeschuldigerin" eine zulässige Meinungsäußerung ist, weil so eine Wertung nicht inhaltlich geprüft werden muss (was ich für totalen Blödsinn halte), dann müsste eigentlich "XY ist ein Vergewaltiger - Typ" auch so eine nicht nachprüfbare Wertung sein. Und da das von dem Gericht aus dem Kontext des aktuellen Konflikts herausgelöst wurde, kann CSD auch Kachelmann öffentlich als Vergewaltiger - Typ einschätzen.


Ich finde es ungeheuerlich, dass so eine Pauschalierung auf Vergewaltigungsprozesse angewendet werden darf. Die allermeisten Prozesse enden mit einem Freispruch; daran ist doch nicht zu rütteln.

Wenn jetzt JEDER ehemalige Angeklagte sich rächen will, wird er die juristische Unerfahrenheit seiner Umgebung ausnutzen und lustig bei Fb verbreiten: Frau XY ist eine Falschbeschuldigerin?

Das ist in meinen Augen ein Unding und lässt nur erahnen, welche Signalwirkung das auf die Frauen haben dürfte.

Nun ja, wie kann man in zwei Stunden Verhandlung auch eine inhaltliche Wertung vornehmen? Allein die 1400 Chat-Protokolle sind zeitaufwändiger. ;)
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Sa 27. Okt 2012, 23:11

@ Lara hat geschrieben:
Selbstverständlich gehen alle K.-Befürworter davon aus, dass eine CSD als Falschbeschuldigerin verunglimpft werden darf. Schließlich sieht es das Gericht ja genauso, denken sie.


Dann darf sie ihn als Vergewaltiger hinstellen. Ganz einfach.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon AlexRE » So 28. Okt 2012, 00:22

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
@ Lara hat geschrieben:
Selbstverständlich gehen alle K.-Befürworter davon aus, dass eine CSD als Falschbeschuldigerin verunglimpft werden darf. Schließlich sieht es das Gericht ja genauso, denken sie.


Dann darf sie ihn als Vergewaltiger hinstellen. Ganz einfach.


Das hatte das LG Köln noch verboten, aber vor dem LG Mannheim soll ja jetzt eine ganz neue Rechtsprechung des BGH erörtert worden sein. Wenn die tatslächlich so zu lesen ist, dass Kachelmann CSD öffentlich als Falschbeschuldigerin bezeichnen darf, dann darf sie ihn selbstverständlich als Vergewaltiger bezeichnen. Das eine zu verbieten und das andere zu erlauben ist jedenfalls ausgeschlossen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » So 28. Okt 2012, 01:20

AlexRE hat geschrieben:Wenn "Falschbeschuldigerin" eine zulässige Meinungsäußerung ist, weil so eine Wertung nicht inhaltlich geprüft werden muss (was ich für totalen Blödsinn halte), dann müsste eigentlich "XY ist ein Vergewaltiger - Typ" auch so eine nicht nachprüfbare Wertung sein. Und da das von dem Gericht aus dem Kontext des aktuellen Konflikts herausgelöst wurde, kann CSD auch Kachelmann öffentlich als Vergewaltiger - Typ einschätzen.



Die Kunst ist es so zu formulieren, dass eine Äußerung objektiv als NICHT eindeutig WAHR oder UNWAHR erwiesen ist.

Höcker: Der Unterschied zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen ist dieser:

Tatsachenbehauptungen können objektiv als wahr oder unwahr bewiesen werden.
Beispiel: " Der Geschäftsführer des Unternehmens XY ist wegen Betrugs vorbestraft." Ob der Geschäftsführer tatsächlich vorbestraft ist oder nicht, lässt sich objektiv beweisen. Ist er nicht vorbestraft, dann darf man die gegenteilige Behauptung nicht aufstellen.

Werturteile kann man lediglich subjektiv für richtig oder falsch halten.
Beispiel: "Die Geschäftspraktiken des Unternehmens XY sind dubios."

Was der eine für dubios hält, erscheint dem anderen noch als akzeptabel. Diese Äusserung ist also ein rein subjektives Werturteil und damit zulässig.
Für unser obiges Beispiel heisst das: Bezeichnungen wie "Abzocker", "Lügner" oder "Betrüger" dürfen in dieser Pauschalität zu subjektiv und schwammig sein, als dass sie eindeutig als wahr oder unwahr bewiesen werden können. Sie fallen eher in die Kategorie der "dubiosen Geschäftspraktiken", sind also keine Tatsachenbehauptungen, sondern bloße Werturteile.
Fazit: Der Verweis auf ein Gerichtsurteil, das die eigene Behauptung angeblich unterstützt, ist in vielen Fällen vollkommen unsinnig, nämlich immer dann, wenn das Gericht lediglich zu prüfen hatte, ob die Aussage ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung war.
viewtopic.php?f=21&t=579&p=41743&hilit=+finanzminister#p41743

Das tat Höcker mit dem Ausdruck „der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfes“, den er ja schon vor Prozessbeginn gewählt hatte und durch stetes Wiederholen wahrer machen wollte.
Zum damaligen Zeitpunkt bis heute war und ist er mit dieser juristischen Spitzfindigkeit rechtlich raus. Damit wird, entgegen eines Urteils, eine Öffentlichkeit MANIPULIERT.
Das ist natürlich hochgradig moralisch verwerflich und hat besonders in diesem Fall eine fatale Signalwirkung nach außen, aber zeigt auch deutlich auf mit welch dubiosen Machenschaften auch heute noch ein Prozess gewonnen und ein Urteil erzwungen werden will.

Dass ein Gericht eine Meinung nicht inhaltlich überprüft und sich NICHT von dessen Richtigkeit überzeugt um ein Urteil zu fällen, wissen die meisten natürlich nicht und werden folglich für blöde verkauft.

Das Ergebnis sehen wir auf diversen Blogs und Foren der neuen Mannheim Fans. :twisted: Nun gehen die meisten nämlich davon aus, dass es mit der „Falschbeschuldigerin“ seine Richtigkeit hat.
Das Gericht hat aber nur über Werturteil und Tatsachenbehauptung zu entscheiden.

„Falschbeschuldigerin“ ist nicht objektiv als wahr oder unwahr auszumachen, deshalb ging das wohl durch.
Aber das erkläre mal irgendwelchen Psychopathen und Idioten !

Doch eigentlich ist "Falschbeschuldigerin" eine kriminelle Handlung.
Laut Urteil ist "Vergewaltiger" auch nicht objektiv als wahr oder unwahr auszumachen, demgegenüber steht zwar der Freispruch, doch es gab auch kein Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung.

Hier haben sie sich was eingebrockt und darüber ist auch bestimmt noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Ein Fall für Rolf Schälike.

Die Würde des Menschen wird von den Pressekammern Hamburg, Köln, Berlin, welche Persönlichkeitsrechte schützen sollen, tatsächlich mit Füßen getreten. Eine Abwägung erfolgt meist zu Gunsten umstrittener Geschäftsleute, Krimineller, strafrechtlich Verurteilter, geschäftstüchtiger Anwälte, Mimosen, Psychopathen, kranker Hirne. Die Entwürdigungn der Gegner wird nicht berücksichtigt.

Comment by Rolf Schälike — 12.10, 2012 @ 21:09


Das Presserecht, genauer das Zensurrecht, ist zu einem Geschäft für fiese Anwälte und deren Mandanten sowie zu einem reinen Sprungbrett auf der Karriereleiter der beteiligten Richter entartet.

Comment by Rolf Schälike — 14.10, 2012 @ 13:07


http://www.internet-law.de/2012/10/eins ... -buch.html



Gute Nacht! ;)
Zuletzt geändert von Ali am So 28. Okt 2012, 01:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » So 28. Okt 2012, 01:30

AlexRE hat geschrieben:
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
@ Lara hat geschrieben:
Selbstverständlich gehen alle K.-Befürworter davon aus, dass eine CSD als Falschbeschuldigerin verunglimpft werden darf. Schließlich sieht es das Gericht ja genauso, denken sie.


Dann darf sie ihn als Vergewaltiger hinstellen. Ganz einfach.


Das hatte das LG Köln noch verboten, aber vor dem LG Mannheim soll ja jetzt eine ganz neue Rechtsprechung des BGH erörtert worden sein. Wenn die tatslächlich so zu lesen ist, dass Kachelmann CSD öffentlich als Falschbeschuldigerin bezeichnen darf, dann darf sie ihn selbstverständlich als Vergewaltiger bezeichnen. Das eine zu verbieten und das andere zu erlauben ist jedenfalls ausgeschlossen.


Ich glaube kaum, dass sich der Wetterman so bezeichnen lassen will. ER will sich das Recht nehmen, seine Ex öffentlich zu brandmarken. Umgekehrt geht das doch nicht! ;)

Aber ich muss doch mal die Medien loben. Wenigstens halten die sich mit dem Verbreiten dieser absurden Entscheidung mehr als zurück. Scheint dem Wetterman aber auch nicht zu gefallen, wenn man seine Twittereien so liest. Ja, was will er dann? Maoam? :lol:

Nicht alle tanzen nach seiner Pfeife... und machen bei seinen Rachezügen mit und das ist gut so. :)
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » So 28. Okt 2012, 01:47

Bingo! :lol:

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Gute Nacht!

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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