Beitragvon Ali » Sa 27. Okt 2012, 21:05
Warum darf Kachelmann CSD eine Falschbeschuldigerin nennen?
Höcker schreibt:
Meinungsfreiheit
Irrtum:
Wenn ein Gericht eine bestimmte Äußerung für zulässig erklärt, dann ist sie richtig.
Richtig ist:
Man darf vieles äußern, auch wenn es nicht stimmt.
Wer einer bestimmten Äußerung zu besonderer Glaubwürdigkeit verhelfen will, verweist manchmal darauf, dass irgendein Gericht genau diese Aussage für zulässig erklärt habe. Man kann dann zum Beispiel lesen: Nach einem Urteil des Landgerichts XY darf der Finanzminister als Abzocker bezeichnet werden, der die Bürger belügt und betrügt. "Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält den Finanzminister fortan für einen Abzocker, Lügner und Betrüger. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.
Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Wenn der Finanzminister tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob der klagende Minister wirklich ein Abzocker, Lügner und Betrüger ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.
Dass man den Finanzminister möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Abzocker bezeichnen darf, heisst also nicht, dass er tatsächlich einer ist oder das Gericht ihn auch nur dafür hält.
viewtopic.php?f=21&t=579&p=41743&hilit=+finanzminister#p41743
Nun, dann erlaube ich mir mal, den oben genannten Beitrag auf das Urteil von Donnerstag zu beziehen:Nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim darf Frau C. D. als Falschbeschuldigerin bezeichnet werden.
"Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält Frau C. D, fortan für eine Falschbeschuldigerin. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.
Selbstverständlich gehen alle K.-Befürworter davon aus, dass eine CSD als Falschbeschuldigerin verunglimpft werden darf. Schließlich sieht es das Gericht ja genauso, denken sie.
Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Sorry, aber das ist Juristendeutsch für mich. Aber... wieder etwas dazu gelernt. Immerhin...
Wenn der Ausdruck Falschbeschuldigerin noch nicht einmal auf seine inhaltliche Richtigkeit geprüft wurde... ist in meinen Augen eine, für Frau CSD, unerträgliche Situation entstanden. Man braucht nur mal in diversen Foren und Blogs zu lesen, wie man sich darüber ergötzt, dass man sie nun als Falschbeschuldigerin betiteln darf.
Wenn eine CSD tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob CSD wirklich eine Falschbeschuldigerin ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Na, da kann man ja nur hoffen, dass diese Erklärung auch bis in die hinterwäldlerischen Gehirne gewisser Foristen und Anwälte gelangt.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.
So so, also fällt es unter Meinungsfreiheit, wenn ein gewissenloser Hetzmob im Internet eine CSD als Falschbeschuldigerin bezeichnet? Schon mal an die Folgen für die Betroffene gedacht? Es geht nicht um irgendeine Politikerin... es handelt sich um eine Frau, die Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hat. Das sollte man doch bitte immer berücksichtigen. Hier zu pauschalieren mit irgendwelchen anderen Personen, finde ich absolut deplaziert.
In dieser Hinsicht sehe ich absoluten Handlungsbedarf. Keine Frau, die angezeigt hat; der Angeklagte aber freigesprochen wurde, sollte automatisch als Falschbeschuldigerin tituliert werden dürfen!
Dass man eine CSD möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Falschbeschuldigerin bezeichnen darf, heisst also nicht, dass sie tatsächlich eine ist oder das Gericht sie auch nur dafür hält.
Das dürfte bei einigen Leutchen ins eine Ohr rein und ins andere sofort wieder hinausgehen.
Und bei einer Lobelie und einem Eichhörnchen sowieso.
Aber wenn es Juristen gefällt, einer Frau CSD so richtig noch nachträglich eins unter die Gürtellinie zu geben, schrecken sie auch da nicht mehr zurück. Ich jedenfalls werfe sie zusammen mit dem Mob in einen Topf. Leider kann ich diesen nicht auf die Herdplatte stellen.