Vor Gericht bekommt man ein Urteil und dieses muss nichts mit Recht oder Unrecht zu tun haben.
Ja das habe ich mittlerweile auch begriffen ... aber wieso muss Frau D. darunter leiden, wenn ihrem Anwalt ein Fehler unterlaufen ist?
Vor Gericht bekommt man ein Urteil und dieses muss nichts mit Recht oder Unrecht zu tun haben.
Vor Gericht bekommt man ein Urteil und dieses muss nichts mit Recht oder Unrecht zu tun haben
Das sollte es aber. Wenn es nichts mit Recht zu tun hat, verliert es seine Legitimation. Zumindest aber an Achtung.
Ein Mensch, der sich in Notwehr verteidigt - aus Angst ums eigene Leben - muss in das Gefängnis ???
Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die einstweilige Verfügung nun wieder auf.
Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.
Selbst an die Öffentlichkeit gegangen
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der deutschen Zeitschrift "Bunte".
Der Münchner Heyne-Verlag hatte zwischenzeitlich eine modifizierte Auflage mit abgekürztem Namen auf den Markt gebracht. Zu möglichen Schadenersatzforderungen wollte sich der Verlag am Freitag nicht äussern.
"Ob ein Schaden entstanden ist, ist im Moment noch nicht absehbar", sagte Verlagsjurist Rainer Dresen der Nachrichtenagentur dpa. Der Rechtsanwalt der ehemaligen Geliebten, Manfred Zipper, kündigte an, Rechtsmittel gegen den Entscheid zu prüfen.
(sda)
http://www.bluewin.ch/de/index.php/26,6 ... chtes/sda/
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der deutschen Zeitschrift "Bunte".
AlexRE hat geschrieben:Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte - unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der deutschen Zeitschrift "Bunte".
Klar, als Gegenrede nach ihrer öffentlichen Verunglimpfung als Falschbeschuldigerin vor dem Hintergrund des Mannheimer Urteils, das ausdrücklich beide Versionen als nicht erwiesen gekennzeichnet hatte.
Derzeitiger Stand der Unrechtsverwaltung in diesem Fall:
1. Mögliche Vergewaltigungsopfer dürfen öffentlich ohne jeden Beweis als Falschbeschuldigerinnen verunglimpft werden.
2. Sie dürfen ihrer Verunglimpfung nicht öffentlich widersprechen.
3. Mit dem Versuch der Gegenrede verwirken sie auch noch Persönlichkeitsrechte, die das Bundesverfassungsgericht sogar Schwerstverbrechern ("Lebach - Urteil") zugestanden hatte.
Das fügt sich perfekt mit Entscheidungen zusammen, die Tottretern Haftverschonung gewähren und das Notwehrrecht von Menschen, die sich mit einem kleinen Messer oder einer Zaunlatte erfolgreich gegen Tottreter wehren, verleugnen und diese einknasten.
Fragt sich nur noch, was für Motive solche Richter haben. Ich kann mir das eigentlich nur noch damit erklären, dass es einen ungeheuren Machtrausch erzeugen muss, wenn Träger höchster Verantwortung im Rahmen der obersten Staatspflicht, das Leben, die Gesundheit und die Menschenwürde der friedlichen Bürger zu schützen, die tatsächliche Macht ausleben können, ungestraft genau das Gegenteil tun zu können - nämlich als Co - Aggressor an der Seite der Gewaltkriminellen gegen die friedlichen Bürger aufzutreten.
Ali hat geschrieben:@Alex
Was meinst du, man hätte sich doch gar nicht erst an dem Namen aufhängen sollen, denn das ist doch sowieso bei allen in den falschen Hals gekommen. Um welche Person es ging, wusste ja jeder.
Stattdessen sich gleich auf die Begriffe "Falschbeschuldigerin" und"Kriminelle" konzentrieren sollen.
Das ist ja lächerlich das eine zu gestatten und das andere nicht.
Damit haben sie sich wohl ein Ei gelegt.
Nun könnte CSD ja in die Öffentlichkeit gehen - wenn sie es denn wollte - und unter ihrem Namen Jörg Kachelmann offiziell als einen "Erfinder eines Falschbeschuldigungsvorwurfs" bezeichnen.
Damit wäre sie dann genau so draussen wie Höcker, denn das ist ja keine Tatsachenbehauptung, die objektiv eindeutig falsch oder richtig ist.
Also rechtlich nicht angreifbar.
Prof. Dr. Ralf Höcker:
„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=288
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