Dieses Thema ist sehr interesant und wichtig den fasst jede/r hat in seiner Familie oder in dem Freundeskreiß jemand/e die Betreut wird. Das habe ich gefunden.
http://www.familienratgeber.de/recht/ge ... reuung.phpJeder hat sich die frage schon mal gestellt was eine Gesetzliche Betreuung ist oder was es bedeutet. Hier gibt es mehr infos dazu.
<Das Betreuungsgesetz
Bei der Betreuung handelt es sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Hiervon sind rund 1,3 Millionen Bundesbürger betroffen.<
Leider werden oft Leute eine etreuer/in drauf gebrumt wo man eigendlich nur eine sozialer dienst braucht.
<Wie kommt es zu einer Betreuung?
Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichts). Hier können der Betroffene selbst einen Antrag stellen oder Dritte die Einrichtung einer Betreuung anregen. Für einen Menschen mit körperlicher Behinderung darf eine Betreuung, solange er seinen eigenen Willen noch bekunden kann, nur auf dessen eigenen Antrag gestellt werden. Hilfestellung hierzu geben die Allgemeinen Sozialen Dienste, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie fachkundige Rechtsanwälte.Die Einrichtung einer Betreuung wird zunächst auf ein halbes Jahr begrenzt (vorläufige Betreuung). Dann wird erneut überprüft, ob eine endgültige Betreuung notwendig ist. Endgültige Betreuungen werden vom Betreuungsgericht nach sieben Jahren wieder überprüft. Betreuungen können – auf Anregung des Betroffenen oder des Betreuers – jederzeit wieder aufgehoben werden. Die Aufhebung der Betreuung kann beim Betreuungsgericht beantragt werden. Das Gericht ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen, sofern nicht immer wieder Anträge gestellt werden. Fällt der GrundHandlungsbedarf für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben. Der Betreute kann des Weiteren Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen, wenn er damit nicht einverstanden ist.<
Klar doch, oder man wird gezwungen einen(un) freihwillig zu nehmen.Klar doch, es geht leicht so ne auf hebung.. ha ha ich hab mich selten so köstlich amisiert. Da sagt der Betreuer die/der ist nicht so weit und dann??? ales schon vor gekommen und ich könnte kotzen auf manche Betreuer.(sind nicht alle so) aber leider in sehr sehr viele.
<Wer wird Betreuer?
Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer Betreuer werden beziehungsweise nicht werden soll. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte sein. Bundesweit werden etwa 75 Prozent aller Betreuungen von Angehörigen und sozial engagierten Bürgern übernommen.<
Angehörige rate ich dringend davon ab. wenn angehörige betreuen das ist gar nicht gut( aber es gibt aus nahmen) ich kenne viele angehörige die tun und machen was sie wollen mit ihren etreuten ferwanten.lieber dann von Gericht einen.die müssen dem gericht vieles vor legen Zb. Geld angelegenheiten
<Kontrolle der Betreuer
Betreuer werden vom Betreuungsgericht kontrolliert. Dritte oder Angehörige haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Beschwerden beim Betreuungsgericht einzureichen. Das Gericht muss dann den Hinweisen nachgehen.
Rechtliche Hilfe erhalten die Betreuten und Angehörigen bei fachkundigen Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde.<
und wenn sie das nicht machen? Dann schaut man blöd?
unterm strich muss man als betreute Hirn haben, weil sonst sieht man alt aus. Aber es gibt auch gute Betreuer/inen nur sind die etwas rar