Och, das Buch wäre doch vielleicht schon geeignet, ihn wieder in den Knast zu schicken?
Warum nicht?
Och, das Buch wäre doch vielleicht schon geeignet, ihn wieder in den Knast zu schicken?
Arbeitslos hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft *habe gelogen*? JA darf der denn ungestraft so etwas verbreiten?
Arbeitslos hat geschrieben:Von einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld habe ich noch nie gehört wie würde das denn schriftlich aussehen? Im www heißt es immer, dass es nur einen Freispruch gibt und einen in dubio pro reo aber gut möglich, dass ich da was falsch verstanden habe.
Arbeitslos hat geschrieben:wäre es nicht einfacher und schneller gewesen Frau D. wegen der angeblichen Falschanzeige anzuzeigen? Oder versucht er so sich durch eine Grauzone durchzumogeln, während eine Strafanzeige gegen Frau D. ins Leere laufen würde?
DieLara hat geschrieben:Ach weißt du, man sollte sich wirklich die Jauch-Sendung immer wieder anschauen (Ich hab sie noch). Herrlich, wie K. da betont, es gäbe nur einen Freispruch.
Natürlich strebt er mehr als einen Freispruch an.
Und was glaubst du wohl, wie schnell er verkünden wird, dass es DOCH zwei verschiedene Arten von Freisprüchen gibt: Nämlich einen "In dubio pro reo" und einen "wegen erwiesener Unschuld" und zwar genau in dem Moment, falls es ein Wiederaufnahmeverfahren geben sollte?
Selbstverständlich ist sein höchstes Ziel, den Freispruch ohne Zusatz "In dubio pro reo" zu erreichen. Allerdings denke ich, dass er damit nicht durchkommen wird. Und dann dürfte das nächste Buch erscheinen: "Gerichte manipulieren Akten"... oder so ähnlich. Alle lügen, alle sind böse, alle sind gegen ihn. Nur er ist die Unschuld im Lande.
Dabei übersieht er m. E. , dass sich das Bild über ihn in der Bevölkerung längst für immer eingeprägt hat.
Alex: Doch, von Freisprüchen "1. Klasse" wird ebenso geredet wie von Freisprüchen "2. Klasse". Diese Bezeichnungen haben aber keine rechtliche Relevanz, wenn jemand "zweitklassig" freigesprochen wird, hat er nach dem Gesetz keine sog. "Beschwer" und kann deshalb nicht in Berufung oder Revision gehen, um einen "erstklassigen" Freispruch zu erzielen.
Er kann aber über ein neues Strafverfahren oder einen zivilgerichtlichen Schadensersatzprozess gegen Anzeigeerstatter und / oder Zeugen zu einer neuen Beweiswürdigung durch ein anderes Gericht kommen, um so feststellen zu lassen, dass der "zweitklassige" Freispruch in dem ursprünglichen Strafverfahren falsch war und hätte "erstklassig" sein müssen.
Das versucht Kachelmann ja auch mit der Zivilklage gegen die Anzeigeerstatterin, in der er die Erstattung eines Teils der Gutachterkosten verlangt. Die Klage kann er nur gewinnen, wenn das Zivilgericht die Beweiswürdigung des LG Mannheim verwirft. Das halte ich aber für ausgeschlossen.
Und vergessen wir nicht, dass die letzten Verhandlungstage ja abgebrochen wurden. Anstatt die noch 6 angesetzten, waren es nämlich nur 3, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Und an einem von diesen sollte auch der Erfinder der Erfinderin.... in den Zeugenstand gerufen werden, wozu es dann nicht mehr kam.
In Grenchen liegt quasi die Schaltzentrale des Kachelmann-Prozesses: Niemand weiss mehr über Kachelmann und seine Frauen als die Pensionärin, bei ihr laufen die Fäden zusammen, sie bekommt E-Mails von Insidern aus dem Gerichtssaal, von Bekannten der Zeuginnen, selbst in Kanada hat sie eine Informantin.
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