Ali hat geschrieben:Bei Gutachtern bin ich immer skeptisch, erst recht bei so vielen.
Ein Privatgutachter wird sicherlich nicht negativ über seinen Auftragschreiber schreiben.
In dem berüchtigten Fall D. Stellwaag hat ein Gutachter so dreist totalen Unfug ("Videoaufnahme vom Ohr des Täters sei so gut wie ein Fingerabdruck") als wissenschaftlich gesichert dargestellt, dass er nach dem späteren Beweis der Unschuld und dem strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren selbst zur Kasse gebeten werden konnte:
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 19 U 8/2007) verurteilte Cornelius Schott am 2. Oktober 2007 zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 150.000 Euro an Donald Stellwag. Revision wurde nicht zugelassen. Nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks handelt es sich dabei um den ersten Fall in Deutschland, bei dem ein Sachverständiger für ein fehlerhaftes Gerichtsgutachten zivilrechtlich haftbar gemacht wurde.[2] Laut seiner eigenen Aussage will Stellwag mit dem Geld eine „Gesellschaft unschuldig verurteilter Opfer (GUVO)“ gründen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Donald_StellwagDas ist aber ein seltener Ausnahmefall. Normalerweise kriegt man noch so dreiste Gutachter nicht am Kanthaken, weil irgendwas im Bereich Kausalität oder Schuld nicht 100 %ig nachweisbar ist.
Jedenfalls ordne ich ein Gutachten, dass mit Sicherheit ausschließen will, dass ein Kratzer NICHT von einem Messer (auch nicht der stumpfen Seite) stammen könne, dieser Sorte von Gutachten zu. Das gilt auch für das Gutachten, das
mit Sicherheit ausschließen will, dass Hämatome an den Oberschenkeln von einer Vergewaltigung stammen können.
Man muss nicht Medizin studiert haben, um zu erkennen, dass das nicht seriös sein kann.