Versagen freie Foren?

Wie ist es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt? Gibt es eine bedenkliche Konzentration von Medienmacht?

Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon maxikatze » Di 16. Okt 2012, 12:11

Deshalb sei die Frage erlaubt, ob man eigentlich immer Psychologie studiert haben muss, um zu solchen Erkenntnissen zu gelangen oder... ob es nicht wirklich auch ausreichen kann, wenn jemand über reichlich Lebenserfahrung verfügt und einen gesunden Menschenverstand besitzt?

Und die nächste Frage wäre demnach, ob man wirklich Jura studiert haben muss, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass eine rachsüchtige Frau NIEMALS aus Frust über ihren Freund zu ihren alten Eltern laufen würde... oder ob es nicht auch ausreichen kann, wenn es sich um eine Mutter von erwachsenen Töchtern handelt, die dazu noch in einem entsprechenden Beruf tätig gewesen ist?



Man muss auch nicht unbedingt Jura studiert haben, um zu erkennen, dass bei einem dubio pro reo-Urteil der Freigesprochene kein Freibrief hat, die Gegenseite als Kriminelle oder Lügnerin zu bezeichnen.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Uel » Di 16. Okt 2012, 12:25

Ich dachte, das Gericht wäre inzwischen zu einem Freispruch gekommen???
Na, dann gibt es jetzt - streng juristisch gesehen - auch keine Unschuldsvermutung mehr. :mrgreen:


@ Ali,

theoretisch gibt es natürlich die reine, unvoreingenommene, saubere Unschuldsvermutung, aber praktisch wurde sie seit jeher durch den Gegenspieler, das infame, schmutzige, unverantwortliche, bösartige und nichtgreifbare Gerücht eingeschränkt. Das ist halt der ewige Kampf zwischen Gut und Böse.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Di 16. Okt 2012, 12:54

Auszug aus dem Interview mit Medienwissenschaftler Norbert Bolz, die ich ebenfalls absolut teile:

Die Welt: Die Kachelmanns beteuerten, sie wollten den Fokus von ihrem Einzelfall darauf lenken, dass Falschaussagen vor Gericht ein weit verbreitetes Problem seien. Diese Aussage konnte die Sendung schnell widerlegen. War Herr Kachelmann gut beraten, in diese Show zu gehen?

Bolz: Ich sehe das viel nüchterner: Das Thema war sein Buch.

Die Welt: Eitelkeit schlägt Glaubwürdigkeit?

Bolz: Absolut. Das ist nicht nur Eitelkeit, das ist meines Erachtens auch Heuchelei, so zu tun, als ginge es ihm nur um die Aufklärung.

Die Welt: Aber die Hintertür für ein Comeback hat er sich damit selber geschlossen, oder?

Bolz: Ich glaube, die war von Anfang an zu. Das ist ein Verdacht, der unzerstörbar ist. Der sitzt so tief, der lässt sich nicht wieder korrigieren. Diese Karriere ist beendet, und deshalb macht er eine ganz andere. Und die beginnt mit diesem Buch. Siehe Karl-Theodor zu Guttenberg.


http://www.welt.de/fernsehen/article109 ... nlose.html
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Di 16. Okt 2012, 14:15

Dass Kachelmann mit seinem Buch die Öffentlichkeit sucht, stösst bei Experten für Reputationsmanagement auf Unverständnis. Die Kommunikationsweise des einstigen TV-Moderators sei nicht gerade geschickt, «weil er sich damit selber wieder in die Schlagzeilen bringt», sagt Franco Gullotti, Jurist und Experte für Rechtskommunikation. «Und er tut dies aus einer Position heraus, die unglaubwürdig ist.» Dabei spiele es keine Rolle, ob Kachelmann die Wahrheit sage oder nicht. Darum gehe es gar nicht im «Gerichtssaal der Öffentlichkeit». Die Person Kachelmann werde jetzt wieder hinterfragt, weil all die Enthüllungen, die im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsprozess publik geworden waren, wieder in Erinnerung gerufen werden.


http://www.bernerzeitung.ch/panorama/ve ... y/28060441

Wer weiß, vielleicht ahnen ja er und seine 3. Frau bereits, dass das Buch ein Fehler gewesen ist? Glaube ich zwar nicht, aber die Hoffnung soll man ja bekanntlich nicht aufgeben. ;)
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Kotz kotz kotz

Beitragvon Ali » Di 16. Okt 2012, 15:42


Anders als der Antragsteller meint enthält die Formulierung "Krimineller" nicht den Tatsachenkern, dass der Antragsteller strafrechtlich verurteilt sei und die Tat nicht aus dem Strafregister getilgt sei. Mit dem Begriff wird umgangssprachlich ein als verbrecherisch oder strafbar angesehenes Verhalten bezeichnet, ohne dass eine Anklage oder Verurteilung vorliegen muss. Die Grenze zur Schmähkritik wird nicht überschritten. Die Bezeichnung dient nicht allein der Herabwürdigung und Diffamierung des Antragstellers."

Mal sehen, ob diese Rechtslage auch dem Landgericht Mannheim bekannt ist...



Das würde dann in der Konsequenz bedeuten, dass ich Anwälte - einen ganz gewissen sogar ganz besonders - als "kriminell" bezeichnen darf, der andere falsch beschuldigt, konkret einer Straftat bezichtigt - die er trotz Aufklärung, aber zu dünnem Fell - UNKORRIGIERT auf seinem Blog aufrecht erhält ??

Ist das so?

Mal sehen, ob diese Rechtslage auch selbstreflektierenden Eichhörnchen bekannt ist ????
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 16. Okt 2012, 15:59

Uel hat geschrieben:
Ich dachte, das Gericht wäre inzwischen zu einem Freispruch gekommen???
Na, dann gibt es jetzt - streng juristisch gesehen - auch keine Unschuldsvermutung mehr. :mrgreen:


@ Ali,

theoretisch gibt es natürlich die reine, unvoreingenommene, saubere Unschuldsvermutung, aber praktisch wurde sie seit jeher durch den Gegenspieler, das infame, schmutzige, unverantwortliche, bösartige und nichtgreifbare Gerücht eingeschränkt. Das ist halt der ewige Kampf zwischen Gut und Böse.



Da ist was wahres dran! ;)

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Re: Kotz kotz kotz

Beitragvon AlexRE » Di 16. Okt 2012, 16:07

Ali hat geschrieben:

Anders als der Antragsteller meint enthält die Formulierung "Krimineller" nicht den Tatsachenkern, dass der Antragsteller strafrechtlich verurteilt sei und die Tat nicht aus dem Strafregister getilgt sei. Mit dem Begriff wird umgangssprachlich ein als verbrecherisch oder strafbar angesehenes Verhalten bezeichnet, ohne dass eine Anklage oder Verurteilung vorliegen muss. Die Grenze zur Schmähkritik wird nicht überschritten. Die Bezeichnung dient nicht allein der Herabwürdigung und Diffamierung des Antragstellers."

Mal sehen, ob diese Rechtslage auch dem Landgericht Mannheim bekannt ist...



Das würde dann in der Konsequenz bedeuten, dass ich Anwälte - einen ganz gewissen sogar ganz besonders - als "kriminell" bezeichnen darf, der andere falsch beschuldigt, konkret einer Straftat bezichtigt - die er trotz Aufklärung, aber zu dünnem Fell - UNKORRIGIERT auf seinem Blog aufrecht erhält ??

Ist das so?

Mal sehen, ob diese Rechtslage auch selbstreflektierenden Eichhörnchen bekannt ist ????


Das hatten wir doch schon. Ob eine Bezeichnung wie "Kriminelle", "Winkeladvokat" oder "Saftschubse" eine tatbestandliche Beleidigung oder üble Nachrede darstellt, kommt auf den Kontext an und auf das, was der durchschnittliche Leser oder Zuhörer darunter üblicherweise versteht.

Der Anzeigeerstatterin soll hier unterstellt werden, dass sie eine falsche Verdächtigung begangen habe, ohne dass das die Leute, die das behaupten, beweisen können. Das ist ganz sicher rechtswidrig.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 16. Okt 2012, 16:18

14.10.2012; 18:00 Uhr
Juristische Auseinandersetzungen um Kachelmann-Buch mehren sich
Nach der Ex-Geliebten möchte nun die »Schwetzinger Zeitung« gegen das Buch vorgehen


Das letzten Freitag auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellte Buch »Recht und Gerechtigkeit« von Jörg Kachelmann zieht juristische Auseinandersetzungen nach sich. Die Ex-Geliebte des Moderators hat bereits eine einstweilige Verfügung gegen das Buch durchgesetzt, weil sie mit vollem Namen genannt wird. Kachelmann und seine Frau Miriam arbeiten in dem Buch die Zeit des Vergewaltigungsprozesses gegen den Moderator auf. Wie das »Handelblatt« berichtet wurden von der Erstauflage des Buches bereits 40.000 Exemplare ausgeliefert, die nicht von der einstweiligen Verfügung betroffen seien. Verleger Ulrich Genzler bemerkte gegenüber dem »Handelsblatt«, dass die einstweilige Verfügung 300 Seiten umfasst und bisher noch nicht ausreichend bearbeitet werden konnte. Nach genauer Prüfung werde der Verlag Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Letzten Donnerstag hatte Kachelmann in der SWR-Radiosendung »Leute« erklärt, dass er in der Namensnennung kein Problem sehe, da der Name bereits in der Zeitschrift »Emma« sowie am Tag der Urteilsverkündigung vom Landgericht Mannheim genannt worden sei. Außerdem habe sich Claudia D. für ein Exklusivinterview in der Zeitschrift »Bunte« seitenweise ungepixelt ablichten lassen, wenn auch ohne Nennung des Klarnamens. Auch in dieser Sendung hatte Jörg Kachelmann seine Ex-Geliebte bei vollem Namen genannt und sie außerdem als »eine Kriminelle aus Schwetzingen« bezeichnet. Claudia D. hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Kachelmann selbst erwirkt, die seinen Anwälten laut »Handelsblatt« am Freitag auf der Buchmesse zugestellt worden ist. Danach darf Kachelmann den Namen seiner Ex-Geliebten nicht mehr in der Öffentlichkeit nennen.

Neben der Ex-Freundin kündigte nun die »Schwetzinger Zeitung« an, gegen das Kachelmann-Buch vorzugehen und den Verlag Random House abzumahnen. Grund sind einem Artikel der Zeitung zufolge unwahre Tatsachenbehauptungen wie beispielsweise die Angabe, dass ein Redakteur der »Schwetzinger Zeitung« Mitglied im Sportverein TV Schwetzingen sei. Ebenso habe eine »Bildlöschaktion«, von der Kachelmann berichte, nicht stattgefunden.

Aber auch der Moderator plant gerichtliche Schritte. In einem Interview mit der schweizer »Sonntagszeitung« kündigte Kachelmann an, gerichtlich gegen schweizer Medien wegen der Art und Weise der Berichterstattung über seinen Vergewaltigungsprozess vorzugehen. Einen Schweizer Medienanwalt habe er bereits eingeschaltet. Außerdem werde staatsanwaltschaftlich wegen uneidlicher Falschaussage gegen eine Zeugin in dem benannten Prozess ermittelt. Diese hatte sich 2010 in der »Bunten« unter dem Namen Anja L. ebenfalls als »Opfer von Kachelmann« bezeichnet. Ihre Aussage habe »nicht der Wahrheit entsprochen« so Kachelmann.

Dokumente:

Bericht des »Handelsblatts« vom 12.10.2012
Interview in der »Sonntagszeitung« vom 14.10.2012

http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/4772/
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Di 16. Okt 2012, 16:20

Der Mann, die verfolgte Unschuld
Von Jochen Schmid. Aktualisiert um 14:01 3 Kommentare
Bevorteilt eine männerfeindliche Justiz Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen? Jörg und Miriam Kachelmann verblüffen mit ihren Thesen zu den Rachegelüsten der vermeintlichen Opfer.

http://bazonline.ch/kultur/buecher/Der- ... y/27072950
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Re: Kotz kotz kotz

Beitragvon DieLara » Di 16. Okt 2012, 18:15

AlexRE hat geschrieben:
Ali hat geschrieben:

Anders als der Antragsteller meint enthält die Formulierung "Krimineller" nicht den Tatsachenkern, dass der Antragsteller strafrechtlich verurteilt sei und die Tat nicht aus dem Strafregister getilgt sei. Mit dem Begriff wird umgangssprachlich ein als verbrecherisch oder strafbar angesehenes Verhalten bezeichnet, ohne dass eine Anklage oder Verurteilung vorliegen muss. Die Grenze zur Schmähkritik wird nicht überschritten. Die Bezeichnung dient nicht allein der Herabwürdigung und Diffamierung des Antragstellers."

Mal sehen, ob diese Rechtslage auch dem Landgericht Mannheim bekannt ist...



Das würde dann in der Konsequenz bedeuten, dass ich Anwälte - einen ganz gewissen sogar ganz besonders - als "kriminell" bezeichnen darf, der andere falsch beschuldigt, konkret einer Straftat bezichtigt - die er trotz Aufklärung, aber zu dünnem Fell - UNKORRIGIERT auf seinem Blog aufrecht erhält ??

Ist das so?

Mal sehen, ob diese Rechtslage auch selbstreflektierenden Eichhörnchen bekannt ist ????


Das hatten wir doch schon. Ob eine Bezeichnung wie "Kriminelle", "Winkeladvokat" oder "Saftschubse" eine tatbestandliche Beleidigung oder üble Nachrede darstellt, kommt auf den Kontext an und auf das, was der durchschnittliche Leser oder Zuhörer darunter üblicherweise versteht.

Der Anzeigeerstatterin soll hier unterstellt werden, dass sie eine falsche Verdächtigung begangen habe, ohne dass das die Leute, die das behaupten, beweisen können. Das ist ganz sicher rechtswidrig.


Manche Anwälte glauben wohl, sie könnten ergangene Urteile SO interpretieren, dass es sich grundsätzlich gegen die Anzeigeerstatterin richtet. Lese ich da auch einen gewissen Hang zur Selbstüberschätzung?

Eigentlich sollte man doch erkannt haben, dass die "Mach-sauber-Waschmaschine" zum Stillstand gekommen ist? Eine Reparatur lohnt sich m. E. nicht. ;)

Und was den Kontext angeht: Mir wäre neu, dass Regenwetter "kriminell" sein soll. :lol:
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