von AlexRE » Di 16. Okt 2012, 16:07
Ali hat geschrieben:
Anders als der Antragsteller meint enthält die Formulierung "Krimineller" nicht den Tatsachenkern, dass der Antragsteller strafrechtlich verurteilt sei und die Tat nicht aus dem Strafregister getilgt sei. Mit dem Begriff wird umgangssprachlich ein als verbrecherisch oder strafbar angesehenes Verhalten bezeichnet, ohne dass eine Anklage oder Verurteilung vorliegen muss. Die Grenze zur Schmähkritik wird nicht überschritten. Die Bezeichnung dient nicht allein der Herabwürdigung und Diffamierung des Antragstellers."
Mal sehen, ob diese Rechtslage auch dem Landgericht Mannheim bekannt ist...
Das würde dann in der Konsequenz bedeuten, dass ich Anwälte - einen ganz gewissen sogar ganz besonders - als "kriminell" bezeichnen darf, der andere falsch beschuldigt, konkret einer Straftat bezichtigt - die er trotz Aufklärung, aber zu dünnem Fell - UNKORRIGIERT auf seinem Blog aufrecht erhält ??
Ist das so?
Mal sehen, ob diese Rechtslage auch selbstreflektierenden Eichhörnchen bekannt ist ????
Das hatten wir doch schon. Ob eine Bezeichnung wie "Kriminelle", "Winkeladvokat" oder "Saftschubse" eine tatbestandliche Beleidigung oder üble Nachrede darstellt, kommt auf den Kontext an und auf das, was der durchschnittliche Leser oder Zuhörer darunter üblicherweise versteht.
Der Anzeigeerstatterin soll hier unterstellt werden, dass sie eine falsche Verdächtigung begangen habe, ohne dass das die Leute, die das behaupten, beweisen können. Das ist ganz sicher rechtswidrig.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.