Das Persönlichkeitsrecht des Menschen ist ein weihevolles Recht. Es bezieht seine Kraft aus den ersten beiden Garantien des Grundgesetzes, der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Recht, sich in seiner personalen Identität frei zu entfalten. Selbst Leute mit Prominenz, Geld und gutem Namen dürfen und müssen dieses Recht zuweilen beanspruchen. So tat es auch Jörg Kachelmann, nachdem ein Gericht ihn vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen hatte. In dutzenden Verfahren ließ er Berichte verbieten, die seine Rechte verletzten.
Nun zeigt Kachelmann, dass er wenig auf diese Rechte gibt. Jedenfalls dann, wenn es nicht seine sind.
Er nennt jene Frau, die ihn aus seiner Sicht falsch beschuldigt, mit vollem Namen, lässt Fotos von ihr drucken und beleidigt sie als Kriminelle. Das ist keine Abrechnung, das ist Rache. Kachelmann will jetzt quälen, wie er gequält worden ist. Sollte sein vermeintliches Opfer von damals wirklich aus Kränkung und von Rache beseelt gelogen haben, so wird er ihm jetzt immer ähnlicher. Der nächste logische Schritt wäre, er beschuldigte nun sie, ihn vergewaltigt zu haben.
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