Versagen freie Foren?

Wie ist es um die Meinungsfreiheit in Deutschland bestellt? Gibt es eine bedenkliche Konzentration von Medienmacht?

Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Fr 12. Okt 2012, 17:35

Meinungsfreiheit

Irrtum:
Wenn ein Gericht eine bestimmte Äußerung für zulässig erklärt, dann ist sie richtig.

Richtig ist:
Man darf vieles äußern, auch wenn es nicht stimmt.

Wer einer bestimmten Äußerung zu besonderer Glaubwürdigkeit verhelfen will, verweist manchmal darauf, dass irgendein Gericht genau diese Aussage für zulässig erklärt habe. Man kann dann zum Beispiel lesen: Nach einem Urteil des Landgerichts XY darf der Finanzminister als Abzocker bezeichnet werden, der die Bürger belügt und betrügt. "Na, dann wird es wohl stimmen", denkt sich der Leser und hält den Finanzminister fortan für einen Abzocker, Lügner und Betrüger. Schliesslich sieht es das Gericht ja genauso, denkt er.

Tatsache ist jedoch: Wer damit argumentiert, dass ein Gericht irgendeine Aussage für zulässig erklärt hat, verkauft sein Gegenüber in vielen Fällen für dumm. Denn dass eine Aussage rechtlich zulässig ist, heisst noch lange nicht, dass ein Gericht sie auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft hat.
Wenn der Finanzminister tatsächlich gegen die oben zitierte Äusserung geklagt und vor Gericht verloren hat, dann hat sich der Richter keine Sekunde Gedanken darüber gemacht, ob der klagende Minister wirklich ein Abzocker, Lügner und Betrüger ist. Denn diese Frage spielt für die Beurteilung des Rechtsstreits überhaupt keine Rolle.
Ob man eine Äusserung verbieten lassen kann oder nicht, hängt zunächst einmal davon ab, ob sie ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung ist. Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.
Bei Tatsachenbehauptungen sieht es anders aus. Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Der Unterschied zwischen Werturteilen und Tatsachenbehauptungen ist dieser:
Tatsachenbehauptungen können objektiv als wahr oder unwahr bewiesen werden.
Beispiel: " Der Geschäftsführer des Unternehmens XY ist wegen Betrugs vorbestraft." Ob der Geschäftsführer tatsächlich vorbestraft ist oder nicht, lässt sich objektiv beweisen. Ist er nicht vorbestraft, dann darf man die gegenteilige Behauptung nicht aufstellen.
Werturteile kann man lediglich subjektiv für richtig oder falsch halten.
Beispiel: "Die Geschäftspraktiken des Unternehmens XY sind dubios."
Was der eine für dubios hält, erscheint dem anderen noch als akzeptabel. Diese Äusserung ist also ein rein subjektives Werturteil und damit zulässig.
Für unser obiges Beispiel heisst das: Bezeichnungen wie "Abzocker", "Lügner" oder "Betrüger" dürfen in dieser Pauschalität zu subjektiv und schwammig sein, als dass sie eindeutig als wahr oder unwahr bewiesen werden können. Sie fallen eher in die Kategorie der "dubiosen Geschäftspraktiken", sind also keine Tatsachenbehauptungen, sondern bloße Werturteile. Der Finazminister könnte sie demnach nicht verbieten lassen, da sie vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Fazit: Der Verweis auf ein Gerichtsurteil, das die eigene Behauptung angeblich unterstützt, ist in vielen Fällen vollkommen unsinnig, nämlich immer dann, wenn das Gericht lediglich zu prüfen hatte, ob die Aussage ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung war. Liegt nur ein Werturteil vor, dann trifft das Gericht keinerlei Aussage über die Richtigkeit der Meinungsäusserung. Dass man den Finanzminister möglicherweise mit gerichtlicher Billigung als Abzocker bezeichnen darf, heisst also nicht, dass er tatsächlich einer ist oder das Gericht ihn auch nur dafür hält.
Bei Interesse siehe hierzu:
Art. 5 Abs.1 GG (Grundgesetz), "Meinungsfreiheit"

Quelle: Ralf Höcker
EIN§PRUCH
Das grosse Buch der Rechtsirrtümer
Seite: 113 - 115
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Okt 2012, 17:52

Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.


Der Erfinder der Behauptung "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs" könnte also selbst auf Unterlassung verklagt werden?
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 12. Okt 2012, 18:00

Jo, nichts anderes habe ich erwartet:

Werturteile , die noch keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen, fallen unter den Schutz der Meinungfreiheit. Sie können also auf keinen Fall verboten werden, selbst wenn sie sehr negativ sind.


Natürlich eignen sich Medien und auch das Internet hervorragend für Werturteile über die Anzeigeerstatterin. Was aber dabei nicht genügend beachtet wird, ist, dass Otto-Normal-Denker juristisch nicht versiert sind.

Haften bleibt nur, dass da ein Anwalt H. aus K. etwas Negatives über die Anzeigeerstatterin gesagt und/oder geschrieben hat und dies dann (wie sollte es auch anders sein), für bare Münze genommen wird.
Eine Omma aus der Schweiz liebt Werturteile eines Anwalts H. aus K. über alles und veröffentlicht diese im irren Glauben an den Wahrheitsgehalt.

Schön, wenn ein Anwalt H. aus K. genau weiß, was und wie er sich ausdrücken darf. Und auch sehr schön, wie er NICHT-WISSERN die Bühne für Vorverurteilungen über die Anzeigeerstatterin bereitet.

Im Übrigen wünschte ich wirklich gerne mal zu der *Meinungsäußerung* "Erfinderin eines Vergewaltigungsvorwurfs" eine höchstrichterliche Entscheidung. Für mich ist das nämlich einfach ein Unding, dass dass keine beleidigende, sogenannte "Schmähkritik" darstellen soll.

Ansonsten kann ich nur noch sagen: PFUI, Herr Anwalt H. aus K. . Sie nutzen Ihre juristischen Kenntnisse, damit andere Nicht-Juristen ihre Hetz-Jagd auf die Antragstellerin fortführen können. Haben Sie eigentlich überhaupt kein Gewissen? :roll:
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Okt 2012, 18:02

maxikatze hat geschrieben:
Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.


Der Erfinder der Behauptung "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs" könnte also selbst auf Unterlassung verklagt werden?


Allerdings - und in der nächsten Auflage des großen Buches der Rechtsirrtümer könnte er dann erklären, dass es entgegen der Auffassung vieler Leute nicht ausreicht, eine ehrabschneidende Behauptung verklausuliert zu formulieren, weil die Gerichte nach dem für den durchschnittlichen Adressaten der Aussage zu verstehenden Inhalt gehen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 12. Okt 2012, 18:07

AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:
Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.


Der Erfinder der Behauptung "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs" könnte also selbst auf Unterlassung verklagt werden?


Allerdings - und in der nächsten Auflage des großen Buches der Rechtsirrtümer könnte er dann erklären, dass es entgegen der Auffassung vieler Leute nicht ausreicht, eine ehrabschneidende Behauptung verklausuliert zu formulieren, weil die Gerichte nach dem für den durchschnittlichen Adressaten der Aussage zu verstehenden Inhalt gehen.


Na, vielleicht erlebe ich es ja noch, dass mal endlich (!) eingegriffen wird. Was durch diese Aussage im Internet damit gemacht wurde, kann man in verschiedenen Blogs fein nachlesen. :roll:
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Okt 2012, 18:16

http://programm.daserste.de/pages/progr ... AE8CBEA7BB

Kachelmanns Fall - Was ist ein Freispruch wert? -
So lautet die Überschrift der Talk-Sendung. Leider bis jetzt keine Info darüber, welche Gäste noch eingeladen sind.



... Darüber diskutiert Günther Jauch mit Jörg Kachelmann, seiner Ehefrau Miriam Kachelmann und weiteren Gästen.

Zuschauer können und sollen sich gerne vor und während der Sendung per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Redaktion ist erreichbar unter: mail@guenther-jauch.de
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 12. Okt 2012, 18:30

maxikatze hat geschrieben:http://programm.daserste.de/pages/programm/detail.aspx?id=D842CE520683BFDEA972C8AE8CBEA7BB

Kachelmanns Fall - Was ist ein Freispruch wert? -
So lautet die Überschrift der Talk-Sendung. Leider bis jetzt keine Info darüber, welche Gäste noch eingeladen sind.



... Darüber diskutiert Günther Jauch mit Jörg Kachelmann, seiner Ehefrau Miriam Kachelmann und weiteren Gästen.

Zuschauer können und sollen sich gerne vor und während der Sendung per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Redaktion ist erreichbar unter: mail@guenther-jauch.de



Danke Maxi,

dann ist die ARD nach dem Tatort TABU! :D
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon maxikatze » Fr 12. Okt 2012, 18:32

http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012 ... ment-33243


Auch in diese Richtung sollte meiner Meinung ein Pfeil abgeschossen werden!
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon DieLara » Fr 12. Okt 2012, 18:33

maxikatze hat geschrieben:http://ritaevaneeser.wordpress.com/2012 ... ment-33243


Auch in diese Richtung sollte meiner Meinung ein Pfeil abgeschossen werden!


Ein Pfeil?

Da hätte ich schon längst eine juristische "Bombe" reingeworfen. :lol:
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Re: Versagen freie Foren?

Beitragvon Ali » Fr 12. Okt 2012, 19:41

maxikatze hat geschrieben:
Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.


Der Erfinder der Behauptung "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs" könnte also selbst auf Unterlassung verklagt werden?


Lässt sich als Tatsachenbehauptung nicht objektiv als wahr oder unwahr beweisen, denn sonst wäre das Urteil "Freispruch wegen erwiesener Unschuld" oder Verurteilung ausgegangen.
Da hat er halt gepokert, denn das konnte man vorher nicht wissen und nach dem Urteil, konnte man das Gegenteil nicht beweisen.
Doch eindeutig ist das geschmacklos, denn damit hat er vorher gegen eine Unschuldsvermutung verstossen und später nachgetreten.
Deshalb schrieb ich: Wasser predigen, Wein trinken.
Das macht ihn aalglatt.
"Wenn auch nur eine der Verfügungen, die Frau D. erwirkt hat beziehungsweise laut ihrer Ankündigung noch erwirken will, in der nächsten Instanz baden geht, ist sie für einen Millionenschaden verantwortlich", sagte Höcker.

Maxi: Aber gegen die Veröffentlichung eines der Alice Schwarzer-Bücher zu kämpfen ist erlaubt?


Hier misst er mit zweierlei Maß.
Mal hü, mal hott.

Als Jurist wird er sich wie viele andere Täterversteher darauf hinausreden, dass eine Unschuldsvermutung ja nur für Angeklagte gilt.
Ein gewisses Maß an Respekt gegenüber mmOpfern fällt demnach zumindest für mich nicht erkennbar, nicht in sein Wertesystem.

Das macht er dann von seinen Mandanten abhängig und er überführt sich somit einer Ambivalenz und Doppelmoral.
Menschen, denen es an Authentizität mangelt, mag ich nicht.
Beispiel:
Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.

Höcker kann nach einem "in dubio pro reo" nicht behaupten, dass es sich bei der ehemaligen Nebenklägerin um keine Geschädigte bzw. kein Opfer Kachelmanns handelt.
Es gab keine Wahrheitsfindung.
Das Urteil darf nach meinem Empfinden nur dazu legitimieren, dass der ehemalige Angeklagte NICHT als Vergewaltiger diffamiert werden darf.
Geschädigte und Opfer sind schwammig und müssen sich nicht direkt auf eine mmTat, bzw. das Kerngeschehen beziehen. Denn man kann ausserhalb dieses dennoch Opfer eines begleitenden, aber nicht strafrechtlichen Randgeschehens sein.

Dann noch interessant:
Lügen generell ist nicht strafbar.
Vor Gericht allerdings schon.
Wenn jemand vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, KANN ER GAR NICHT LÜGEN. :mrgreen:
Vor dem Haftrichter schon.
Scheint aber niemanden wirklich zu interessieren.
Dabei fällt aber wirklich nur ins Gewicht, wer zum Kerngeschehen gelogen hat, egal ob das nun vor Gericht oder vor dem Haftrichter war.
Da die Lügen hier und dort stattgefunden haben, haben BEIDE an ihrer Glaubwürdigkeit gesägt.
Sie hatte den Vorteil eines besseren Leumunds, den hätte sie mit der Lüge zum Randgeschehen nicht verspielen sollen, auch wenn das allein nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Immerhin war es die Staatsanwaltschaft und nicht die Verteidigung, die sie darin überführte.
Die Verteidigung tat sich nur durch Spekulationen und Diskreditierung hervor.
Vergessen wir nicht, dass es immerhin 44 Verhandlungstage waren, die zu diesem Urteil führten.

Auf jeden Fall ist Kachelmann so grottenblöde, dass er mit seiner Negativpromotion for himself jetzt unheimlich viele Sympathien für CSD sammelt.
Sie macht öffentlich gar nichts, bleibt somit unangreifbar...und K kassiert nur jede Menge Häme und Spott. :mrgreen:
Und wir sind noch viel blöder, dass wir ihm überhaupt eine Bühne geben. :oops:
Meine Meinung.
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