maxikatze hat geschrieben: Wer über einen anderen eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Der Erfinder der Behauptung "Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs" könnte also selbst auf Unterlassung verklagt werden?
Lässt sich als Tatsachenbehauptung nicht objektiv als
wahr oder
unwahr beweisen, denn sonst wäre das Urteil "Freispruch wegen erwiesener Unschuld" oder Verurteilung ausgegangen.
Da hat er halt gepokert, denn das konnte man vorher nicht wissen und nach dem Urteil, konnte man das Gegenteil nicht beweisen.
Doch eindeutig ist das geschmacklos, denn damit hat er
vorher gegen eine Unschuldsvermutung verstossen und
später nachgetreten.
Deshalb schrieb ich: Wasser predigen, Wein trinken.
Das macht ihn aalglatt.
"Wenn auch nur eine der Verfügungen, die Frau D. erwirkt hat beziehungsweise laut ihrer Ankündigung noch erwirken will, in der nächsten Instanz baden geht, ist sie für einen Millionenschaden verantwortlich", sagte Höcker.
Maxi: Aber gegen die Veröffentlichung eines der Alice Schwarzer-Bücher zu kämpfen ist erlaubt?
Hier misst er mit zweierlei Maß.
Mal hü, mal hott.
Als Jurist wird er sich wie viele andere Täterversteher darauf hinausreden, dass eine Unschuldsvermutung ja nur für Angeklagte gilt.
Ein gewisses Maß an Respekt gegenüber mmOpfern fällt demnach zumindest für mich nicht erkennbar, nicht in sein Wertesystem.
Das macht er dann von seinen Mandanten abhängig und er überführt sich somit einer Ambivalenz und Doppelmoral.
Menschen, denen es an Authentizität mangelt, mag ich nicht.
Beispiel:
Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.
Höcker kann nach einem "in dubio pro reo" nicht behaupten, dass es sich bei der ehemaligen Nebenklägerin um keine Geschädigte bzw. kein Opfer Kachelmanns handelt.
Es gab keine Wahrheitsfindung.
Das Urteil darf nach meinem Empfinden nur dazu legitimieren, dass der ehemalige Angeklagte NICHT als Vergewaltiger diffamiert werden darf.
Geschädigte und Opfer sind schwammig und müssen sich nicht direkt auf eine mmTat, bzw. das Kerngeschehen beziehen. Denn man kann ausserhalb dieses dennoch Opfer eines begleitenden, aber nicht strafrechtlichen Randgeschehens sein.
Dann noch interessant:
Lügen generell ist nicht strafbar.
Vor Gericht allerdings schon.
Wenn jemand vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, KANN ER GAR NICHT LÜGEN.
Vor dem Haftrichter schon.
Scheint aber niemanden wirklich zu interessieren.
Dabei fällt aber wirklich nur ins Gewicht, wer zum Kerngeschehen gelogen hat, egal ob das nun vor Gericht oder vor dem Haftrichter war.
Da die Lügen hier und dort stattgefunden haben, haben BEIDE an ihrer Glaubwürdigkeit gesägt.
Sie hatte den Vorteil eines besseren Leumunds, den hätte sie mit der Lüge zum Randgeschehen nicht verspielen sollen, auch wenn das allein nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Immerhin war es die Staatsanwaltschaft und nicht die Verteidigung, die sie darin überführte.
Die Verteidigung tat sich nur durch Spekulationen und Diskreditierung hervor.
Vergessen wir nicht, dass es immerhin 44 Verhandlungstage waren, die zu diesem Urteil führten.
Auf jeden Fall ist Kachelmann so grottenblöde, dass er mit seiner Negativpromotion for himself jetzt unheimlich viele Sympathien für CSD sammelt.
Sie macht öffentlich gar nichts, bleibt somit unangreifbar...und K kassiert nur jede Menge Häme und Spott.
Und wir sind noch viel blöder, dass wir ihm überhaupt eine Bühne geben.
Meine Meinung.