Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. "Wenn auch nur eine der Verfügungen, die Frau D. erwirkt hat beziehungsweise laut ihrer Ankündigung noch erwirken will, in der nächsten Instanz baden geht, ist sie für einen Millionenschaden verantwortlich", sagte Höcker. "Sie stört den Vertrieb eines Buches", fügte er mit Blick auf die von ihr verlangte Schwärzung ihres Nachnamens hinzu. D. sei Radiomoderatorin und habe sich in der Zeitschrift "Bunte" öffentlich geäußert. "Sie muss sich gefallen lassen, dass sie namentlich genannt wird", sagte Höcker.
http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... amens.html
"Sie stört den Vertrieb eines Buches", fügte er mit Blick auf die von ihr verlangte Schwärzung ihres Nachnamens hinzu.
DieLara hat geschrieben:Ali hat geschrieben:Alex: Vielleicht sollte in diesem Stadium des Konflikts maxikatze doch noch Herrn Höckers mail veröffentlichen, um das Bild abzurunden.
Nein, bin dagegen wegen Briefgeheimnis.
DITO!
Ali hat geschrieben:Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker kündigte an, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. "Wenn auch nur eine der Verfügungen, die Frau D. erwirkt hat beziehungsweise laut ihrer Ankündigung noch erwirken will, in der nächsten Instanz baden geht, ist sie für einen Millionenschaden verantwortlich", sagte Höcker. "Sie stört den Vertrieb eines Buches", fügte er mit Blick auf die von ihr verlangte Schwärzung ihres Nachnamens hinzu. D. sei Radiomoderatorin und habe sich in der Zeitschrift "Bunte" öffentlich geäußert. "Sie muss sich gefallen lassen, dass sie namentlich genannt wird", sagte Höcker.
http://www.welt.de/newsticker/news3/art ... amens.html
Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre!
Die üblichen Drohgebärden????????
Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnen.
Jörg Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine Veröffentlichung der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.
maxikatze hat geschrieben:Jörg Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine Veröffentlichung der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=170
Natürlich handelt es sich um eine Geschädigte, sobald sie als eine Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs bezeichnet wird. [b]Oder gibt es Beweise für die abstruse Behauptung? Nein, glasklare Beweise gibt es nicht. Also steht es niemandem zu, das zu behaupten.[/b]
DieLara hat geschrieben:Wenn ich die letzten Postings hier noch einmal überdenke (maxikatze, alex) sollten wir vielleicht doch darüber nachdenken, auch als Buchautoren anzutreten.
Im Moment halte ich den Zeitpunkt noch für zu früh, um Mails öffentlich zu machen. Mir scheint die Zeit dafür noch nicht reif zu sein.
Da sie in Abrahams Schoß gut aufgehoben sind, sollten sie auch dort noch bleiben.
DieLara hat geschrieben:Natürlich gibt es keine Beweise. Ich schätze, dass ein H. aus K. prompt behaupten würde, dass sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
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