Pressemitteilung in Sachen Kachelmann
EMMA lässt sich nicht einschüchtern!
Der EMMA-Verlag geht gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ins Hauptsacheverfahren – wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof oder weiter. Es geht dabei um eine Sprachglosse aus der EMMA-Ausgabe 1/2012, in der wir die Begriffe „Unschuldsvermutung“ und „einvernehmlicher Sex“ ironisch als „Unworte des Jahres“ vorgeschlagen hatten. Mit der folgenden Begründung: „Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“ Das Verbot des Landgerichts erfolgte mit der Begründung, damit „erweckten“ wir „den Eindruck“, Jörg Kachelmann hätte die ihm angelastete Vergewaltigung tatsächlich begangen. Doch um Kachelmann und seinen Prozess ging es bei dieser Glosse nicht. Es ging darum, dass mit den Schlagworten „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ versucht worden ist, die Frage im Keim zu ersticken, ob ein Verbrechen vorliegt oder nicht. Und es ging auch darum, wie die Öffentlichkeit mit der betroffenen Frau umgeht.
EMMA und Alice Schwarzer haben - entgegen der redundant wiederholten Unterstellung – weder in der verbotenen Glosse noch sonst wie behauptet, Jörg Kachelmann sei schuldig. Das herauszufinden war Sache des Gerichts. Es ging und geht uns lediglich darum, darauf aufmerksam zu machen, dass Zweifel auch nach acht Monaten Verhandlung blieben. Zweifel, in deren Namen ein Angeklagter in einem Rechtsstaat zu recht freigesprochen wird – er aber nicht gleichzeitig behaupten können sollte, es sei erwiesen, dass die Frau gelogen habe.
Dieser Punkt ist weit über den Fall Kachelmann hinaus von existenzieller Bedeutung in einer Gesellschaft, in der wie in Deutschland 86.800 Fälle (mutmaßlicher) Vergewaltigungen im Jahr entweder gar nicht erst angezeigt oder nicht verurteilt werden. Der Freispruch eines Angeklagten angesichts begründeter Zweifel an der Schuld darf nicht gleichzeitig zu einer automatischen Verurteilung der betroffenen Frau als Lügnerin und Kriminelle führen.
Weit darüber hinaus geht es hier aber auch um grundlegende Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit. Die ist durch eine Lawine von gerichtlichen Verboten gerade im Fall Kachelmann ernsthaft bedroht. Und dies nicht selten mit formaljuristischen Haarspaltereien. Aus diesem Grund wird Alice Schwarzer in der Sache „Unwort des Jahres“ jetzt ins Hauptsacheverfahren gehen.
http://www.emma.de/news-artikel-seiten/ ... achelmann/
Gegenüber MEEDIA kommentiert der Kachelmann-Anwalt Ralf Höcker fast schon gelangweilt: "Gibt sie denn erst vor dem jüngsten Gericht Ruhe? Frau Schwarzer und ihre EMMA haben wegen ihrer unermüdlichen Vor- und Nachverurteilungen bisher zuverlässig alle Verfahren gegen Kachelmann verloren und zwar in allen Instanzen. Das wird so weitergehen."
Für alle Beobachter bedeutet dies. Wenn die Buch-PR abgeklungen ist, wird uns dieser Prozess noch länger begleiten. Jetzt kommt das Hauptsacheverfahren und dann geht es durch die nächsten weiter. Denn egal wer verliert. Weder Kachelmann noch Schwarzer würden eine Niederlage wohl auf sich sitzen lassen und weiter machen. Ein Ende des Streits ist wahrlich nicht in Sicht.
http://meedia.de/print/gibt-sie-denn-er ... 10/10.html