Lobelie: Rechtanwaeldin,
mit der Restintelligenz diverser Personen, die sich aus sehr eigenen bis eigenartigen Motiven der Prominenz eines zu Unrecht Beschuldigten und Vorverurteilten bedienen, ist das so eine Sache. Der Begriff ›Rest‹ unterstellt ja, daß wenigstens zuvor etwas vorhanden gewesen sein muß. Und das könnte sich als eine zu kühne These erweisen.
Parteinahme ist allzuoft ein emotionaler Reflex, der sich rein lebensgeschichtlich, also ohne Abstand von sich selbst, erklärt. Noch übler ist eine Parteinahme, die sich aus der Hoffnung speist, daß es um mehr als um den konkreten Fall als pars pro toto ginge, nämlich um das eigene bizarre Welterklärungsmodell.
Tja, und wenn dieser Beleg dann ausbleibt, wird der einst aus den falschen Motiven Verteidigte zum Verräter. Wie klein und eng und inhuman das doch alles ist... Und wie durchschaubar.
http://libertalia.forumieren.com/t21p58 ... -ende#8117
Wir wissen nicht, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt worden ist.
DAS konnte kein Gericht feststellen.
Und ohne Aktenkenntnis ist jeder Jurist so doof wie alle anderen.
Wir wissen aber, dass hier eine Parteinahme von Personen, die andere falsch beschuldigen, vorliegt.
Das eigene bizarre Welterklärungsmodell wird hiermit zum Selbstläufer! Hier wird wieder mal eine Wahrheit ausgesprochen, an die man sich selbst nicht hält, noch weniger dafür die Belege erbringen kann.
Denn sonst würde man nicht auf die unsäglichen Kommentare eines A.F. oder einer Rechtsanwaeldin zurückgreifen müssen.
WIE durchschaubar das ist, erkennen auch Aussenstehende.
http://strafblog.de/2012/07/09/wer-zum- ... erfolgten/