Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Hier werden Petitionen und Unterschriftensammlungen aller Art veröffentlicht, u. a. die der von uns unterstützten Parteien und Organisationen, die aktuell eine Unterstützerunterschrift für eine anstehende Wahl benötigen.
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maxikatze
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von maxikatze »

netzwerkB Pressemitteilung 24.09.2012
http://twitter.com/NorbertDenef
Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem
Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen
der Täter und deren Organisationen mehr entgegen kommt als den Interessen
der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung),
bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich,
als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen
Bundestages...
Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der
Plenarsitzung teilnehmen (Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr
beraten). Norbert Denef steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es
wird um eine vorherige Absprache gebeten.
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.

* * *
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maxikatze
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von maxikatze »

Bitte mitzeichnen:

http://netzwerkb.org/petition/
Liebe Freundinnen und Freunde,

der Deutsche Bundestag hat meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ abgelehnt. Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt ...
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.

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Sonnenschein+8+
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von Sonnenschein+8+ »

moin maxi, habs gemacht
Bin ich zu bunt für euch, seid ihr zu braun.
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maxikatze
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von maxikatze »

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt die Beschwerde mit
Schreiben vom 4. Oktober 2012 für unzulässig.

http://netzwerkb.org/wp-content/uploads ... r-2012.pdf


Diese Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner
Berufung ... keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung, so die
Schweizer Richterin Helen Keller. Die unmenschliche und eiskalte
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes regt zum Nachdenken an.
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.

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AlexRE
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von AlexRE »

Wenn wir in Deutschland Volksabstimmungen auf Bundesebene hätten, wären wir mit Sicherheit auch schon so weit:
SEXUALDELIKTE
Missbrauch verjährt nicht mehr

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter 12 Jahren ist in der Schweiz nicht mehr verjährbar. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist am 1. Januar in Kraft getreten. Sie gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren.

Damit wird die Unverjährbarkeitsinitiative, die 52% der Stimmberechtigten am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament gutgeheissen haben, umgesetzt. Das Parlament hat die Gesetzesänderung am 15. Juni 2012 verabschiedet. Da kein Referendum dagegen ergriffen wurde, trat sie am 1. Januar in Kraft.

(...)
http://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaf ... d=34612082
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Staber
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von Staber »

@Alex
...wären wir mit Sicherheit auch schon so weit:
Mal ganz abgesehen davon, bin ich überzeugt , dass Volksabstimmungen gefährlich für unsere Demokratie sind. Unser parlamentarisches System funktioniert doch eigentlich gut. Und Deutschland mit der Schweiz zu vergleichen ist auch blödsinnig. Was passiert denn, wenn sich eine Abstimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt? Was hat denn eine höhere Legitimation? Eine eventuell kurzzeitige Stimmung in der Bevölkerung oder unsere Ideale im GG nach denen wir seid Jahrzehnten gut leben? Wer bestimmt worüber abgestimmt wird? Was wenn etwas beschlossen werden muss, weil es sich nicht vermeiden lässt , aber das Volk dagegen stimmt? Wir wählen Politiker weil sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen können.
Kleines Beispiel !
Da soll also ein älterer Mensch, der noch nie in seinem Leben in Stuttgart war, vielleicht einmal im Jahr mit der Bundesbahn eine kurze Strecke fährt und dem es völlig egal ist, wie lange man von Stuttgart nach Ulm fährt, mit entscheiden, ob in Stuttgart dieser neue Durchgangsbahnhof gebaut wird. Und der gleiche Mensch, der von der Sicherheit der Atomreaktoren, wie die weitaus meisten anderen Menschen, keine blasse Ahnung hat, soll mit entscheiden, ob die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert wird oder nicht. Wie soll das gehen? Alex, wie ich Dich kenne, hast du die passende Antwort ;)


gruß staber
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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AlexRE
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von AlexRE »

Was passiert denn, wenn sich eine Abstimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt? Was hat denn eine höhere Legitimation?
Ganz einfach: In Deutschland hätte eindeutig das Grundgesetz die höchste Legitimation (in der Schweiz kann sich eine Volksabstimmung auch jederzeit mit der Verfassung selbst befassen).

Es gibt keine seriösen Modelle für Volksabstimmungen auf Bundesebene in Deutschland, die keine Sicherung gegen verfassungswidrige Abstimmungsthemen vorsehen. Insbesondere den Grundrechtsschutz von Einzelnen und Minderheiten wollen alle deutschen Vertreter der direkten Demokratie gewährleisten.

Der Unterschied zu der heutigen Situation wäre aber, dass heute verfassungswidrige Parlamentsgesetze sehr oft jahrelang in Kraft bleiben und permanent Verfassungsunrecht in unzähligen Einzelfällen generieren, bevor das BVerfG das Ganze abstellt. Verfassungswidrige Abstimmungsthemen dagegen würden vor der Abstimmung durch das BVerfG überprüfbar sein, so dass gegen Grundrechte gerichtete Volksinitiativen frühzeitig gestoppt würden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Livia
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von Livia »

Staber hat geschrieben:@Alex
...wären wir mit Sicherheit auch schon so weit:
Mal ganz abgesehen davon, bin ich überzeugt , dass Volksabstimmungen gefährlich für unsere Demokratie sind. Unser parlamentarisches System funktioniert doch eigentlich gut. Und Deutschland mit der Schweiz zu vergleichen ist auch blödsinnig. Was passiert denn, wenn sich eine Abstimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt? Was hat denn eine höhere Legitimation? Eine eventuell kurzzeitige Stimmung in der Bevölkerung oder unsere Ideale im GG nach denen wir seid Jahrzehnten gut leben? Wer bestimmt worüber abgestimmt wird? Was wenn etwas beschlossen werden muss, weil es sich nicht vermeiden lässt , aber das Volk dagegen stimmt? Wir wählen Politiker weil sie auch unpopuläre Entscheidungen treffen können.
Kleines Beispiel !
Da soll also ein älterer Mensch, der noch nie in seinem Leben in Stuttgart war, vielleicht einmal im Jahr mit der Bundesbahn eine kurze Strecke fährt und dem es völlig egal ist, wie lange man von Stuttgart nach Ulm fährt, mit entscheiden, ob in Stuttgart dieser neue Durchgangsbahnhof gebaut wird. Und der gleiche Mensch, der von der Sicherheit der Atomreaktoren, wie die weitaus meisten anderen Menschen, keine blasse Ahnung hat, soll mit entscheiden, ob die Laufzeit der Atomkraftwerke verlängert wird oder nicht. Wie soll das gehen? Alex, wie ich Dich kenne, hast du die passende Antwort ;)


gruß staber

Wenn ich diese Abstimmungsmeinungen von Staber und auch Arbeitslos lese, stelle ich ganz einfach fest, dass keine Erfahrungen mit Volksabstimmungen vorhanden sind und daher auch kein seriöses Urteil darüber abgegeben werden kann. Jede Initiative wird bevor sie zur Abstimmung gelangt zuerst laut Gesetze überprüft, ob sie überhaupt zur Abstimmung gelangen darf. Das kann manchmal sogar zwei oder drei Jahre dauern, bis alles unter Dach und Fach ist. Dann wäre dein Argument betreffend den Durchgangsbahnhof für eine Abstimmung sowieso bei uns nur für den betreffenden Kanton zugelassen und nicht in der ganzen Schweiz. So müsste das auch in Deutschland gemacht werden. Schade, dass dieses Abstimmungsrecht bei uns immer missverstanden wird.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
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Staber
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von Staber »

@Livia
dass keine Erfahrungen mit Volksabstimmungen vorhanden sind und daher auch kein seriöses Urteil darüber abgegeben werden kann.

....woher auch!!!! ;) :roll:

gruß staber
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Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
DJ_rainbow
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Re: Gegen Verjährung bei Kindesmissbrauch

Beitrag von DJ_rainbow »

Nun, ich habe Erfahrung mit einer Volksabstimmung, im kommunalen Bereich. Ein Vorhaben wurde mit 88 % abgelehnt, durchgeführt wurde es trotzdem.
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

Modi bei http://www.radio-xtream.de

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