Das Böse

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Das Böse

Beitragvon PeterS » Mi 7. Dez 2011, 16:04

Ich könnte mir aufgrund der eklatanten Häufigkeit der Fälle/Fehlurteile nur vorstellen, daß da persönliche Geschicke eine Rolle spielen.
Ich kenne Richter zwar bislang nur aus Arbeitsrecht- und Patentrechtverfahren, aber diese waren ohne Ausnahme gesundem Menschenverstand nicht abgeneigt.
Es mag weit hergeholt sein, aber wenn ich an die Bremer Familie (Lord Voldemort sinngemäß "Ihr wißt schon, wen ich meine") denke und ähnliche Familien und Fanclubs stehen beim Richterspruch im Zuschauerraum und erklären dem Richter mit leisen Worten, daß sie wüßten wo er und seine Famlilie wohnt, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, daß der ein oder andere Schuldspruch deutlich milder ausfällt als im Sinne des Gesetzes gefordert.
Wehrt Euch, wenn nicht jetzt, wann dann?
Politik ist vor allem die Kunst, die Bevölkerung so schnell über den Tisch zu ziehen, daß die Menschen denken, die dabei entstehende Reibungshitze sei Nestwärme.
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Re: Das Böse

Beitragvon AlexRE » Do 8. Dez 2011, 10:26

PeterS hat geschrieben:Es mag weit hergeholt sein, aber wenn ich an die Bremer Familie (Lord Voldemort sinngemäß "Ihr wißt schon, wen ich meine") denke und ähnliche Familien und Fanclubs stehen beim Richterspruch im Zuschauerraum und erklären dem Richter mit leisen Worten, daß sie wüßten wo er und seine Famlilie wohnt, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, daß der ein oder andere Schuldspruch deutlich milder ausfällt als im Sinne des Gesetzes gefordert.


Das mag auf den ersten Blick bei manchen Urteilen so aussehen, einer näheren Betrachtung hält diese These aber nicht stand. Hier in diesem Fall hatten z. B. die Richter des Landgerichts Hamburg, deren Familien in der Region der Familien der beiden Verbrecher wohnen, beide Angeklagten zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Bundesrichter, die einen der beiden jetzt mit einer Bewährungsstrafe beglückt haben, sind dagegen "weit vom Schuss" und müssen wegen ihrer letztinstanzlichen Zuständigkeit auch für organisierte Schwerstkriminelle ohnehin besonders geschützt werden.

Hier ein Zitat, das ich erst gestern auf dem thread "Thema des Tages" gepostet hatte:

Hassemer: Das stimmt im Prinzip. Ich rege nur an, den Blick zu weiten und auch andere Aspekte zu bedenken. Ich plädiere dafür, zwei im Ergebnis einander entgegengesetzte Argumente in ein praktisches Verhältnis zu bringen. Innerhalb dieses Verhältnisses versuche ich, das entschuldigende Element zu stärken. Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304-2,00.html

Der Spiegel - Artikel dokumentiert, dass selbst hochkarätige (ehemalige) Veranwortungsträger in der Justiz wie Herr Hassemer auch völlig abstruse Ergebnisse des herrschenden Zeitgeistes für "modern und menschenfreundlich" halten können. Diese epochalen Zeitgeist - Verirrungen sind die Ursache für Urteile, die mit einem zeitlosen Rechtsempfinden nicht vereinbar sind. Über Gefahren, die von jugendlichen Straßenschlägern aus Hamburg für sie persönlich ausgehen könnten, denken Bundesrichter in Karlsruhe oder Leipzig ganz sicher nicht nach.
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Re: Das Böse

Beitragvon Excubitor » Do 8. Dez 2011, 12:04

GasGerd hat geschrieben:Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision eines der beiden "20-Cent-Mörder" die vom LG Hamburg verhängte Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten ohne Bewährung aufgehoben und auf 2 Jahre mit Bewährung erkannt. Das habe ich bei gmx dazu geschrieben:

Die ganz hohen Herrschaften bei der Justiz sind nach wie vor der Auffassung, dass man das zum Ausbruch gekommene Böse im Menschen per Sozialtraining wieder wegbekommt:

"Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung lautet das neue Urteil des Landgerichts gegen Onur K. (19). Außerdem muss Onur K. ein Sozialtraining absolvieren. Das Urteil fällte die Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit."

http://www.mopo.de/nachrichten/-20-cent-mord--onur-k--kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon,5067140,11270944.html

Ich habe allerdings den leisen Verdacht, dass diese Rechtsprechung anders aussähe, wenn die Familien von Bundesrichtern in "sozialen Brennpunkten" leben müssten oder wenn es überall brennen würde und es keine sicheren "besseren" Wohngebiete mehr gäbe.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/11689924?sp=105#jump


Ich hatte es nicht anders erwartet. Damit haben sich die hohen Herrschaften endgültig für die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit disqualifiziert. Offensichtlich haben diese Richter keinen Bezug mehr zur Realität. Man könnte es etwas überspitzt so formulieren, dass in Deutschland erst dann ein Umdenkungsprozess bezüglich der Gewaltkriminalität in Gang kommen wird, wenn Richter selbst "den Baseballschläger am eigenen Knie gespürt" haben.
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Re: Das Böse

Beitragvon AlexRE » Fr 9. Dez 2011, 13:49

Excubitor hat geschrieben:Ich hatte es nicht anders erwartet. Damit haben sich die hohen Herrschaften endgültig für die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit disqualifiziert. Offensichtlich haben diese Richter keinen Bezug mehr zur Realität. Man könnte es etwas überspitzt so formulieren, dass in Deutschland erst dann ein Umdenkungsprozess bezüglich der Gewaltkriminalität in Gang kommen wird, wenn Richter selbst "den Baseballschläger am eigenen Knie gespürt" haben.


Das sind doch alles Besserverdiener, die in einem vergleichsweise sicheren Umfeld wohnen und ihre Kinder nicht auf Problemschulen schicken müssen. Bevor es für diese Leute wirklich unangenehm wird, herrscht in den sozialen Brennpunkten schon Bürgerkrieg.

Eine friedliche Lösung kann nur von einer demokratisch legitimierten politischen Ebene kommen. Wenn bisherige Entscheidungen des Gesetzgebers von der Richterschaft missachtet oder sabotiert werden - siehe z. B. die geradezu ignorierte Entscheidung, die Strafandrohung für gefährliche Körperverletzung zu verdoppeln und U-Haft wegen Wiederholungsgefahr einzuführen -, dann müssen die demokratisch legitimierten Gesetze eben mit mehr Durchsetzungskraft auch gegen eine pflichtvergessene 3. Gewalt ausgestattet werden. In dem genannten Beispielsfall wäre das z. B. eine Einschränkung des richterlichen Ermessens dahingehend, dass Bewährungsstrafen für Wiederholungstäter gesetzlich ausgeschlossen werden. Außerdem könnte man den unteren Strafrahmen des § 224 StGB für katalogartig aufgeführte besonders schwere Fälle der gefährlichen Körperverletzung sperren.
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Re: Das Böse

Beitragvon AlexRE » Fr 9. Dez 2011, 16:50

Die Mutter des Getöteten versteht natürlich die Welt nicht mehr:

Mutter versteht Strafe nicht

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten plädiert hatte.
Die Mutter des Getöteten verfolgte das Verfahren als Nebenklägerin. "Ich denke, dass das Gericht mit dieser Entscheidung falsch liegt", erklärte ihr Anwalt. Ihr Ehemann sagte, seine Frau sei nach der Urteilsverkündung zusammen gebrochen. Die Bewährungsstrafe könne er nicht verstehen: "Hier ist ein Mensch totgeprügelt worden."

"Im Jugendstrafverfahren kommt es für die Strafhöhe nicht primär auf die Schwere der Tat, sondern auf erzieherische Gesichtspunkte an", erläuterte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn nach dem Urteil.


http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article/111/urteil-im-20-cent-prozess-bewaehrungsstrafe-fuer-19-jaehrigen.html

Dass die Überdehnung des Prinzips "Erziehung vor Strafe" zu einer Erziehung ohne Strafe und damit Sinnentstellung des Prinzips führt, ist für ideologisch vernagelte Unrechtsverwalter natürlich nicht erkennbar. Solche Leute übersehen regelmäßig im Nebel ihrer utopischen Weltsicht das Wesentliche.
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Jugendliche ermorden Ur-Grossmutter mit Beil in USA

Beitragvon Livia » So 23. Sep 2012, 07:33

Jugendliche ermorden Ur-Grossmutter mit Beil in USA

Ein 13-jähriger US-Amerikaner soll gemeinsam mit einem gleichaltrigen Kameraden seine Ur-Grossmutter mit einem Beil und einem Hammer getötet haben.

Anschliessend hätten sie aus dem Haus der 78-jährigen Frau im US-Staat Wisconsin Schmuck und Kleingeld geraubt, seien zu einem Bowling-Center gefahren und hätten Pizza gegessen, berichtet die Lokalzeitung "Journal Sentinel" am Samstag online unter Berufung auf die Justizbehörden. Die Staatsanwaltschaft wolle die beiden Knaben, die in Haft seien, wie Erwachsene wegen Mordes anklagen.

Nach Angaben der Behörden soll die Mutter einer der beiden Buben diese zu der alten Frau gefahren haben. Hammer und Beil hätten sie unter ihrer Kleidung versteckt, habe einer der beiden der Polizei im Verhör gestanden. Das Verbrechen geschah am vergangenen Montag, wie die Zeitung weiter schreibt.

http://www.bluewin.ch/de/index.php/26,6 ... chtes/sda/
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Jugendliche ermorden Ur-Grossmutter mit Beil in USA

Beitragvon AlexRE » So 23. Sep 2012, 10:28

Das sind die beiden Früchtchen:

Bild

http://www.freerepublic.com/focus/news/ ... sts?page=1

In Deutschland könnten die gar nicht verurteilt werden, weil sie noch nicht 14 Jahre alt sind. Das ist hierzulande das Mindestalter für eine Bestrafung nach Jugendstrafrecht. Im Alter von 14 bis 17 Jahre wäre dann maximal eine Jugendstrafe von 10 Jahren möglich, in der Schweiz m. W. von höchstens 4 Jahren.

In den USA und anderen angelsächsischen Ländern können jugendliche Schwerstverbrecher aber schon in jüngerem Alter und auch ausnahmsweise auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Da gibt es zwar auch ein Jugendstrafrecht wie bei uns, bei dem der Erziehungszweck die anderen Ziele des Strafrechts verdrängt, aber bei für Jugendliche ganz untypischen eiskalt geplanten schwersten Verbrechen ist es möglich, von einer Anwendung des Jugendstrafrechts abzusehen.

Ich finde das gar nicht mal falsch, obwohl ich sonst kein Freund der amerikanischen Brutaljustiz bin. Bei jemandem, der einen Mord eiskalt plant und geschickt zu verschleiern versucht, irgendwelche Erziehungsdefizite beheben zu wollen, halte ich für ziemlich albern und für unverschämt gegenüber den Eltern. So eine Bestialität entsteht nicht durch Erziehungsfehler.
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Re: Das Böse

Beitragvon GasGerd » So 23. Sep 2012, 11:26

Ich habe mal den alten gmx - thread wiederbelebt:

Für diesen Fall hole ich den alten thread noch einmal nach oben:

"US-Justiz klagt zwei 13-Jährige wegen Beil-Mord an

Sie hatten es auf Schmuck und Juwelen abgesehen: Zwei 13-Jährige werden im US-Bundesstaat Wisconsin beschuldigt, die Uroma eines der beiden Jungen mit einem Hammer und einem Beil zu Tode geprügelt zu haben. Wegen der Brutalität des Verbrechens sollen sie als Erwachsene angeklagt werden."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/us-staat-wisconsin-13-jaehrige-erschlagen-uroma-mit-hammer-und-beil-a-857336.html

In den USA gibt es auch ein Jugendstrafrecht wie bei uns, aber in Extremfällen können Jugendliche dort und in ein paar anderen Ländern (z. B. Großbritannien) auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Jugendstrafrecht bedeutet, dass der Gesetzgeber Erziehungsmängel voraussetzt und diese beheben will. Die Fähigkeit, einen Raubmord genau zu planen, ist ein Beispiel für eine Persönlichkeitsstruktur, die man nicht so einfach auf Erziehungsfehler zurückführen kann.

Normalerweise sind die für die demokratische Welt absonderlichen amerikanischen strafrechtlichen "Spezialitäten" wie Todesstrafe und lebenslänglich für die dritte Verurteilung wegen desselben kleineren Vergehens sicherlich abzulehnen, aber im Falle der ausnahmsweisen Anwendbarkeit des Erwachsenenstrafrechts für jugendliche Mörder halte ich die amerikanische Methode für wohlbegründet.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/11689924?sp=112#jump
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Re: Das Böse

Beitragvon Staber » So 23. Sep 2012, 12:08

@Alex
....aber bei für Jugendliche ganz untypischen eiskalt geplanten schwersten Verbrechen ist es möglich, von einer Anwendung des Jugendstrafrechts abzusehen.


Das wäre in diesem Falle angebracht.
Ansonsten muss die Gesellschaft andere Lösungen finden, solche kaputten Existenzen vor sich selbst zu schützen und die Allgemeinheit vor denen.


gruß horst
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Das Böse

Beitragvon Livia » Do 27. Sep 2012, 15:30

Alex schrieb
In Deutschland könnten die gar nicht verurteilt werden, weil sie noch nicht 14 Jahre alt sind. Das ist hierzulande das Mindestalter für eine Bestrafung nach Jugendstrafrecht. Im Alter von 14 bis 17 Jahre wäre dann maximal eine Jugendstrafe von 10 Jahren möglich, in der Schweiz m. W. von höchstens 4 Jahren.


Bei uns sieht es leider viel schlimmer aus;

Unser Jugendstrafrecht Kuscheln und therapieren oder hart durchgreifen?

Publiziert: 04.08.2009, Aktualisiert: 02.01.2012

ZÜRICH – Was passiert eigentlich mit einem Jugendlichen, der straffällig geworden ist? Nichts, sagen die Kritiker des Jugendstrafgesetzes. Genau das Richtige, meinen dessen Befürworter.

Nötigung, bandenmässiger Raub, Diebstahl: Das ist die Liste der Straftaten der Winterthurer Kinderbande. 6 der 10 Kinder sind Wiederholungstäter. Alle haben Migrationshintergrund, Einer ist erstmals straffällig geworden mit 12 Jahren. Sass bereits dann vier Monate in einer geschlossenen Massnahmestation für Jugendliche. Kaum draussen, wurde er wieder kriminell.Der Grossteil der Winterthurer Kinderbande ist unter 15. Wer unter 15 Jahren ist, kann aufgrund des geltenden Jugendstrafgesetzes zu maximal zehn Tagen Arbeitsleistung verdonnert werden. Über 15 kann es bis zu einem Jahr Freiheitsentzug kommen. Bei schweren Delikten können über 16-Jährige mit bis zu vier Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Zum Vergleich: In Deutschland sind es bis zu 10 Jahre (Blick.ch berichtete). Jugendliche kommen «billig» davon. Die Jugendlichen werden in erzieherischen und therapeutischen Institutionen untergebracht, in offenen oder geschlossenen Erziehungsheimen. Dies ist jedoch nur bis 22 möglich.Doch der Strafvollzug für Jugendliche hat im Gesetzesbuch viele Wenn und Aber:Ein Jugendlicher kann strafbefreit werden, wenn seit der Tat «verhältnismässig» lange Zeit verstrichen ist und das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sind.Ebenso kann er strafbefreit werden, wenn die Eltern oder andere erziehungsberechtigte Personen den Jugendlichen «schon genug bestraft haben».Erst ab 15 Jahren gibts eine Busse. Diese ist höchstens 2000 Franken. Und auch nur dann wenn es «die persönlichen Verhältnisse» des Teenagers zulassen.In der Vollzugs-Einrichtung soll der Jugendliche «entsprechend seiner Persönlichkeit» erzieherisch betreut werden.

http://www.blick.ch/news/schweiz/kusche ... 70056.html
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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