Diese Verhandlungen endeten meist mit einem Freispruch zugunsten der Verkehrsrüpel, wobei im Gegenzug der Polizist froh sein konnte, nicht selbst verurteilt zu werden. Eine Vielzahl von Richtern ist eben nicht bereit, den Polizisten bei deren staatlichem Auftrag, die Verkehrsüberwachung durchzuführen, zu unterstützen bzw. geltendes Recht anzuwenden.
Welche Aggressionen der Beamte bei seiner Ahndungspflicht über sich ergehen lassen muss und wie er das Recht in solchen Fällen überhaupt durchsetzen soll, interessiert diese praxisfremden „Gutmenschen-Urteiler“ wenig.
Der seit Jahrzehnten in Neukölln tätige Polizeihauptkommissar Gaertner sagte mir neulich, er könne sich nicht erinnern, während seiner gesamten Dienstzeit einen Handtaschenraub oder einen Überfall von Einwandererjugendlichen auf eine Frau mit Kopftuch bearbeitet zu haben.
Das Feindbild sind die verhassten Deutschen, sie sind das Ziel ihrer Aggressionen, und sie haben dem Flashmob nichts entgegenzusetzen: Per SMS-Rundruf finden sich in wenigen Minuten zahlreiche Menschen ein, die sofort eine drohende Haltung einnehmen. Deutsche gelten als leichte Opfer.
http://www.bild.de/politik/inland/integ ... .bild.html
Was er so locker - flockig "Gutmenschen - Urteiler" nennt, sind vor dem Gesetz Rechtsbeuger. Mit Rechtsbeugern konnten Politiker der legislativen und exekutiven Gewalt in der Bundesrepublik noch nie umgehen. Dass Buschkowsky dieses Lamento erst zum Karriereende und damit zum Ende seiner unmittelbaren politischen Verantwortung hin anstimmt, ist also kein Wunder.