Alex schrieb
JPMorgan ist nicht "die Amerikaner", das sind die amerikanischen Gesetze und der Umgang der amerikanischen Justiz damit. Der Schweiz würde es gut anstehen, zumindest hinsichtlich der Geldwäsche für mörderische Schwerkriminelle genauso unnachsichtig mit den eigenen Banken umzugehen wie die Amerikaner, wenn sie Steuerhinterziehung schon nicht als Straftat ansehen.
Am 1. April 1998 ist in der Schweiz das Geldwäschereigesetz in Kraft getreten.
Es schreibt neu für den Finanzsektor im weitesten Sinne allgemein verbindliche Sorgfaltspflichten vor,
welche die Geldwäscherei präventiv verhindern sollen.
Das wird meines Wissens eingehalten. Schlupflöcher gibt es jedoch immer, auch wenn man noch so umsichtig ist. Uns wird alles Mögliche vorgeworfen, dabei war die Schweiz eines der ersten Länder die das Geldwäschereigesetz in Kraft setzte.
GeldwäschereiDazu gehören die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person und besondere Abklärungspflichten, die Dokumentationspflicht sowie die Pflicht, organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäscherei vorzunehmen. Bei Verdacht auf Geldwäscherei muß der Finanzintermediär eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol/EJPD) machen.
Das Geldwäschereigesetz gilt für alle Finanzintermediäre. Damit werden auch jene Teile des Finanzsektors erfaßt, die bereits durch Spezialgesetze des Bundes geregelt sind und einer staatlichen Aufsicht unterstehen.
Dies sind Banken, Effektenhändler, Spielbanken und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fondsleitungen, gewisse Investmentgesellschaften und die Vermögensverwalter nach dem Kapitalanlagegesetz sowie Versicherungseinrichtungen.
http://www.geldwaeschereigesetz.ch/Meiner Meinung nach kann man in Deutschland der Schweiz keine Vorwürfe machen was dieses Gesetz betrifft.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten ... sche-bank/