Irrtum:
Wer einen Polizisten beschimpft, macht sich wegen Beamtenbeleidigung strafbar.
Richtig ist:
Das Delikt der "Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
In der Presse war 2003 zu lesen, der Fußballspieler Stefan Effenberg habe vom Amtsgericht Braunschweig einen Strafbefehl wegen des Delikts der "Beamtenbeleidigung" erhalten.
Immerhin 100 000 Euro kostete ihn danach die Beschimpfung eines Polizisten bei einer Verkehrskontrolle als "A...". Herr Effenberg will dagegen "Schönen Abend noch!" zu dem Polizisten gesagt haben.
Welche Worte Effenberg wirklich gewählt hat, sei einmal dahingestellt. Fest steht jedoch, dass er mit Sicherheit keinen Strafbefehl wegen "Beamtenbeleidigung" bekommen hat.
Denn diesen Strafbefehl gibt es gar nicht.
Beamte sind Menschen wie jeder andere auch. Ihre Ehre ist nicht mehr oder weniger schützenswert als die von nicht beamteten Personen. Deshalb macht es auch juristisch keinen Unterschied, ob man einen Beamten, einen Bäcker oder eine Blumenhändlerin beschimpft.
In allen Fällen begeht der Täter das gleiche Delikt - eine ganz gewöhnliche Beleidigung. Der Begriff der "Beamtenbeleidigung" ist daher ebenso unsinnig wie überflüssig. Wenn Herr Effenberg in seinen Strafbefehl blickt, wird er dieses Wort dort nicht vorfinden. Er wird vielleicht nachlesen können, dass ihm schlicht "Beleidigung" vorgeworfen wurde.
Die weit verbreitete Fehleinschätzung, es sei besonders verwerflich, einen Beamten zu beleidigen, hat ihre Ursache vermutlich in dem erhöhten Respekt, der Beamten - jedenfalls früher einmal- entgegengebracht wurde. Die Beleidigung stellte im Mittelalter die Verletzung eines höheren "persönlichen Sonderfriedens" dar. Vor allem niedere Beamte wie Stadtknecht und Marktschauer waren bei der Ausübung ihres Amtes üblen Beschimpfungen ausgesetzt. Davor sollten sie geschützt werden. Wer sie beleidigte, wurde härter bestraft als die Beleidiger von "gewöhnlichen" Personen.
Am Leben gehalten wird das Märchen von der Beamtenbeleidigung heute vielleicht auch dadurch, dass Beamte möglicherweise eher dazu neigen, Beleidigungsdelikte anzuzeigen. Polizeibeamte zum Beispiel befassen sich schon beruflich mit der Verfolgung von Straftaten. Eine Straftat können sie schnell und unproblematisch am Arbeitsplatz selbst abfassen. Außerdem sindsie es heute, die sich im Dienst besonders oft beschimpfen lassen müssen. All dies zusammengenommen mag bei ihnen zu einer erhöhten Anzeigenbereitschaft führen, wie auch Herr Effenberg erfahren durfte.
Bei Interesse siehe hierzu:
§ 185 StGB "Beleidigung"
Quelle: verrate ich (noch) nicht.
Anzeigepflicht bei Straftaten
Irrtum:
Jeder ist verpflichtet, Straftaten anzuzeigen, von denen er erfährt.
Richtig ist:
Eine Anzeigepflicht bei Straftaten existiert nicht.
Viele wird dies überraschen: Wer Zeuge eines Mordes wurde, ist nicht verpflichtet, diese Straftat anzuzeigen.
Es ist zwar lobenswert, wenn Menschen Verantwortung für das Gemeinwesen übernehmen, indem sie aufeinander achten und nicht wegschauen, wenn Straftaten begangen werden. Es ginge jedoch zu weit, Bürgern eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
Die Verfolgung von Straftaten ist eine asuschließliche Aufgabe des Staates.
Einem friedlichen und vertrauensvollen Zusammenleben der Menschen wäre es nicht dienlich, wenn zum Beispiel auch Nachbarn oder Verwandten per Gesetz gezwungen würden, sich gegenseitig zu denunzieren. Selbst bei schwersten Straftaten wie Mord oder Totschlag besteht daher keine Pflicht, eine bereits begangene Tat anzuzeigen.
Etwas anderes gilt, wenn die Tat noch nicht oder jedenfalls noch nicht vollständig ausgeführt ist. Wenn man die Möglichkeit hat, die Ausführung zum Beispiel eines Mordes, eines Raubes oder einer Geldfälschung noch zu verhindern, ist man verpflichtet, die Strafverfolgungsbehörden oder den von der Straftat Bedrohten zu informieren. Aber selbst diese Verpflichtung besteht nur bei besonders schwerwiegenden Delikten wie den oben genannten. Wer von einem geplanten Ladendiebstahl Kenntnis erlangt, verhält sich zwar unmoralisch, wenn er dies für sich behält, er kann jedoch nicht für sein Schweigen bestraft werden.
Selbst für Polizisten und Staatsanwälte, die beruflich mit der Verfolgung von Straftaten betraut sind, gilt, dass sie nicht jede Straftat zur Anzeige bringen bzw. verfolgen müssen. Taten, die ihnen auf privatem Wege bekannt geworden sind, müssen sie nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse verfolgen.Wenn sie Zeuge eines Mordes werden, müssen sie ihn also anzeigen. Einen Schwarzfahrer dagegen dürfen sie unbehelligt lassen.
Bei Interesse hierzu:
§138 StGB "Nichtanzeige geplanter Straftaten"
Quelle: dieselbe
Üble Nachrede
Irrtum:
Wenn ich Gerüchte nur weitererzähle, kann ich mich nicht strafbar machen.
Richtig ist:
Auch das bloße Weiterverbreiten fremder Gerüchte kann als üble Nachrede gelten und strafbar sein.
Unbewiesene Gerüchte über andere weiterzuerzählen halten viele für harmlosen Tratsch.
Doch die Schwelle zu einer strafbaren üblen Nachrede ist erheblich niedriger, als die meisten ahnen.
Wegen übler Nachrede macht sich strafbar, wer Tatsachen über einen anderen weiterverbreitet, die nicht bewiesen sind, die diesen jedoch verächtlich machen oder ihn im öffentlichen Ansehen herabwürdigen können.
Dabei ist man auch dann nicht vor Strafe geschützt, wenn man sich von dem Gerede distanziert und es nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit ( "Aber auf keinen Fall weitererzählen") verbreitet. Selbst, wer ausdrücklich darauf hinweist, dass jemand anders das Gerücht ind die Welt gesetzt habe und es völlig unglaubwürdig und überhaupt nicht bewiesen sei, kann sich strafbar machen. Denn auch dann trägt er ja immerhin dazu bei, dass die Geschichte weiterhin im Umlauf bleibt.
Die Klatschbasen dieser Welt sollten sich also darüber im Klaren sein, dass ihre Lieblingsfreizeitbeschäftigung sie irgendwann einmal vor den Strafrichter führen könnte.
von mir gekürzt
Bei Interesse hierzu:
§186 StGB "Üble Nachrede"
Quelle: dieselbe
Sui hat geschrieben:Bei Beleidigungstatbeständen sind natürlich auch immer die folgenden §§ von Bedeutung:
§§ 194 StBG, §§ 153, 153a ff StPO.
Tipp Nr. 1:
Niemals von Laien das Recht erklären lassen!
Lasst euch immer vom ausgewiesenen Fachanwalt beraten.
Tipp Nr. 2:
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Die Lara: Dass Tala nicht mehr im Club ist, war für mich vorhersehbar. Tala brauchte IMMER Reibungspunkte, damit sie ihre unsinnigen "Frage-Bomben" loswerden konnte. Diese Masche hatte sie aber bei den Elsen schon viel zu sehr ausgereizt und eine neue fiel ihr wohl nicht ein.
Klar, dass sie daraufhin das Weite suchte.
DieLara: Mir persönlich ist vollkommen schnuppe, ob es sich bei Bella und fabindia nun um eine Person handelt oder nicht. BEIDE sind in meinen Augen nicht koscher. Man könnte auch sagen: Gesucht und gefunden.
DieLara: Und neuerdings also hebt ausgerechnet eine Fabindia den moralischen Zeigefinger und erwartet von anderen, dass diese ihn auch erheben? Mein Gott, hier scheint nicht nur eine Uhr rückwärts zu ticken... die jetzt geforderte Zurückhaltung hätte sie genau so gut an den Tag legen können!
Sui hat geschrieben:DieLara hat geschrieben:Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe. Da nutzt es auch nichts, wenn man Gesetzesbücher auswendig gelernt hat.
Ach, soweit ist der Strang aber doch noch gar nicht entwickelt.
Er befindet sich im bedauernswertem Anfangsstadium und ist immer noch auf der verlorenen Suche nach der entsprechenden Rechtsfindung.
In der Tat seiert er leider sehr vor sich hin. Aber geben wir die Hoffnung nicht auf.
Zur weiteren Info: Im juristischen Studium werden im Übrigen keine Gesetzbücher auswendig gelernt, sondern die Rechtsanwendung und die Forensik gelehrt.
von maxikatze » Mo 27. Aug 2012, 17:31
Okay, zwischenzeitlich ist nicht alles aber einiges geklärt.Die besten Freunde werden wir nie.
Enttäuschend ist, mit ansehen zu müssen, dass auf jahrelange Mitgliedschaft gepfiffen wird, wenn es darum geht, Neumitglieder #gelöscht wegen übler Nachrede# zu hofieren oder schützend die Hand darüber zu halten. Aber ich weiß was ich davon zu halten habe und denke mir meinen Teil.
Und was ich für sowohl richtig als auch gravierend halte, werde ich auch zukünftig ohne Rücksicht auf allgemein übliche Tabus und Redeverbote sagen.
maxikatze hat geschrieben:von maxikatze » Mo 27. Aug 2012, 17:31
Okay, zwischenzeitlich ist nicht alles aber einiges geklärt.Die besten Freunde werden wir nie.
Enttäuschend ist, mit ansehen zu müssen, dass auf jahrelange Mitgliedschaft gepfiffen wird, wenn es darum geht, Neumitglieder #gelöscht wegen übler Nachrede# zu hofieren oder schützend die Hand darüber zu halten. Aber ich weiß was ich davon zu halten habe und denke mir meinen Teil.
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