Anlass ist die Beschwerde eines 27-jährigen Häftlings aus Nordrhein-Westfalen. Der drogenabhängige Mann war in Köln-Ossendorf und Hagen insgesamt 151 Tage lang mit wechselnden Mitgefangenen in jeweils acht Quadratmeter großen Zellen untergebracht. Die meiste Zeit war er 23 Stunden am Tag in der Zelle eingeschlossen. Die Toilette war nur durch eine Sichtschutzwand abgetrennt, ohne getrennte Belüftung. Seine Zellengenossen seien starke Raucher gewesen, nur zweimal pro Woche durften die Gefangenen duschen. Anträge auf Verlegung in eine Einzelzelle blieben ohne Erfolg.
Deshalb forderte der Mann Geldentschädigung vom Land Nordrhein-Westfalen. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde jedoch abgelehnt - eine Klage auf Entschädigung habe keine Aussicht auf Erfolg. Dem widersprach nun das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: justiz.nrw.de
BVerfG
Jetzt werden sich natürlich wieder viele von der deutschen "Weichei - Justiz" ohnehin schon vergrätzte Leute aufregen.
Menschen sind aber unterschiedlich empfindlich gegen solche ekelerregenden Bedingungen und eine andere Strafe als Freiheitsentzug ist nicht ausgeurteilt worden. Die wäre auch nicht verfassungskonform. Da muss man schon anders Druck gegen die Kriminellen machen, z. B. null Bewährung für Gewalttäter, Führerschein weg, niedrige Pfändungsfreibeträge bis hin zum Zugriff von Opfern auf Sozialleistungen und und und... aber hungern lassen oder gegen ihren Willen in Qualmhöhlen stecken und sie jeden Tag zum Kotzen (das Herbeiführen von Übelkeit bis zum Erbrechen ist eine tatbestandliche Körperverletzung) bringen geht eben nicht, da könnte man ebensogut das Zusammenschlagen durch Vollzugspersonal erlauben.