Die CDU strebt eine Verfassungsänderung ( wieder mal ) an. Sie wirbt um die Zustimmung der anderen Parteien , die Bundeswehr auch künftig im Inland militärisch agieren zu lassen. Es geht dabei nicht nur allein darum, von Terroristen entführte Flugzeuge abzuschiessen, was das BVG 2006 in einem Urteil verboten hat, sondern das Terroristen einen nuklearen Anschlag verüben könnten. In so einem Fall ist die Polizei nicht handlungsfähig und das Militär nicht handlungsberechtigt. Diesen Umstand will der Innenminister nicht länger hinnehmen und strebt deshalb eine Änderung in der Verfassung an.
Kritiker dagegen sehen darin die Gefahr, das militärische Terrorbekämpfer vorbei am Polizeirecht und nicht zuletzt am Völkerrecht arbeiten könnten. Das beste Beispiel dazu ist Guantanamo.