AlexRE hat geschrieben:Staber hat geschrieben:Ein Fausthieb beförderte Kevin Schwandt ins Koma. Der Täter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Berufung wurde abgelehnt – weil der Anwalt keine Vollmacht des Patienten vorlegen konnte.
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... oerte.html
Herrn RA Benecken jun. habe ich persönlich kennengelernt, die Kanzlei ist in Marl / Kreis RE. Ich drücke ihm für die Verfassungsbeschwerde ganz fest beide Daumen:Burkhard Benecken kündigte an, die Entscheidung nicht zu akzeptieren. "Ich habe bereits mit der Familie besprochen, dass wir den Kampf um ein gerechtes Urteil nicht aufgeben werden", sagte der Jurist, der nun Verfassungsbeschwerde einlegen will.
"Wir werden das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen. Im Namen der Gerechtigkeit wollen wir eine schuldangemessene und juristisch korrekte Bestrafung des Täters."
Übrigens halte ich die zutreffende rechtliche Einordnung dieser Tat nicht für versuchten Totschlag, sondern für versuchten Mord. Ein sittlicher niedrigstehenderer Beweggrund für die Tötung eines Menschen als die auf Facebook auspalaverte Methode praktisch ausprobieren zu wollen ist kaum darstellbar.
Sein Wort in Gottes Ohr! Ich nehme an, es wird schwierig werden!
gruß horst