BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Gibt es Gründe, das derzeitige Wahlrecht zu überdenken?

BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 25. Jul 2012, 10:38

Das hatte ich gestern auf dem thread "Thema des Tages" geschrieben:

Morgen steht - nach allgemeiner Auffassung - eine Entscheidung des BVerfG von historischer Bedeutung an:

Weniger Stimmen, mehr Sitze: Überhangmandate verzerren zunehmend den Willen der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, ob Deutschlands Wahlrecht dem Grundgesetz entspricht. Und diesmal werden die Richter darauf drängen, dass ihre Entscheidung rasch umgesetzt wird.


http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-zum-wahlgesetz-geburtsfehler-vor-gericht-1.1421395

Nach meiner Auffassung ist das Urteil allerdings nicht so wahnsinnig bedeutend:

(...)

Die Wiedervereinigung brachte mehr Überhangmandate

Dann brachte die Wiedervereinigung eine Wende in der Geschichte der Überhangmandate. 16 solcher Sitze fielen bei der Bundestagswahl 1994 an, vier Jahre später waren es 13, im Jahr 2005 wiederum 16 und vor drei Jahren sogar 24. Neuer Rekord, und womöglich nicht der letzte: Experten prognostizieren wegen der veränderten Parteienlandschaft weitere Steigerungen. Schon 1997 entschied Karlsruhe erneut, es wurde ein denkwürdiges Urteil. Der Zweite Senat spaltete sich - genau entlang der Parteilinie. Die vier von der SPD benannten Richter wollten die Überhangmandate kippen; die vier auf dem Unionsticket gewählten Richter hielten sie für zulässig - und setzten sich durch, weil nur eine Richtermehrheit Gesetze für grundgesetzwidrig erklären kann.

(...)


http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-zum-wahlgesetz-geburtsfehler-vor-gericht-1.1421395-2

Vier "SPD - Richter", vier "CDU-Richter", diese Verhältnisse beim BVerfG sind letztendlich ebenso Ausdruck einer "Verfassungsdemokratie light" wie von Parteibossen über Wahllisten eingesetzte Abgeordnete, die zur Abstimmung über das Jahrtausendwerk EU - Verfassung schreitend keine Ahnung haben, was da drin steht.

Solange wir keine wirklich unabhängigen Abgeordneten und höchste Richter haben, ist das Gezerre um die Überhangmandate nur absurdes Theater - so absurd wie ein Krebspatient, der sich ständig nur über die kosmetische Kaschierung der Nebenfolgen der Chemotherapie den Kopf zerbricht.

Übrigens ist das "progressive Lager" wegen der Regel, dass Verfassungsbeschwerden bei Stimmgleichheit im zuständigen Senat scheitern, gegenüber den Konservativen strukturell benachteiligt. Es ist schon fast erstaunlich, dass das bei den Parteiproporzexperten noch nie ein großes Thema war.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 25. Jul 2012, 10:49

Heute hat das BVerfG entschieden:

Schlappe für Schwarz-Gelb
Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Fassung ist laut Karlsruher Urteil verfassungswidrig, sie erlaubt etwa zu viele Überhangmandate. Nun muss das Parlament noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 eine Neuregelung finden.


(...)

Die SPD reagierte erfreut auf das Urteil. "Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie und für die Bürgerinnen und Bürger", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann. "Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit."

(...)


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-fuer-verfassungswidrig-a-846221.html

Im Klartext: Die SPD ist über die Beendigung eines verfassungswidrigen Zustands erfreut, der der CDU Vorteile gebracht hatte.

An den verfassungswidrigen Zuständen hierzulande, die allen Establishment - Politikern und deren Wirtschaftsklientel Vorteile, dem Volk aber Nachteile bringen, hat die SPD in aller Regel mitgewirt. Die sind auch mit Verfassungsbeschwerden nicht so leicht zu knicken, siehe die Klagen gegen die Rettungspakete.

Die Besetzung des BVerfG bestimmen wenige Spitzenpolitiker allein, ihr parlamentarisches Dienstpersonal winkt die Personalentscheidungen nur durch. Von solchen Richtern sollte man nicht zuviel erwarten, wenn sie mit einem Konflikt zwischen Volk und Verfassung auf der einen Seite und der politischen Klasse als Ganzes auf der anderen Seite umgehen müssen.
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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon GasGerd » Mi 25. Jul 2012, 14:45

Der Artikel des Postillion zu dem Thema ist mal wieder klasse: ;)

Endlich mal eine klare Ansage des BVerfG, was wir uns hier seit Jahrzehnten an Mist zusammenwählen, geht ja auf keine Kuhaut mehr:

-----

Mittwoch, 25. Juli 2012
Bundesverfassungsgericht erklärt Regierung für verfassungswidrig und übernimmt selbst

...

Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und damit auch neuer Bundeskanzler, begründete die vorübergehende Einführung einer Jurokratie gegenüber dem Postillon mit der offensichtlichen Unfähigkeit der schwarz-gelben Regierung, sich an das Grundgesetz zu halten.

...

Neben der Korrektur der bereits genannten fehlerhaften Gesetzgebung der Vorgängerregierungen plant die Bundesverfassungsregierung weitere Maßnahmen. So sollen noch vor den Wahlen die Löhne für Richter erhöht und Jura als Pflichtschulfach ab der ersten Klasse eingeführt werden. Außerdem soll das Lachen über alberne rote Roben mit weißem Latz künftig mit drakonischen Strafen geahndet werden.
-----------

http://www.der-postillon.com/2012/07/bundesverfassungsgericht-erklart.html

;-)


http://meinungen.web.de/forum-webde/post/15805954?sp=784#jump
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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 25. Jul 2012, 16:22

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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 25. Jul 2012, 19:08

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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon Staber » Mi 25. Jul 2012, 20:18

Ich frage mich immer mehr, für was es unsere Politiker incl. einer Heerschar an Beratern überhaupt noch braucht - wenn eh alles die Richter vom Verfassungsgericht entscheiden müssen. Das Geld für die Berliner Polit-Clowns mit ihrem Schmierentheater im Bundestag können wir uns wirklich sparen. :roll:

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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 25. Jul 2012, 20:29

Staber hat geschrieben:Ich frage mich immer mehr, für was es unsere Politiker incl. einer Heerschar an Beratern überhaupt noch braucht - wenn eh alles die Richter vom Verfassungsgericht entscheiden müssen. Das Geld für die Berliner Polit-Clowns mit ihrem Schmierentheater im Bundestag können wir uns wirklich sparen. :roll:

gruß staber



Siehe oben - wenn man die Verfassungsrichter alleine regieren lässt, ist das auch mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden: ;)


GasGerd hat geschrieben:Neben der Korrektur der bereits genannten fehlerhaften Gesetzgebung der Vorgängerregierungen plant die Bundesverfassungsregierung weitere Maßnahmen. So sollen noch vor den Wahlen die Löhne für Richter erhöht und Jura als Pflichtschulfach ab der ersten Klasse eingeführt werden. Außerdem soll das Lachen über alberne rote Roben mit weißem Latz künftig mit drakonischen Strafen geahndet werden.
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http://www.der-postillon.com/2012/07/bundesverfassungsgericht-erklart.html
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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon maxikatze » Mi 29. Nov 2023, 16:23

Überhang- und Ausgleichsmandate müssten ersatzlos gestrichen werden, dann ist das Parlament verdünnt. Aber dazu kann und will sich wohl keiner durchringen.
https://www.nzz.ch/international/bundes ... ld.1768059
Mit dem Urteil von Mittwoch ist die letzte Bundestagswahl aber immer noch nicht vollständig legitimiert: Am 19. Dezember wird das Urteil zu der Frage verkündet, in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss. In der Hauptstadt hatte es massive Pannen am Wahltag gegeben. Die dortige Landtagswahl wurde bereits im Februar dieses Jahres wiederholt. Denkbar erscheint, dass im kommenden Februar isoliert auch die Bundestagswahl allein in der Hauptstadt wiederholt werden muss. Berlin bereitet sich schon vor – die Suche nach Wahlhelfern läuft bereits.
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Re: BVerfG: Überhangmandate verfassungswidrig

Beitragvon AlexRE » Mi 29. Nov 2023, 17:57

maxikatze hat geschrieben:Überhang- und Ausgleichsmandate müssten ersatzlos gestrichen werden, dann ist das Parlament verdünnt. Aber dazu kann und will sich wohl keiner durchringen.
https://www.nzz.ch/international/bundes ... ld.1768059


Das war eine Zwischenstation, jetzt kommen die Klagen gegen das Wahlrecht der Ampel:

(...)

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat inzwischen eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Diese geht deutlich weiter als die Vorgängerreform und wird wiederum von der jetzigen Opposition attackiert. Auch das neue Wahlrecht liegt zur Prüfung in Karlsruhe.

(...)


Da geht es nicht nur um die Transparenz von Regeln, für die sich die meisten Wähler sowieso nicht interessieren, sondern um die Entwertung von Direktmandaten. Ich vermute, dass sich die Wähler dafür sehr wohl interessieren.
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