Livia hat geschrieben:Alex hat geschrieben
Aber auch das ist kein geeignetes Argument, Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den Staat Schweiz zu rechtfertigen. Auch der Einwand, dass sich amerikanische und deutsche Politiker und Behörden auf das Steuerparadies Schweiz fokussierten und andere Sünder vernachlässigten, kann das eigene Fehlverhalten nicht aufwerten. Es gibt keine Gleichheitsansprüche im Unrecht. Ein mehrfach geblitzter Raser kann sich auch nicht dahingehend herausreden, dass immer nur in seinem Stadtteil Verkehrskontrollen stattfänden und alle anderen Gebiete der Region vernachlässigt würden.
Du weisst aber dass bei uns Steuerhinterziehung keine Straftat ist. Daher finde ich die dauernden Attacken aus anderen Staaten nicht legitim.
Steuerhinterziehung ist aber in fast allen Staaten der Welt außer der Schweiz eine Straftat. Außerdem:
1. Die Steuerhinterziehungen werden gegen diejenigen Staaten begangen, die ihre fiskalischen Interessen mit Strafnormen schützen. Also gilt auf diesem Konfliktfeld auch deren Recht. Bußgeldvorschriften - also mildere Mittel zur Verteidigung des Rechts - kann die Schweiz natürlich zur Verteidigung der eigenen Rechtsordnung einsetzen, aber nicht von souveränen Staaten erwarten, dass die den Schweizer Mittätern zuliebe die Maßstäbe der Schweiz an Rechtsverletzungen zu ihren eigenen Lasten anlegen.
2. Es ging hier um die Legalität und Legitimität des Ankaufes der Daten - CD`s. Die wäre auch dann gegeben, wenn Steuerhinterziehung auch in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Sie wäre dann immer noch eine Rechtsverletzung, gegen die sich der geschädigte Fiskus mit verhältnismäßigen Mitteln wehren darf.