Staber hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Die einzige Möglichkeit diesem Dilemma noch zu entkommen könnte darin bestehen, den Betroffenen mit Erreichen des 18. Lebensjahres die eigenverantwortliche Entscheidung darüber zu überlassen, ob sie sich beschneiden lassen wollen oder nicht
Nochmals: Es geht hier um Leute die sich nicht wehren können, nicht um solche, die sich selbst entschließen ihren Körper zu verändern, in dem sie was wegschneiden lassen, oder sich etwas implantieren lassen oder Nasenringe sich durchziehen lassen
Diese kleinen Menschen werden gar nicht gefragt, und nun zum Hygieneargument... nun es gibt Befürworter, es gibt Gegner. Die Befürworter argumentieren unter anderem mit dem erhöhten Risiko von Gebärmutterhalskrebs für Sexualpartnerinnen von Unbeschnittenen. Auch dieses Argument zieht nicht, da bei der religiösen Beschneidung, die Betreffenden nicht geschlechtsreif sind, und daher auch kein erhöhtes Risiko darstellen.
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gruß staber
Der Hinweis mit dem Nochmals war nicht notwendig, da ich bereits geschrieben habe, dass die Wertefeststellung des Landgerichts für Kinder, bzw. alle untzer achtzehn Jahren vom BverfG eigentlich nur bestätigt werden kann, so man sich auf dem Boden der Werte des Grundgesetzes bewegen möchte. Lediglich das Dilemma der dann notwendigen Abwägung zwischen den Rechten auf Selbstbestimmung betreffend die körperliche Unversehrtheit und der Freiheit der Religionsausübung sollte mit der Festlegung der Selbstbestimmungsgrenze auf die Volljährigkeit aufgelöst werden...