Caloderma hat geschrieben:... sondern das Insolvenzrecht. Die meisten unter uns würden sicher versuchen ein Teil ihres Vermögens zu sichern bevor es in fremde Hände fällt. Das Gericht hat Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens zu treffen. Dies gilt aber erst ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Eröffnungsantrages. Was vorher beiseite gebracht wurde, muss mühselig in einzelnen Verfahren eingeklagt werden. Hier würde es Sinn machen Schenkungen oder Verkäufe innerhalb der Familie über einen bestimmten Zeitraum (beispielweise 5 Jahre) rückwirkend für nichtig zu erklären. Die Familienmitglieder müssten dann in gesonderten Verfahren belegen, dass die Schenkungen rechtmäßig waren.
http://www.focus.de/community/kommentar ... i-2012-27/
Tja wie wahr. Im staate Deutschland läuft so einiges schief. Ich denke, von dem beiseite geschafften Vermögens des Schleckerclans sieht man wohl nichts mehr wieder. Wenn nun ein bisschen Gras drüber gewachsen ist, wird man sich komplett aus dem Staub machen, und sich irgendwo in der Südsee mit den vielen Millionen es sich gut gehen lassen.
Warum sollten gutgläube Familienmitglieder ohne rechtliche Überprüfung enteignet werden können - womöglich mit der Folge existentieller Belastungen des eigenen Unternehmens - und dann selbst ein Verfahrung zur Rückgängigmachung des Vermögensentzugs führen müssen?
Die geltende Regelung ist schon sehr gut durchdacht und ich halte das auch für ausreichend:
7.4 Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung
Nach § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen hat. Der Anfechtungsgegner muss den Vorsatz des Schuldners im Zeitpunkt der Handlung gekannt haben. DIe Absicht der Gläubigerbenachteiligung muss nicht Beweggrund oder überwiegender Zweck der Handlung des Schuldners gewesen sein. Entscheidend sind vielmehr das Bewusstsein und der Wille, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen. Es genügt, dass der Nachteil als mutmaßliche Folge des Handelns erkannt und billigend in Kauf genommen wurde.
http://www.insolvenzberatung.de/page67/ ... age15.html