netzwerkB Pressemitteilung 14.06.2012
Antwortschreiben aus dem Büro Burghard Lischka, MDB
Der Hungerstreik von Norbert Denef sorgt für ein immer stärker
anschwellendes Echo bei Medien und Betroffenen. Fünf Betroffene sind
bereits in den Hungerstreik getreten und immer mehr Betroffene entschließen
sich zu außergewöhnlichen Aktionen, um auf ihr Leid aufmerksam zu machen.
In diesem Sinne ist es nicht verwunderlich, dass auch viele Betroffene und
Nicht-Betroffene bei der SPD (explizit bei Frank-Walter Steinmeier)
nachfragen, warum es bis zum Hungerstreik von Norbert Denef kommen musste.
Der Hungerstreik von Norbert Denef betrifft alle Parteien und die SPD
trifft selbst mit dem Ziel einer Verlängerung der Verjährungsfristen auf
Widerstände bei den anderen Parteien. Gleichwohl aber traut sich die SPD
nicht öffentlich für das Gerechte einzutreten, obwohl der Bundesparteitag
hierfür eine klare Mehrheit signalisierte. Trotz offensichtlicher
Mehrheiten gibt es also keine Bewegung in den Parteien?
Da die SPD sich nun aber auf dem Parteitag der SPD letzten Jahres
öffentlich anders entschieden hat, herrscht gerade bei der SPD
Aufgeregtheit. Von der Angst für das Gerechte einzutreten, zeugen nun die
Mails, die dort als standardisiertes Antwortschreiben, s. Zitat unten,
ausgegeben werden. Dort lässt der Bundestagsabgeordnete Lischka
beispielsweise verlauten:
„Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich
bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen.“
Diese Aussage ist aus zwei Gründen verwirrend. Einerseits erweckt sie den
Anschein, als hätte der Bundestagsabgeordnete Lischka nach Beginn von
Denefs Hungerstreik Kontakt mit ihm aufgenommen. Dies ist bisher nicht
passiert. Zum zweiten war es nicht so, dass nach dem Parteitag die
SPD-Fraktion des Bundestages Kontakt mit Norbert Denef aufgenommen hätte,
sondern das netzwerkB sich erst umfassend bemühen musste, um überhaupt
Termine bei den Abgeordneten zu bekommen.
Diese Beschwichtigungen also, dass ein direkter Kontakt mit Norbert Denef
bestehen würde, entspricht nicht der Wahrheit und netzwerkB wartet
weiterhin darauf, dass Politiker aller Parteien (und nicht nur der SPD)
Stellung beziehen, warum sie weiterhin Täter schützen und nicht den
Betroffenen helfen wollen. Diese Betroffenen leiden bereits seit
Jahrzehnten und nicht erst seit dem Hungerstreik, aber für viele Betroffene
gibt es keinen anderen Ausweg, wenn ihnen nirgendwo Gerechtigkeit
widerfährt.
Hoffungsvolle Grüße
Ihr netzwerkB Team
–
Zitat des Standart Antwortschreibens aus dem Büro Burghard Lischka, MDB:
“vielen Dank für Ihr an Frank-Walter Steinmeier gerichtetes Schreiben vom
10. Juni 2012. Herr Steinmeier hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Entschluss von Norbert Denef, in den Hungerstreik zu treten, besorgt
mich zutiefst.
Ich teile Ihre Ansicht, dass die geltenden zivil- und strafrechtlichen
Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch von Kindern, der Korrektur
bedürfen.
Um der speziellen Situation der Opfer Rechnung zu tragen, hat die
SPD-Fraktion bereits im November 2010 in ihrem „Gesetzentwurf zur
Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei
sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen“
(BT-Drs. 17/3646) vorgeschlagen, die strafrechtliche Verjährungsfrist
unabhängig vom Höchstmaß der Strafandrohung auf 20 Jahre anzuheben. Da die
Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, würde
die Tat mit Vollendung des 38. Lebensjahres verjähren. Nach unserem Entwurf
können zwischen Tat und Verjährung im Einzelfall mehr als 30 Jahre liegen.
Wir sind damit die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich für
eine deutliche Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen beim
sexuellen Missbrauch stark macht. Insbesondere die Regierungsfraktionen
haben bisher eine von uns vorgeschlagene Verlängerung der strafrechtlichen
Verjährungsfristen zu meinem Bedauern abgelehnt.
Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich
bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen. Ich hoffe sehr, dass
Norbert Denef seinen Entschluss rückgängig macht und sein Engagement und
seine Energie weiterhin dafür einsetzt, dass alle Fraktionen des
Bundestages in eine Debatte über die strafrechtlichen Verjährungsfristen
beim sexuellen Missbrauch von Kindern eintreten und Lösungen im Sinne der
Opfer finden. Hier brauchen wir auch die Überzeugungsarbeit von Herrn
Denef.”
Zitatende
–
Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
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