Ich habe unser Dauerthema hier heute auf dem neuen und recht gut besuchten Forum politikboard.org verlinkt und drei Beiträge auf den thread zu dem amerikanischen Notwehrfall mit den telefonischen Anweisungen der Polizei betr. Schusswaffeneinsatz geschrieben:
A.O.P. hat geschrieben:Wie willst Du Dich denn sonst (ohne aufwändige Schutzkleidung) gegen einen Messerangriff verteidigen. Gut, Du kannst Glück haben, aber auch erfahrene Kampfsportler halten das üblicherweise für recht unrealistisch.
Ich halte das auch für unrealistisch. Der von Dir zitierte Satz sollte die Behauptungen von Weissglut über das österreichische Notwehrrecht zusammenfassen und nicht meine Rechtsauffassung wiedergeben. Ich halte es auch für unmöglich, dass in Österreich oder sonstwo irgendein Richter die Meinung vertreten würde, dass der Schusswaffeneinsatz zur Abwehr eines Messerangriffes immer unverhältnismäßig sei.
Ein guter Satz. Wollte den nur noch mal hervorheben.
Die Handlung der 18jährigen finde ich übrigens in Ordnung. Schade (und schlimm), daß man in Deutschland so schwer legal an eine Schusswaffe kommt (und sie dann auch noch so aufbewahren muss, daß sie sowieso wenig bringt).
Auch da - und gerade da - gilt der hervorgehobene Satz. Wenn jemand ernsthaft bedroht wird, gesteht ihm auch das deutsche Waffenrecht einen Waffenschein zu. Aber in der Praxis finanzieren sie lieber ein sauteures Zeugenschutzprogramm als einen Waffenschein auszustellen. Manche bedrohte Menschen lassen sie auch ganz im Stich, verweigern ihnen aber trotzdem den Waffenschein. Das kann in Einzelfällen auf einen glatt verfassungswidrigen Eingriff in das Lebensrecht des Bedrohten hinauslaufen.
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Hier ein typischer Fall, in dem ein Waffenschein hätte ausgestellt werden müssen:
Dem Rat der Polizei zu folgen ist Frau G. äußerst schwergefallen. "Wenn ich keine Kinder hätte, dann hätte ich vielleicht gezögert, hätte mehr riskiert", erklärt sie. "Dann hätte ich mir eine Waffe besorgt, um mich im Notfall wehren zu können." Allerdings: Der Antrag der ausgebildeten Sportschützin auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte wurde abgelehnt.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,727654-4,00.htmlStattdessen gestehen sie der Frau noch nicht einmal eine Waffenbesitzkarte zu und zwingen sie in ein Zeugenschutzprogramm.
Ein bekannter Fall ("Arnsberger Prozess") wurde sogar verfilmt:
http://www.prisma.de/film.html?mid=1993_angstDa haben sich die Bedrohten eine illegale Waffe besorgt, allerdings nicht auf den Eintritt einer Notwehrsituation gewartet, sondern die menschliche Bestie bei der Entlassung aus dem Gefängnis am Gefängnistor erschossen. Das kostet dann 4 1/2 Jahre wegen minderschweren Totschlags statt eine Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13503125.htmlMehr hätten sie nämlich nicht bekommen, wenn sie den Angriff abgewartet hätten, vor dem der "Rechtsstaat" sie nicht schützen wollte. Dass ein Verteidigungsmittel sich illegal im Besitz des Verteidigers befindet, spielt nämlich bei der Beurteilung der Notwehrsituation selbst keine Rolle.
Siehe auch das Dauerthema auf dem Forum von GG-Aktiv:
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewtopic.php?f=7&t=61&start=20_______________________________
Casper hat geschrieben:danke. somit wissen also nun etwaig betroffene, wie sie sich verhalten sollten.
In so einer Extremsituation würde ich zusätzlich noch über alle Instanzen auf Erteilung eines Waffenscheins klagen und notfalls bis zum EGHMR gehen. In den beiden Beispielsfällen wurden durch die Verweigerung der Waffenscheine Verfassungs- und Menschenrechte verletzt. Im Arnsberger Fall hat sich der Staat sogar zum Co - Aggressor an der Seite des Verbrechers gemacht.
Wenn man so nicht rechtzeitig an einen Waffenschein kommen kann, kann man nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes immer noch den Weg durch die Instanzen antreten. Das ist dann ein klarer Fall von rechtfertigendem Notstand, den die hiesige Justiz nur verleugnen muss, weil sie den Notstand selbst verursacht hat. Aber der Tritt in die höchstrichterlichen Hintern auf Straßburger Parkett ist bei dem Thema schon lange überfällig.
http://politikboard.org/showthread.php?1264-18-jährige-Mutter-feuerte-in-den-USA-auf-Einbrecher/page14