Livia hat geschrieben:Tschechien lässt Sexualstraftäter kastrieren
Trieb soll so verringert werden
Von Katrin Materna
Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl: Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren - und haben so eine Chance auf Freiheit. Die Praxis entzweit die Gemüter.
AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben:Tschechien lässt Sexualstraftäter kastrieren
Trieb soll so verringert werden
Von Katrin Materna
Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl: Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren - und haben so eine Chance auf Freiheit. Die Praxis entzweit die Gemüter.
Das enspricht der seit jeher in Deutschland bestehenden Rechtslage. Freiwillig zur Meidung von Sicherungsverwahrung oder zur Erlangung einer Strafaussetzung zur Bewährung konnten sich Triebtäter hierzulande schon immer kastrieren lassen.
Wegweisendes Urteil
Frühere Sicherungsverwahrte sollen Entschädigung erhalten
Juristisches Neuland: Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass vier rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gehaltenen Straftätern Schmerzensgeld zusteht - in Höhe von 240.000 Euro. Die Klagen weiterer Gefangener könnten nun folgen.
(...)
Mit dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage geprüft worden, ob und wieviel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Experten erwarten, dass die Frage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. Bis zu einer solchen BGH-Grundsatzentscheidung könnten nach Einschätzung Kieswetters noch ein bis zwei Jahre ins Land gehen.
Staber hat geschrieben:Klar ist: in den Gesetzen stand, als diese Menschen verurteilt wurden: Sicherheitsverfahrung maximal 10 Jahre, und nachträglich schon gleich gar nicht. Also müssen sie auch nach 10 Jahren entlassen werden – alles andere ist Willkür. Menschen im Gefängnis zu lassen, ohne jede Rechstgrundlage – das ist nichts anderes als DDR. .
Und was passiert, wenn jemand ohne jede Rechtsgrundlage festgehalten wird? Dann hat er selbstverständlich ein Schmerzensgeld verdient. Ja, die Gesetze waren zu lax – aber Recht ist nun mal Recht. Hier gilt das Gesetz, und nicht die Scharia oder dergleichen.
Die eigentlichen Schuldigen sind die Richter die zu kurze Haftstrafen beschlossen haben und die Richter die Sicherheitsverwahrung nachher anwendeten obwohl das eigentlich rechtlich nicht möglich war. Da solle man mal Gesetze schaffen um diese Richter zur Verantwortung zu ziehen und auch darauf bestehen, dass diese angewendet werden.
Die Täter kann man nur überwachen und beim geringsten Vergehen wieder einlochen, dann möglichst für immer.
gruß staber
Klaus W. ist seit 13 Jahren in Sicherungsverwahrung in der JVA Berlin Tegel. Er hat nie ein Sexualverbrechen begangen, dennoch sitzt er hier.
SICHERUNGSVERWAHRUNG
Straftäter darf im Berliner Rechtsausschuss nicht reden
Klaus Witt weiß, wie es hinter Gittern zugeht. Deshalb hatten ihn die Grünen als Sachverständigen ins Parlament eingeladen. Doch es kam zum Eklat.
(...)
Ein Mann, der acht Jahre in Sicherungsverwahrung gelebt habe, könne sehr wohl als sachkundig gelten und wichtige Einblicke liefern. Witt war Räuber und Betrüger, ein Wiederholungstäter. Bei seiner letzten Tat, für die er viereinhalb Jahre Strafe verbüßt hat und danach in Sicherungsverwahrung kam, gab er sich als Zivilpolizist aus und nahm so Dealern Drogen und Geld ab.
(...)
"Der Mann war im Januar 2012 aus der nachträglich ausgesprochenen Sicherungsverwahrung freigekommen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für unzulässig erklärt hatten."
Genauer: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass eine nachträgliche STRAFVERSCHÄRFUNG nach einer Straftat und einem Strafurteil unzulässig ist. Das war aber nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und auch nach dem deutschen Grundgesetz sowieso immer selbstverständlich (besonderes Bestimmtheitsgebot / Rückwirkungsverbot). In dem für Deutschland maßgeblichen Recht ist das sogar "dreifach genäht" und steht in:
- § 1 StGB
- Art. 103 Abs. 2 GG
- Art. 7 EMRK
Das Problem war aber, dass der deutsche Staat die Sicherungsverwahrung als reine Gefahrenabwehr ausgewiesen hat, was eine Anwendung des Rückwirkungsverbotes ausschließen würde. Diese "Gefahrenabwehr" wurde dann aber durch Unterbringung in einem ganz normalen Knast durchgeführt, was der Europäische Gerichtshof als eine Art Tarnung des Strafrechts und Verschleierung eines unzulässigen Umgang damit angesehen hat.
Der eigentliche Grund dafür, dass der Staat in diesem Fall das Mädchen nicht schützen konnte, ist also die Sophisterei der Juristen, die sich an höchstrangigem Verfassungs- und Menschenrecht vorbeifabulieren wollten, anstatt sowohl dieses Recht als auch das Leben des Kindes zu schützen, was durchaus miteinander vereinbar gewesen wäre. Man hätte die Verbrecher nur auf eine Art und Weise unterbringen müssen, die klar von Knast und damit Strafrecht abgrenzbar ist ( "Zimmer statt Zelle" ).
Tatsächlich haben aber die beruflichen Deformationen unserer hohen Herrschaften in der Justiz - Hochmut und Zynismus - dazu geführt, dass weder die Verfassung noch das Mädchen geschützt wurden.
Zu diesem Phänomen des richterlichen Hochmuts und seiner destruktiven Wirkungen zu Lasten der Verfassungsordnung ist vor ein paar Wochen ein Artikel von Norbert Blüm in der Zeit erschienen:
http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz
Leider wählt er als Nicht - Fachmann einige schlechte Beispiele als Beleg für seine Thesen aus, was in den Kommentaren zu dem Artikel teilweise scharf kritisiert wird.
Grundsätzlich halte ich seine Überlegungen aber für richtig, das müsste man nur anhand anderer Beispielsfälle schlüssiger belegen.
EuGH-Urteil: Richter kippen Deutschtests für türkische Ehepartner
Der Europäische Gerichtshof kassiert den Pflicht-Deutschtest beim Ehegattennachzug. Geklagt hatte eine Türkin, die zu ihrem Mann nach Deutschland ziehen will.
(...)
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