diorella2 hat geschrieben:1. "Was glaubst Du, was die Alliierten damals, 1949 gesagt hätten, wenn die Autoren ins Grundgesetz eine Volksabstimmung hineingeschrieben hätten, denn ihren großartigen Entnazifizierungen, die maximal erst 4 Jahre zurück lagen, werden sie selbst nicht wirklich getraut haben, und dann 1949 der Bevölkerung die volle Hoheit über die 3 Westzonen einräumen? Lachhaft!
2. - Wer glaubst Du hat dem Ermächtigungsgesetz im Reichstag zugestimmt, die Voraussetzung allen Übels in der Hitlerei, die Abgeordneten oder die Wähler mit einer plötzlichen Volksabstimmung?
3.- Wer also musste beim demokratischen Neustart ein schlechtes Gewissen haben und war versucht, es dem Gegenpart, der sich nicht wehren konnte, unterzuschieben?
4. - Wer kann über so offensichtlich gefälschte Ergebnisse, wie es die 3 Wahlen und 3 Volksabstimmungen im 1000jährigen Reich mit immer gleichbleibenden ca. 90% Zustimmung sicherlich waren, überhaupt Aussagen machen, wie das Volk damals tatsächlich abgestimmt hatte. Zumindest sind sie aber alle staatskonform ausgegangen, da war Nichts mit unterwandern.
5. - Wo sind denn die vielen, die Weimarer Republik unterwandernden Volksabstimmungen? Wie viele schlägst Du denn vor?"
Ach......Uel
Hier dazu meine Statements:
zu 1.Keine Ahnung, was die Allierten damals gesagt hätten! Und Du weißt es auch nicht...)
Ich ahne es nur, sie hätten
no way
of course not
non
niet!!!
Gesagt………;-)))))))))))))
zu 2. Das Ermächtigungsgesetzt entstand wohl durch die Väter der Weimarer Verfassung.
ABER: Diese Verfassung atmete den Geist des Desasters des verlorenen 1. Weltkrieges: den Zusammenbruch des monarchischen Systems, die Schrecken und Straßenschlachten der Räterepublik und die Demütigung und den finanziellen Bankrott den die Versailler Verträge Deutschland oktroyierten. Die Weimarer Verfassung ist als Konglomerat von mehreren demokratischen Systemen entstanden. Sie wies sowohl repräsentativ demokratische und direktdemokratische als auch präsidialdemokratische Elemente auf. Aber: Sie war immerhin die erste demokratische Verfassung Deutschlands, besser konnten sie es damals offenbar nicht, da keine Erfahrung mit diesem System.
Zu 3. Beim (aähäm, räusper) Neustart, wie Du es so harmlos auszudrücken beliebst-
hatten ja wohl alle ein schlechtes Gewissen..- wenn überhaupt. Ich denke da war einfach nur eine riesengroße Verdrängung sowohl bei den übriggebliebenen Politikern (also die vormaligen, vor 1933 tätigen..wie z.B. Adenauer) als auch beim Volk. Kann ich aus meiner Familie nur bestätigen: Die haben nie von den Nazis gesprochen...nur von Krieg und der Flucht aus Ostpreußen..und wie sie gelitten haben....Von den Nazis erfuhr ich erst in der Schule..im Geschichtsunterricht..auch von der Judenverfolgung und den KZ im Übrigen. Erst in diesem Jahr, 2010, erfuhr ich, dass einer meiner Onkel Halbjude war.....Nie wurde darüber ein einziges Wort gesprochen...Schrecklich..diese Verleugnung und diese Verdrängung. Meine Großmutter, die Mutter des halbjüdischen Onkels, hat dann auch immer feste Adenauer gewählt. Dieses und andere Kapitel aus meiner Familie, die ich ja nur vom Hörensagen kenne, sind soo düster - nach und nach sind die Ereignisse an Tageslicht gekommen - das reicht als Traumatisierung für die kommenden 3 Generationen. Bei meinem Mann ähnliches. Er hat halbjüdische Geschwister, seinen Vater, der mit einer Jüdin verheiratet war, wollten die Nazis zwingen, sich scheiden zu lassen. Du kennst vielleicht den Film "Rosenstraße"....das war so eine dieser Geschichten.
Zu 4. Das Volk ist Hitler hinterhergelaufen, wie dem berühmten Rattenfänger zu Hameln.
Lies dazu einfach mal Sebastian Haffner: "Anmerkungen zu Hitler". Der war ja immerhin dabei bis 1938. Klar- im Nachhinein waren sie alle Unschuldslämmer- Verblendete. Wer´s glaubt wird selig. Hätte, wäre, wenn...gilt nicht.
zu 4.+5. als sog. Fazit: Diese Menschen sollten mittels Volksabstimmung irgendwas entscheiden??? Auf welcher geistigen Grundlage denn? Die waren politisch unzurechnungsfähig und soweit ich das beurteilen kann...blieben sie es zu größten Teilen auch bis an ihr Lebensende.
Zu 5. Ich schlage NULL vor und hatte auch nie etwas anderes behauptet.
LG Diorella
AlexRE hat geschrieben:diorella2 hat geschrieben:zu 4.+5. als sog. Fazit: Diese Menschen sollten mittels Volksabstimmung irgendwas entscheiden??? Auf welcher geistigen Grundlage denn? Die waren politisch unzurechnungsfähig und soweit ich das beurteilen kann...blieben sie es zu größten Teilen auch bis an ihr Lebensende.
Weil sie unaufrichtig in sie höchstpersönlich betreffenden Angelegenheiten waren, waren sie ganz allgemein politisch unzurechnungsfähig? Das glaube ich eher nicht, aber selbst wenn es so wäre, würde ich der "Schwarmintelligenz" einer Masse von psychisch gesunden Menschen immer noch mehr politische Urteilsfähigkeit zumessen als diesen Parlamentariern hier:
http://www.youtube.com/watch?v=DwlGg8je0Bk&feature=player_embedded
Sodalla hat geschrieben: Link
Nur mal zum probieren der Funktion, außerdem ist das Video immer wieder sehenswert.
>>>Ich halte die Wahlbeteiligung bei der einer Abstimmung vorausgehenden Parlamentswahl für den geeignetsten und angemessensten Maßstab, das Quorum für eine gültige Volksabstimmung festzulegen.<<<
AlexRE hat geschrieben:diorella2 hat geschrieben:1. „Legimitation“
Die einzige Legitimation, die ein VE/BE als Alternative zu einer parlamentarischen Entscheidung hat, ist die MEHRHEIT der direkten Stimmen aller Wahlberechtigten. Das was heutzutage als Grenzschwellen in den einzelnen Bundesländern gilt..ist daher viel zu niedrig.
Wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten der Maßstab wäre, würde eine Intensivierung von Volksverdummung und - betäubung durch Parteienfunk und Medienkonzernen zu einem geeigneten Mittel, niedrige Wahl- und Abstimmungsbeteiligungen anzustreben und so die alleinige Kontrolle der Berufspolitikerseilschaften trotz Option auf Volksentscheide zu verfestigen.
Ich halte die Wahlbeteiligung bei der einer Abstimmung vorausgehenden Parlamentswahl für den geeignetsten und angemessensten Maßstab, das Quorum für eine gültige Volksabstimmung festzulegen.
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@ Alex.., Uel, PeterS
Staats- und Gesellschaftsformen/-formationen entspringen zunächst einer Vision, einer Idee, einem Geist, einer Haltung...und nicht dem Kriterium der Justiziabilität. Letztere klärt sich erst auf der legislativen und exekutiven Ebene.
Ich nehme hier einmal Bezug zu Martin Heideggers „Differenzierung zwischen dem Ontischen und dem Ontologischen“.
Das eine, das Ontische ist in diesem Fall die Politik.. das andere, das Ontologische steht für das Politische (Sein).
Die Schuldfrage des Volkes im 3. Reich kann demnach auf der ontischen Ebene
verneint werden- auf der ontologischen jedoch nicht. (vergl. dazu „Zeit“,
Ausgabe 21.10.2010, Seite 52 "Nichts worauf wir bauen könnten")
Ein Volk – und damit meine ich JEDES VOLK !! auch die Amerikaner, die ebenfalls so ein „Syndrom“ aufweisen J- dass unter dem Einfluss von unbewussten und ungeheilten kollektiven Schuldgefühlen steht, ist in seiner Urteilskraft eingeschränkt und wird sich (davon) manipulieren lassen. Die daraus entstehenden Voten / Urteile können eigentlich nur ethisch unangemessen oder sachlich repressiv sein. Das war möglicherweise ein Grund dafür, dass Volksabstimmungen durch das GG lediglich eine marginale Bedeutung zugemessen wurde und sie nur sehr eingeschränkt zugelassen wurden.
Jedoch: mit dem Ziel, eine wachsende Anzahl von direktdemokratischen Entscheidungsprozessen zu etablieren, erhalten im Besonderen solche "weichen" Faktoren eine zunehmende Bedeutung.
Volksentscheide machen nur Sinn, wenn sie zu einer höheren Zufriedenheit der Gesellschaft mit ihrem demokratischen Staatssystem beitragen. Um dass zu leisten, müssen die Volksentscheide nicht bloß legal sein, NEIN sie müssen auch unbedingt legitim sein. Und genau dieses Ziel sehe ich in den uns vorliegenden Erfahrungen mit Volksentscheiden zur Zeit nicht gerechtfertigt. Diese liegt an einer Vielzahl von „Schrauben“ die es sicherlich noch zu justieren gilt: Quorenmengen, sachlich und medial ausgewogene Information über die Positionen, Abfragestruktur...usw. usf.)
Aber eines kann man nicht in den Griff bekommen und das ist die Wahlbeteiligung, die ja direkt vom „politischen (Bewußt-) Sein“ des Wählers abhängt. Daher wäre mein Vorschlag für alle zukünftigen Volksentscheide ob nun auf Kommunaler-, Länder— oder Bundesebene: entweder müssen die Quorenmengen deutlich erhöht werden: m.E. auf mind. 40-50% der wahlberechtigten Bürger oder aber: für Volks-/Bürgerentscheide ist eine Wahlpflicht einzuführen (die muß ja nicht für immer sein, sondern vielleicht erst mal für 5 Jahre o.s.ä.).
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