1. Der vorbestrafte Dragan S., mehrfach auffällig wegen sexuellen Missbrauchs, wurde schon wieder von der Justiz entlassen. Mehrfach gab es Ermittlungen; jetzt wurde er wieder mit Kindern, sogar auf frischer Tat erwischt, bleibt aber auf freiem Fuß. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs festgenommen, während er mit sechs Jungen zwischen 10 und 13 Jahren einen Porno-Film ansah und vor diesen onaniert haben soll. Doch schon nach vier Tagen wurde er wieder entlassen, mit der unglaublichen Begründung, dass seine Vorstrafen nicht so gravierend seien. Nur fiel er bereits 1988, 1991, 1994, 2000 und 2004 wegen sexueller Übergriffe auf und wurde ständig wieder freigelassen. Nach Angaben eines Ermittlers sei er eine "tickende Zeitbombe". Angesichts der zahlreichen Vorfälle eine nachvollziehbare Ansicht. Nur einen Tag nach dieser Freilassung soll er bereits wieder ein kind gefragt haben, ob es "Bock auf Sex" habe, wurde angezeigt und, wie fast nicht anders zu erwarten, nahezu selbstverständlich wieder freigelassen. Nach einer Richterin gab es angeblich keinen hinreichenden Tatverdacht...
Anmerkung: Muss erst wieder Schlimmeres passieren, bis deutsche Richter Realitäten erkennen?
2. Ein Paar aus Frankfurt/Oder kümmerte sich lieber um seine Haustiere als um sein Kind und ließ das sechs Monate alte Baby verhungern. Die Mutter bekam 7, der Vater 10 Jahre Haft. Der Bundesgerichtshaf hob das Urteil mit der Begründung auf, der Vater habe nicht das letzte Wort erhalten.
Anmerkung: Formaljuristisch, die Feststellung als richtig unterstellt, korrekt, doch den Aufwand betreffend absolut unverhältnismäßig, da der Prozess nun gänzlich wiederholt werden muss.
3. Der Kinderschänder Heiko L. bekam wegen Missbrauchs in 23 (!) Fällen nur eine Bewährungsstrafe, da Gutachter ihn als geheilt betrachteten. Man ließ ihn laufen und er verging sich umgehend wieder an zwei Jungen, welche während einer Klassenfahrt bei ihm nebenan wohnten...
Anmerkung: Wann werden Richter lernen, sich nicht ausschließlich, der Einfachheit der Urteilsbegründung halber, auf Gutachter zu verlassen, sondern den Kopf dafür zu verwenden, wofür er unter anderem von der Natur geschaffen wurde, nämlich selbst denken? Wahrscheinlich nicht eher, bis sie selbst Konsequenzen für Fehlverhalten erwartet...
Auch die 'Allmacht' der Gutachter in deutschen Gerichtssälen ist ein eigenes Thema wert...
Quelle: BILD, Ausgabe Ruhr-Ost, vom 20.02.2009.