Linz – Der Fall machte Deutschland fassungslos: Lehrer Frank C. (32) verführte eine Schülerin (damals 14) zum Sex – und kam straffrei davon. Dreist: Statt sich mit dem Freispruch zu begnügen, verklagte er nun sogar den Vater des Opfers!
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Er wollte dem Vater verbieten lassen, ihn einen Straftäter zu nennen, da ihn das Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen habe.
Das Urteil hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Denn obwohl der Lehrer mehrmals Sex mit einer damals 14 Jahre alten Schülerin gehabt hatte, hob das Oberlandesgericht zwei Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs auf und sprach Frank C. frei. In der Urteilsbegründung hieß es, C. sei lediglich Vertretungslehrer an der Schule des Mädchens gewesen. Deshalb habe zwischen ihm und der Schülerin kein dauerhaftes Obhutsverhältnis bestanden.
Doch ganz so harmlos ist der Fall nicht, befand nun das Amtsgericht Linz, vor dem der Lehrer seine Persönlichkeitsrechte durchsetzen wollte. Es wies die Klage von Frank C. komplett ab und entschied, der Hauptschullehrer dürfe gegenüber Dritten durchaus als Straftäter bezeichnet werden.
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