Uel hat geschrieben:Natürlich ist es sehr schlimm für die Mitarbeiter, aber das ist nun mal der Preis für die Marktwirtschaft, und das haben viele (ich auch) immer wieder mitmachen müssen. Das Problem könnte man nur durch das bedingungslose Grundeinkommen lösen.
Für Unternehmer und deren Familien sind Insolvenzen oft noch viel schlimmer als für die Mitarbeiter. Wenn letztere nicht gerade wegen ihres Alters oder der auf dem aktuellen Arbeitsmarkt wenig nachgefragten Qualifikation langzeitarbeitslos werden, sind sie durch das Insolvenzausfallgeld und die Arbeitslosenversicherung jetzt schon recht gut abgesichert.
Ich könnte mir vorstellen, dass man auch ohne BGE die "schöpferische Zerstörung" des Kapitalismus`menschlicher und gleichzeitig ökonomisch vernünftiger gestalten könnte. Ich sehe überhaupt keinen Sinn und keine ökonomische Vernunft darin, mit der Zerstörung einer ungeeigneten und der Entwicklung des Marktes insgesamt hinderlichen Wirtschaftseinheit auch die beteiligten Menschen sozial und psychisch zu vernichten. So halte ich es z. B. für völlig verfehlt, die Wohlverhaltensphase in der Verbraucherinsolvenz (6 Jahre) auch auf die Privatinsolvenz von Unternehmern anzuwenden. Deren Gläubiger sind meist andere Unternehmer, die mit voller Absicht in das Risiko des insolventen Unternehmers eingestiegen waren, um ihre Marktanteile zu erhalten oder zu erweitern. Anders als in der Verbraucherinsolvenz ist in der Regel auch nicht verantwortungsloses Konsumieren über die eigenen Verhältnisse hinaus die Ursache des Bankrotts.
Wenn man sich dann auch noch eine vernünftige Lösung des Problems der Langzeitarbeitslosigkeit meist älterer AN einfallen ließe, wären Insolvenzen für alle betroffenen Menschen erträglicher als heute. Da hat es zwar schon viele Bemühungen gegeben, die leider kaum Erfolge erzielt haben, aber m. M. n. sind noch nicht alle Möglichkeiten ausgereizt. Man könnte z. B. daran denken, die spezielle im Kündigungsschutz liegende Sozialpflicht des Eigentums optionell (also nach Wahl des Unternehmens) von der Beendigung zur Begründung des Arbeitsverhältnissen verlegbar zu machen. Wenn der AG bei Neueinstellungen die Berücksichtigung eines bestimmten Anteils älterer oder von der ARGE frisch nachqualifizierter Arbeitsloser nachweist, würde er dann bei künftigen betriebsbedingten Kündigungen hinsichtlich dieser AN von der Sozialauswahl freigestellt. Wenn die AG auch so eine Lösung nicht annehmen würden (wie seinerzeit die Zulassung von Kettenzeitarbeitsverträgen bei Neueinstellung über 50-jähriger Arbeitsloser), hätten sie sich hinsichtlich ihres ständigen Gejammers über die ach so schwere Bürde des Kündigungsschutzes endgültig als Lügner geoutet.