Livia hat geschrieben:Schmerzensgeld ist meines Erachtens nicht in Ordnung wenn die Gebissene Person ohne nachzufragen, den Hund berührt hat.
Das sehe ich auch so, ich hatte das Thema auch nicht ganz ernst gemeint. Das sollte eine Art Persiflage auf die jüngsten Politikerskandale um Dr. - Arbeiten, günstige Kredite usw. sein.
Die Forderung von 6.000 Euro Schmerzensgeld wäre auch ohne Mitverschulden der Klägerin schon überzogen und einen fremden Hund am Schwanz zu ziehen, ist sicher ein grobes Mitverschulden eines Geschädigten. Möglicherweise auch ein so weit überwiegendes Mitverschulden, dass die Klage komplett abgewiesen wird.