PeterS hat geschrieben:Es mag weit hergeholt sein, aber wenn ich an die Bremer Familie (Lord Voldemort sinngemäß "Ihr wißt schon, wen ich meine") denke und ähnliche Familien und Fanclubs stehen beim Richterspruch im Zuschauerraum und erklären dem Richter mit leisen Worten, daß sie wüßten wo er und seine Famlilie wohnt, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, daß der ein oder andere Schuldspruch deutlich milder ausfällt als im Sinne des Gesetzes gefordert.
Das mag auf den ersten Blick bei manchen Urteilen so aussehen, einer näheren Betrachtung hält diese These aber nicht stand. Hier in diesem Fall hatten z. B. die Richter des Landgerichts Hamburg, deren Familien in der Region der Familien der beiden Verbrecher wohnen, beide Angeklagten zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Bundesrichter, die einen der beiden jetzt mit einer Bewährungsstrafe beglückt haben, sind dagegen "weit vom Schuss" und müssen wegen ihrer letztinstanzlichen Zuständigkeit auch für organisierte Schwerstkriminelle ohnehin besonders geschützt werden.
Hier ein Zitat, das ich erst gestern auf dem thread "Thema des Tages" gepostet hatte:
Hassemer: Das stimmt im Prinzip. Ich rege nur an, den Blick zu weiten und auch andere Aspekte zu bedenken. Ich plädiere dafür, zwei im Ergebnis einander entgegengesetzte Argumente in ein praktisches Verhältnis zu bringen. Innerhalb dieses Verhältnisses versuche ich, das entschuldigende Element zu stärken. Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,624304-2,00.htmlDer Spiegel - Artikel dokumentiert, dass selbst hochkarätige (ehemalige) Veranwortungsträger in der Justiz wie Herr Hassemer auch völlig abstruse Ergebnisse des herrschenden Zeitgeistes für "modern und menschenfreundlich" halten können. Diese epochalen Zeitgeist - Verirrungen sind die Ursache für Urteile, die mit einem zeitlosen Rechtsempfinden nicht vereinbar sind. Über Gefahren, die von jugendlichen Straßenschlägern aus Hamburg für sie persönlich ausgehen könnten, denken Bundesrichter in Karlsruhe oder Leipzig ganz sicher nicht nach.