Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider zeigte sich zuversichtlich, dass das höchste Gericht der Beschwerde stattgeben werde. „Im Lissabon-Urteil hat es die Bürger geradezu aufgefordert, gegen ausbrechende Rechtsakte Beschwerde einzulegen.“ Er sieht das demokratische Teilhaberecht der Bürger verletzt, durch eine drohende Inflation zudem den Eigentumsschutz und das Sozialstaatsgebot.
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„Im Lissabon-Urteil hat es die Bürger geradezu aufgefordert, gegen ausbrechende Rechtsakte Beschwerde einzulegen.“ Er sieht das demokratische Teilhaberecht der Bürger verletzt, durch eine drohende Inflation zudem den Eigentumsschutz und das Sozialstaatsgebot.
Quelle: faz.net
Auf Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz haben sich bislang immer nur Extremisten und abgedrehte Internetforen - Schwadroneure berufen. Von einer Gruppe renommierter Wissenschaftler hatte ich so etwas noch nie vernommen.
Jedenfalls teile ich die Zuversicht von Professor Schachtschneider hinsichtlich der aktuellen Verfassungsbeschwerde nicht. Mit der Begründung der Ablehnung der Beschwerde von Dr. Gauweiler hat sich das BVerfG letztendlich aus der Verantwortung für die weitere Entwicklung ausgeklinkt:
Eine erste Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, die Bundesregierung habe durch ihre fachlichen Zuständigkeit ,besonderen Sachnähe und der politischen Verantwortlichkeit einen Einschätzungsvorrang vor dem Bundesverfassungsgericht, so die höchste juristische Instanz der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: freie-allgemeine.de
siehe auch: Grundgesetz Aktiv >Thema des Tages