Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Uel » Mi 19. Okt 2011, 00:09

Polizei und Medien versuchen zunächst, nähere Informationen zu den Tätern zu unterdrücken und am Ende kommt`s doch raus ...


Hallo Alex,

für die neuen Leser sei noch einmal darauf hingewiesen, das die Presse einen Verhaltenscodex hat, Einwanderer-Hintergründe bei Straftaten nach Möglichkeit nicht zu veröffentlichen.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Excubitor » Fr 21. Okt 2011, 20:10

Uel hat geschrieben:
Polizei und Medien versuchen zunächst, nähere Informationen zu den Tätern zu unterdrücken und am Ende kommt`s doch raus ...


Hallo Alex,
für die neuen Leser sei noch einmal darauf hingewiesen, das die Presse einen Verhaltenscodex hat, Einwanderer-Hintergründe bei Straftaten nach Möglichkeit nicht zu veröffentlichen.


Und dabei ist es so manches Mal recht einseitig, da bei deutschen Tätern, etwas überspitzt, nicht selten fast schon die gesamte Anschrift mit abgedruckt wird, während bei Tätern mit Migrationshintergrund so gut wie nichts veröffentlicht wird. Auf solch eine Einseitigkeit können alle gut verzichten. Entweder ein Kodex gilt für alle gleichermaßen oder er ist mehr oder weniger wertlos, insbesondere da sich auch die Justiz nicht gerade selten dadurch ausgezeichnet hat, den Anschein von Migrantenboni beim Ausurteilen von Straftaten zu setzen...
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Sa 29. Okt 2011, 13:36

Zum Thema "deal" im Strafprozess haben wir bislang wenig geschrieben. Solche Fälle sind mittlerweile ganz typisch:

Mit einem Hammer in der Hand stürmte Bastian G. (25) auf seine Ex-Freundin Monique B. (25) zu, warf sie aufs Bett, knebelte sie. Die junge Frau kämpfte, wimmerte, schrie, doch am Ende musste sie das grausame Martyrium über sich ergehen lassen. Bastian G. vergewaltigte sie, zwei Mal!


VOR GERICHT GESTAND DER TÄTER DAS GRAUSAME VERBRECHEN. UND TROTZDEM MUSS ER NICHT IN DEN KNAST!

Bastian G. konnte das Leipziger Amtsgericht als freier Mann verlassen. Der Richter hatte ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe, 11 040 Euro Schmerzensgeld und 160 Sozialstunden verurteilt.


http://www.bild.de/regional/leipzig/ver ... .bild.html

Kleiner Fehler der BILD - Redaktion: Nicht trotzdem, sondern WEIL er gestand, hat er nur eine Bewährungsstrafe bekommen. Das erspart der Justiz nämlich einen Haufen Arbeit.

Mal abgesehen davon, dass Bewährungsstrafen für schwere Gewaltverbrechen gewaltgeneigte Menschen immer in ihrem Hochmut bestärken, führt die Variante "Bewährung als Belohnung für ein Geständnis" mit Sicherheit auch zu einigen falschen Geständnissen. Besonders dann, wenn ein Gefängnisaufenthalt eine mühsam aufgebaute berufliche Existenz vernichten würde. Dieses Drohpotential bleibt in seiner Wirkung kaum hinter der Vorführung von Folterwerkzeugen in mittelalterlichen Prozessen zurück.

In beiden Fällen - Bewährungsstrafe für den Schuldigen, Geständnis des Unschuldigen - ist die "Gemeinde" der Gewaltverbrecher der kollektive Sieger. Im zweiten Fall wird der wirkliche Täter ja nicht mehr verfolgt.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Sa 29. Okt 2011, 14:13

Noch eine aktuelle Meldung zum Thema "deal im Strafprozess":

BGH-Richter klagt erfolgreich gegen Kollegen-Beförderung

Bundesrichter Thomas Fischer hat die Ernennung eines neuen Vorsitzenden am Bundesgerichtshof gerichtlich verhindern lassen. Er selbst will den Vorsitz antreten.


Der Streit zwischen Bundesrichter Thomas Fischer und Klaus Tolksdorf, dem Präsidenten des Bundesgerichtshof, hat sich weiter verschärft.

Bundesgerichtshof BGH-Richter klagt erfolgreich gegen Kollegen-Beförderung

Bundesrichter Thomas Fischer hat die Ernennung eines neuen Vorsitzenden am Bundesgerichtshof gerichtlich verhindern lassen. Er selbst will den Vorsitz antreten.

Der Streit zwischen Bundesrichter Thomas Fischer und Klaus Tolksdorf, dem Präsidenten des Bundesgerichtshof, hat sich weiter verschärft.
Anzeige

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab einer Klage von Fischer Recht, damit wird ein Verfahren zur Neubesetzung des zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof ausgesetzt. Vorläufig wird die Stelle nicht besetzt. Bei dem Vorsitz handelt es sich um einen der wichtigsten Richterposten des Landes.

Es spreche einiges dafür, "dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers, die der Auswahlentscheidung zugrunde liege, rechtsfehlerhaft sei", hieß es zur Begründung in Karlsruhe.


(...)


Quelle: zeit.de

Das ist deshalb eine Meldung zum Thema "deal im Strafprozess", weil die dienstlichen Beurteilungen des herausragenden Rechtswissenschaftlers Fischer durch den Präsidenten des BGH früher regelmäßig in - fachlich zutreffende - Lobhudeleien ausgeartet sind und deshalb feststand, das Fischer Senatsvorsitzender werden würde.

Irgendwann hat Fischer aber die deals im Strafprozess öffentlich als rechtsstaatswidrig dargestellt (das mit dem "Vorzeigen der Folterinstrumente" in meinem vorherigen Beitrag stammt von ihm, das habe ich vor einiger Zeit gelesen). Danach kam die dienstliche Beurteilung, die ihn auf so platte Art und Weise in die Pfanne gehauen hat, dass bereits die erste verwaltungsgerichtliche Instanz ihre Rechtsfehlerhaftigkeit klar erkannt hat. Damit sollte ihm der Weg zum Senatsvorsitzenden verlegt werden.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mo 31. Okt 2011, 09:29

Zum Thema "deal" ich frag mich manchmal schon wer Krimineller sind, der Richter oder die Täter? Ich könnte so ein Wut anfall kriegen weil ich es nicht verstehen will und kann.Das solche Kriminelle mit geld strafe davon kommen.Der nächste der wo das macht, sagt sich naja ich kanns ja machen ich krieg dann nur ne Geldstrafe.Das darf doch nicht sein.Wo Leben wir den? Ich wandere aus.Das ist wieder Typisch Deutsch,eben ein Täter staat.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Mo 31. Okt 2011, 16:03

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:Das ist wieder Typisch Deutsch,eben ein Täter staat.


Manchmal habe ich auch den leisen Verdacht, dass die gewalttäterfreundliche Rechtspraxis etwas mit einer entfernten Seelenverwandtschaft der typischen Sachwalter deutscher Staatsgewalt mit ordinären Gewaltkriminellen zu tun haben könnte.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon GasGerd » Do 3. Nov 2011, 18:17

Heute auf gmx geschrieben:

Ein neues bemerkenswertes BGH - Urteil zum Notwehrrecht:

"Erschossener Polizist
BGH hebt Schuldspruch gegen Hells Angel auf

Er schoss durch seine geschlossene Haustür und traf einen SEK-Beamten tödlich: Für diese Tat verurteilte das Landgericht Koblenz einen Hells Angel zu neun Jahren Haft. Der BGH hob den Schuldspruch nun auf. Der Rocker habe in irrtümlicher Notwehr gehandelt.

...

Das Landgericht Koblenz hatte den Rocker im Februar wegen Totschlags verurteilt, weil er zumindest einen Warnschuss hätte abgeben müssen. Das sahen die BGH-Richter anders. Da der Angeklagte von höchster Lebensgefahr ausgegangen sei, sei es ihm "nicht zuzumuten" gewesen, durch einen Warnschuss auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" zu schwächen."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,795678,00.html


Ganz genau die Argumentation, die sie in dem hier besprochenen Fall mit der angeblichen Überschreitung des Notwehrrechts total außen vor gelassen haben ...

Ein nicht vorbestrafter Informatikstudent muss also nach der Auffassung des BGH das Risiko in Kauf nehmen, durch Experimente mit milderen Mitteln zur Abwehr des Angriffs seine Verteidigungsposition zu schwächen und selbst verletzt oder gar getötet zu werden, ein Hells Angels - Brutalo aber nicht. Für solche Leute sind das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtkonvention da, durch die Verteidigung der Menschenwürde dieser Typen adeln sich die größten Menschenrechtsschützer aller Zeiten - natürlich mal wieder hochrangige deutsche Staatsautoriäten, die sind immer die Größten - so ganz nebenbei auch selbst.

Ein nicht vorbestrafter Student oder Steuerzahler dagegen, der zur Eigenmächtigkeit und Unbotmäßigkeit zu neigen scheint, muss dringend ausgebremst und eingenordet werden. Wo kämen wir denn auch hin, wenn die Arbeitsbienen sich dieselben Rechte herausnehmen würden wie die Staatsgewaltigen und ihre seelenverwandte gewaltkriminelle Kundschaft?

Quod licet Jovi, non licet bovi.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=112#jump
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon AlexRE » Fr 4. Nov 2011, 21:29

Aus der Pressemittelung des BGH zu dem Fall:

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den Angeklagten wegen dieses Geschehens wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Angeklagte habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.

Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1

Mit dem letzten zitierten Satz gesteht der BGH dem Hells Angel exakt das zu, was er dem Informatikstudenten, der den Vorturner einer Straßenschlägerbande niedergestochen hatte, verwehrt hat.

Was auch immer diese seltsamen Rocker gleicher vor dem Gesetz macht als nicht vorbestrafte Studenten, die Rechtsprechung zum Notwehrrecht gehört ab jetzt endgültig zu den grundgesetzwidrigen Teilen der Rechtspraxis, die die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verleugnet.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Excubitor » Sa 5. Nov 2011, 12:34

AlexRE hat geschrieben:Aus der Pressemittelung des BGH zu dem Fall:

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den Angeklagten wegen dieses Geschehens wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Angeklagte habe zwar irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.

Der 2. Strafsenat hat die Verurteilung aufgehoben und den Angeklagten insoweit freigesprochen, weil auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen ein Fall strafloser Putativnotwehr gegeben war. Nach ständiger Rechtsprechung ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr. Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht und ggf. auch ein Warnschuss abgegeben werden. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten "Kampflage" keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf auch eine lebensgefährliche Waffe unmittelbar eingesetzt werden. Nach den für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Landgerichts war hier ein solcher Fall gegeben. Im Augenblick – irrtümlich angenommener – höchster Lebensgefahr war dem Angeklagten nicht zuzumuten, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine "Kampf-Position" unter Umständen zu schwächen.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... pm&Blank=1

Mit dem letzten zitierten Satz gesteht der BGH dem Hells Angel exakt das zu, was er dem Informatikstudenten, der den Vorturner einer Straßenschlägerbande niedergestochen hatte, verwehrt hat.

Was auch immer diese seltsamen Rocker gleicher vor dem Gesetz macht als nicht vorbestrafte Studenten, die Rechtsprechung zum Notwehrrecht gehört ab jetzt endgültig zu den grundgesetzwidrigen Teilen der Rechtspraxis, die die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verleugnet.


Der Abschlussbemerkung kann ich nur beipflichten. Was sich schon seit langem als rechtswidrige Praxis andeutete scheint sich nun endgültig manifestiert zu haben. Damit ist der sogenannte Rechtsstaat nicht mehr nur ein Mythos, sondern scheint wenigstens in eminent wichtigen Teilbereichen bereits aufgehoben.

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, zumindest für all' diejenigen, die für einen echten Rechtsstaat eintreten.
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Re: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz?

Beitragvon Senator74 » So 6. Nov 2011, 22:36

Vor einem Jahrzent ungefähr hat ein Innenminister in Österreich die Exekutive ausgedünnt um Kosten zu sparen, heute bilden sich Warteschlangen von Interessenten, die zur Polizei möchten...
So ändern sich die Zeiten!!!
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