Schutz der Bürger bei Angriffen auf sog. "Weiche Ziele"?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Schutz der Bürger bei Angriffen auf sog. "Weiche Ziele"?

Beitragvon Santo » So 25. Jan 2009, 18:05

Anlässlich eines diese aktuelle Problematik am beispiel der USA aufgreifenden Films, welchen ich am gestrigen Abend sah, möchte ich einmal folgende Erwägungen zur Diskussion stellen.

Wie ist es im Fall terroristischer Übergriffe auf sogenannte "Weiche Ziele" eigentlich um die Sicherheit der Bürger bestellt? Gemessen am Inhalt der gegen die Bundesrepublik gerichteten, ernstzunehmenden Drohungen, scheinen derartige Szenarien realer zu sein als es mancher Politiker gerne hätte.

Gibt es überhaupt eine Absicherung solcher Ziele?

Kernkraftwerke - Aus professioneller Sicht gegen derartige Übergriffe unzulänglich geschützt...
Lagerstätten für Kernbrennstäbe - ungenügend geschützt...
Große Biotechnologie- und Chemiekonzerne - Professionell betrachtet nahezu ungeschützt...
Biotechnologie- und Chemielabors inklusive GenTech - unzulänglich geschützt...
Containerbahnhöfe und -Häfen mit biochemischen Ladungen - ungeschützt...
Allgemeine Bahnhöfe - ungeschützt...
Allgemeine Verkehrsknotenpunkte mit hohem Verkehrsaufkommen - ungeschützt...

etc. ...


Kurz gesagt, es gibt nahezu keinen Schutz der Bundesbürger gegen derartige Horrorszenarien, wie terroristische Übergriffe auf "Weiche Ziele".

Hinzu treten weitere Probleme, wie Manipulation und Instrumentalisierung der Medien zum Zweck der Massenmanipulation. Sollte ein Fall wie beschrieben eintreten, ist davon auszugehen, dass mit gezielten Falschdarstellungen und manipulativer Desinformation seitens der offiziellen Stellen gearbeitet wird, und zwar vom ersten Augenblick an. Niemand sollte in einer solchen Situation im ureigensten Interesse auch nur ein Wort dessen glauben, was von offizieller Seite verlautbart wird...

Exkurs:
Es sollte mittlerweile jedem bekannt sein, dass die Bevölkerung schon in "Nicht-Krisenzeiten" belogen und betrogen wird, wo es nur geht. Das beste Beispiel dafür ist die Problematik der gentechnologisch veränderten Lebensmittel. Gerade bei diesem die Gesundheit nahezu jedes einzelnen bedrohenden Risiko wurde und wird die reichhaltige Palette der Manipulationsmechanismen (belegbar) ausgeschöpft wie sonst kaum irgendwo. Noch immer kann niemand erkennen was er mit der Nahrung wirklich zu sich nimmt, weshalb ganze Bevölkerungen guten Gewissens als Versuchskaninchen der GenTech-Konzerne bezeichnet werden können... Siehe dazu ausführlich: http://www.netlink.de/gen/fagand.html


Zurück zum Primärthema...
Darüber hinaus stellt sich im hier angeführten Problemkreis die Frage, wie es mit Notfallplänen im eingetretenen Krisenfall aussieht. Es scheinen auch dabei erhebliche Bedenken betreffs Funktionabilität und Durchführbarkeit angebracht, wenn es für derartige Szenarien überhaupt schon ausgearbeitete Pläne gibt, da in Politikerkreisen eine derartige Problem-Konstellation scheinbar immer noch nicht ernst genug genommen wird. Und selbst wenn es Krisenbewältigungspläne für diesen Ernstfall gibt, sind die erkennbar vorhandenen Kapazitäten an Notfall-Einsatzkräften und Klinikplätzen denkbar unzureichend und eine planvolle Zusammenarbeit aller dann benötigten Krisenkräfte ist in dieser Größenordnung bislang nie einer Probe unterzogen worden...

Nahezu kein Schutz der Bundesbürger bei Angriffen auf "Weiche Ziele", aber Omis werden auf Flughäfen die Haarnadeln weggenommen...


Möge uns das Schicksal vor dem Eintreten eines solchen Falles bewahren...

Vigilia pretia libertatis (Wachsamkeit, der Preis der Freiheit...)
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Schutz der Bürger bei Angriffen auf sog. "Weiche Ziele"?

Beitragvon AlexRE » Mo 26. Jan 2009, 13:17

Santo hat geschrieben:Exkurs:
Es sollte mittlerweile jedem bekannt sein, dass die Bevölkerung schon in "Nicht-Krisenzeiten" belogen und betrogen wird, wo es nur geht. Das beste Beispiel dafür ist die Problematik der gentechnologisch veränderten Lebensmittel. Gerade bei diesem die Gesundheit nahezu jedes einzelnen bedrohenden Risiko wurde und wird die reichhaltige Palette der Manipulationsmechanismen (belegbar) ausgeschöpft wie sonst kaum irgendwo. Noch immer kann niemand erkennen was er mit der Nahrung wirklich zu sich nimmt, weshalb ganze Bevölkerungen guten Gewissens als Versuchskaninchen der GenTech-Konzerne bezeichnet werden können...


Zu solchen Risiken gehören zwei Seiten: ein Verursacher des Risikos, für den sein eigenes Risiko im worst - case - szenario kalulierbar ist, und die das Risiko tragende Öffentlichkeit, die duldsam genug ist, die Kalkulierbarkeit dieser Risiken zuzulassen.

Der eigentliche Skandal ist, dass mit Rücksicht auf angeblichen Schutz von Arbeitsplätzen auch in schweren Fällen dem Verursacher von Schäden keine Konsequenzen drohen, die für das Unternehmen existenzgefährdend sind.

Das mit den Arbeitsplätzen ist vollkommener Unsinn. Ein gesundes Unternehmen, das nur wegen der kriminellen Energie der Eigentümer und/oder Geschäftsführer bzw. Vorstände in Insolvenz geht, wird vom Insolvenzverwalter nicht zerschlagen. Das wird fortgeführt und später an nichtkriminelle Investoren verkauft. Aus dem Erlös würde mit Sicherheit ein grösserer Anteil der Schadensersatzlasten beglichen werden können, als in den heute üblichen Schonverfahren zu Gunsten der Schadensverursacher. Da trägt meist der Steuerzahler die Hauptlast. Ich erinnere an den kleinen Obolus, den die Firma Grünenthal als Eigenanteil zur Bewältigung der Kosten der Contergankatastrophe leisten musste. Den Hauptteil der Lasten trägt der Steuerzahler bzw. Spender (Aktion Sorgenkind bzw. heute Aktion Mensch)
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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