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GasGerd hat geschrieben:Durch den Fall Torben P. ist das Thema "Notwehr" bei gmx / web.de heute wieder aktuell:Auf dem aktuellen thread zum Fall Torben P. gibt es einen längeren Exkurs zum Thema Notwehrrecht, ich habe da etwas geschrieben und später diesen thread hier dort verlinkt:
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12980798?sp=938#jump
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Surfer
""Würde das Opfer ein Schmerzensgeld von einigen Tausend oder meintwegen auch 10.000 Euro bekommen, das würde mehr abschrecken als einige Monate im Knast. "
Der Saukerl wird aus eigener Tasche 0,00 bezahlen. Die einzigen, die Opfern von Verbrechen helfen sind der "Weise Ring". Der Saukerl wird in Zukunft wahrscheinlich nur Unsummen an Geld kosten. ür die Betreuung, die man ihm angedeihen läßt.
Mit Gerechtigkeit hat es gar nix zu tun. Nur mit "Recht", fabriziert von abgedrehten Winkeljuristen."
Ich denke schon, dass hier Zahlungen aus einem sog. "Täter - Opfer" - Ausgleich fließen werden. Das wird die Familie des Angeklagten tragen, wenn nur so Bewährung möglich ist. Diese Zahlungen ühren nämlich zu milderen Strafurteilen (das ist was anderes als ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanspruch).
Der auch meiner Meinung nach zu Unrecht verurteilte Informatikstudent Sven G. hat nach der Revision beim BGH nur deshalb einen Strafnachlass bekommen und wurde nach der Zurückverweisung und der neuen LG - Verhandlung sofort freigelassen, weil das Gericht der ersten Instanz neben der total schwachsinnigen Begründung der Verurteilung ( "der Täter war kleiner und eine Verteidigung ohne Waffen leicht möglich" ) auch noch die gesetzlich vorgesehene Berücksichtigung der Zahlung eines Täter - Opfer - Ausgleichs an den Straßenschläger in Höhe von über 12.000 Euro verstümpert hatte.
Das ganze Urteil wollte der BGH aber nicht aufheben. Diese hohen Herrschaften wissen ganz genau, dass ihre Täterverhätschelung soviel Unmut in der Bevölkerung erzeugt, dass es zu Selbstjustiz gegen menschenverachtende Gewaltverbrecher kommen könnte. Also beugen sie dem durch die Beugung des Notwehrrechts vor, damit über die Notwehr kein Einstieg in die Selbstjustiz erfolgen kann.
Im Ergebnis führt das natürlich dazu, dass der Staat seine Bürger nicht nur ungeschützt lässt, sondern ihnen auch noch die Möglichkeit der erfolgreichen Selbstverteidigung wegnimmt. Damit haben sich diese ideologisch verblendeten Justizmächtigen letztendlich auf das Niveau von Gewaltherrschern begeben, die selbst willkürliche Gewalt gegen die friedlichen Bürger des eigenen Landes üben. Die Verleugnung des Notwehrrechts in Verbindung mit einer grob nachlässigen Verfolgung von Gewaltkriminellen ist der absolute Sündenfall eines Staates und für mich persönlich der Schlusspunkt hinter dem eitlen Getue mit dem angeblich absoluten Schutz der Menschenwürde in der Bundesrepublik. Der gilt ganz eindeutig nicht mehr für Gewaltopfer - und wenn er auch nur für einen einzigen Menschen nicht mehr gilt, gilt er gar nicht mehr.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=112#jump
Es scheint immer mehr zu grassieren, dass sich Staatsvertreter der mutmaßlichen Rechtsbeugung hingeben. Dieser Staat ist als Institution absolut nichts mehr wert. Auch für mich ist das Dargestellte und im Zitat Hervorgehobene ein Verrat an der Menschenwürde-These des Grundgesetzes, die damit zum Mythos verkommen ist. Wer Unrecht über Recht stellt darf sich ganz sicher nicht anmaßen ein Rechtsvertreter zu sein. So jemand ist bestenfalls ein Rechtsverräter an Volk und System.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!!!