Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Anm.:
Gerade aus dem im Zitat Hervorgehobenen sollte man bei GG-Aktiv für die eigenen Ziele Schlüsse ableiten und Konsequenzen für das eigene, dringend erforderliche, Handeln herleiten können...
Guckst Du "Plan C": viewtopic.php?f=30&t=594
Eben. Genau dafür sind die erhobenen Zahlenwerte durchaus von Bedeutung.
AlexRE hat geschrieben:Ich habe zwar keine nähere Kenntnis der politischen Hintergründe der Probleme der Heilpraktiker (ich habe von exorbitanten Prüfungsanforderungen gehört, die die der Schulmediziner teilweise in den Schatten stellen und in einem groben Missverhältnis zu den besch..... Verdienstmöglichkeiten stehen), aber ich tippe mal darauf, dass die Heilpraktiker diese Schikanen der Medizinerlobby zu verdanken haben.
Kommentar:
Gerade weil das Urteil (leider) als juristisch korrekt anzusehen sein dürfte, zeigt und belegt es die ethisch und moralisch als extrem mangelhaft zu bewertende Grundlage des deutschen Rechtsystems. In einem Rechtsstaat kann und müssen auch in den Bereichen ausreichende Grundlagen Berücksichtigung finden, was definitiv nicht der Fall ist.
Silvan hat geschrieben:
Kommentar:
Gerade weil das Urteil (leider) als juristisch korrekt anzusehen sein dürfte, zeigt und belegt es die ethisch und moralisch als extrem mangelhaft zu bewertende Grundlage des deutschen Rechtsystems. In einem Rechtsstaat kann und müssen auch in den Bereichen ausreichende Grundlagen Berücksichtigung finden, was definitiv nicht der Fall ist.
Sehe ich auch so.
Wenn dieses Urteil unvermeidbar war, dann müssen diue Gesetze geändert werden.
Allerdings glaube ich, dass dieses Urtel so nicht notwendig war.
tagaktiv
"Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Sein Kerngedanke ist „Erziehung vor Strafe“. Es ist lex specialis zum materiellen und formellen Strafrecht – es ist vorrangig zu beachten.
Das erste, von Gustav Radbruch entworfene Jugendgerichtsgesetz (RJGG) wurde am 16. Februar 1923 erlassen. Es trug bereits die Grundzüge des heutigen Jugendgerichtsgesetzes und verwirklichte Ideen des Strafrechtlers Franz von Liszt."
Ich glaube kaum, dass ausgerechnet Gustav Radbruch einer Strafzumessung von einem Monat Jugendaresst für einen mit äußerster Brutalität von einem 17jährigen Täter ausgeführten versuchten Mord oder Totschlag mit Verweis auf den Kerngedanken "Erziehung vor Strafe" zugestimmt hätte.
Seine größte Bedeutung für die Rechtswissenschaft hat er nämlich hiermit erlangt:
"Als Radbruchsche Formel wird eine erstmals 1946 formulierte These des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch bezeichnet. Dieser These zufolge hat sich ein Richter im Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann und nur dann gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz entweder als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder das Gesetz die – Radbruch zufolge – im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“."
http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel
Die Opfer jugendlicher Gewaltverbrecher sind nämlich auch meistens Jugendliche, die zu recht- und wehrlosem Schlachtvieh zu degradieren, verstößt gegen Rechtsprinzipien, denen gar nichts vorgeht, auch nicht der "Erziehungsgedanke" des Jugendstrafrechts.
Ganz davon abgesehen sind absurd milde Strafen für schwere Gewaltverbrechen auch in ihrer Eigenschaft als Erziehungsmittel völlig ungeeignet bis kontraproduktiv.
Noch etwas aus der "Radbruchschen Formel":
"Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
– Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht. SJZ 1946, 105 (107)."
Das stammt von dem bedeutendsten deutschen Rechtsdenker des 20. Jahrhunderts und ist einer ganzen Reihe von Staatsverbrechern des Dritten Reiches und der DDR zum Verhängnis geworden, weil sie sich nur eingebildet hatte, dass ihre selbst erlassenen Unrechts - §§ ihre Verbrechen decken konnten, die deutschen Obergerichte und auch der EGHMR haben sich aber unter Berufung auf Radbruch nicht auf das dreckige Spiel der Staatsmörder eingelassen.
Quintessenz: Ein Gesetz, das noch nicht einmal Gerechtigkeit als Ziel verfolgt, ist überhaupt kein Recht. Das allerdings sollten sich auch einige der heutigen hohen Herrschaften beim BVerfG und EGHMR hinter die Ohren schreiben, wenn sie mal wieder darüber zu befinden haben, ob die hochherrlichen Errungenschaften ihrer 68er Kulturevolution wirklich auf jedem Konfliktfeld so heilig sind, dass man ihretwegen Gewaltopfer und potentielle Gewaltopfer völlig rechtlos stellen darf.
Sodalla hat geschrieben:Mein Englisch steht auf wackligen Füssen, aber so wie ich das verstanden habe wollen die Leute jetzt schon arrestieren bevor sie eine Straftat begangen haben, vorbei an der Gerichtsbarkeit, provisorisch sozusagen.
Am 21. Mai 2009 kündigte Obama in einer Rede zur nationalen Sicherheit eine legalisierte verlängerte Vorbeugehaft (prolonged detention) für Gefangene an, die als „besonders gefährliche“ Terroristen eingestuft werden, obwohl ihre mutmaßlichen Straftaten bisher in keinem regulären Strafprozess nachgewiesen wurden. Bürgerrechtler und Linke in den USA kritisierten ihn dafür stark; manche sprachen von Verfassungsbruch und Abkehr von rechtsstaatlichen Traditionen der USA, „wo Menschen in der Hand der Regierung entweder ein Strafverfahren bekommen oder freikommen.“[190]
Schon seit geraumer Zeit zerbrechen sich Juristen in Amerikas Denkfabriken den Kopf darüber, was passieren muss, wenn Guantánamo geschlossen wird. Vor allem ein Modell hat es den Beratern im Weißen Haus angetan. Der Grundgedanke: Es ist die Pflicht des Präsidenten, Amerika zu schützen, deshalb muss er alle hinter Gitter bringen, die Volk und Staat bedrohen könnten. Die Regeln dafür darf er aber nicht eigenmächtig festsetzen, sondern nur gemeinsam mit dem Kongress, Gerichte sollen darüber wachen.
Besonders problematisch sind zwei Gruppen von Gefangenen: jene, deren Geständnisse durch Folter erpresst wurden oder die vor allem durch sogenannte Zeugen vom Hörensagen belastet werden. Entsprechende Anklagen hätten vor keinem Gericht Bestand. Und jene, denen man aus unterschiedlichen Gründen keinen Prozess machen kann, die man aber für besonders gefährlich hält und deshalb notfalls bis an ihr Lebensende einsperren will.
Die erste Gruppe soll sich vor den umstrittenen Militärkommissionen verantworten, Gerichten mit verminderter Rechtsstaatlichkeit, allerdings mit mehr Verteidigungsrechten als bisher. Die zweite Gruppe will Obama auf Anordnung einer Kommission, zum Beispiel aus dem Justizministerium, in Vorbeugehaft nehmen und alle paar Monate überprüfen, ob eine besondere Gefährlichkeit fortbesteht.
So in etwa erklärt Barack Obama am Vorabend seiner Rede im Nationalarchiv einigen prominenten Menschenrechtsaktivisten seinen Plan – und schaut in entsetzte Gesichter. Kein Freiheitsentzug ohne Urteil – und niemals auf bloßen Verdacht!, fordern empört die Vertreter der Bürgerrechtsorganisation ACLU, von Human Rights Watch und amnesty international. Dieses Recht hätten die Briten schon vor Hunderten von Jahren ihren Königen abgetrotzt. Gefährliche Menschen, erwidern Obama und seine Juristen kühl, dürften schon heute auf unbestimmte Zeit weggeschlossen werden, zum Beispiel in einer Psychiatrie. Nur weil sie geistig gestört und deshalb nicht Herr ihrer Sinne seien, antworten die Menschenrechtler. »Mister President, mit Ihrem Vorhaben stellen Sie die USA außerhalb des Kreises freiheitlicher Rechtsstaaten.«
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