Der Bundestag stimmt jetzt gerade über die Sterbehilfe ab:
http://www.focus.de/politik/deutschland ... 67455.htmlAus einem Interview mit einem Gegner:
Sterbehilfe: 5 Fragen an Christian Hillgruber
"Das Recht muss das Leben unter allen Umständen schützen"
Am Freitag stimmt der Bundestag über vier Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe ab. Christian Hillgruber würde für ein Verbot der Beihilfe zum Suizid stimmen. Gegen die Selbsteinschätzung des Lebensmüden, um der Menschenwürde willen.
(...)
LTO: Worauf stützen Sie Ihre Auffassung juristisch?
Hillgruber: Ich stütze mich in meiner juristischen Argumentation in erster Linie auf die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, GG), ergänzend auf das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG).
Die staatliche Schutzpflicht für das menschliche Leben kommt allerdings nur zum Tragen, wenn der Suizident nicht freiwillig aus den Leben scheiden will. An die Freiwilligkeit sind allerdings wegen der Irreversibilität des Suizids besonders strenge Anforderungen zu stellen, die nur äußerst selten erfüllt sein dürften.
(...)
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... enf-fragen>> Hillgruber: Ich stütze mich in meiner juristischen Argumentation in erster Linie auf die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, GG), ergänzend auf das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). <<
Das muss man erstmal bringen, die Lebensverlängerung gegen den Willen von in einem quälenden Sterbensprozess befindlichen Menschen mit Art. 1 GG zu begründen. Ob jemand auf das letzte Promille seiner Lebensspanne verzichten darf, um 90 % der Schmerzen und Qualen seines ganzen Lebens vermeiden zu können, sollen ihm völlig fremde Menschen des Medizinbetriebes und der Justiz entscheiden.
Wenn man die Kernpostulate des Grundgesetzes so in ihr Gegenteil verkehren könnte, müssten Verfassungsfeinde sich nicht mehr den Kopf darüber zerbrechen, wie sie nach ihrer Machtergreifung das GG loswerden.
Was man da herausliest, wäre dann ja eine reine Machtfrage.